Der Hausherr hat schon während der Bauphase Schimmelpilze an der Bretterschalung reklamiert. Das dürfte damals aber nur Blaufäule gewesen sein. Bei leichtem Befall harmlos. Aber kurz nach Fertigstellung trat massiver Schimmelpilzbefall auf, die Baufirma hat den Pilz abgeschliffen, behandelt. Nur leider nicht die Ursache dafür. Es liegen bauschädliche Undichtheiten vor, die feucht-warme Raumluft strömt in den kalten, ungedämmten Dachboden, kondensiert da und führt zu massivem Pilzbefall…
Der Kunde wird wieder vertröstet, man behauptet er hätte zu wenig gelüftet, sei selber Schuld. Man bietet ihm aber an den Schimmelpilz abzuschleifen. Meine Besichtigung deckt massive Baufehler auf. Das Türchen zum Dachboden ist keinesfalls luftdicht, dämmt nicht. Hier kommt es zu einer „konvektiven Wärmebrücke“, ebenso vermutlich bei nicht luftdichten Steckdosen, und sicher auch bei der Dachbodentreppe. Diese ist für diesen Zweck nicht geeignet, nicht ausreichend gedämmt und zu wenig luftdicht.? Durch die Gummidichtungen ist der Schaden in diesem Teil des Dachbodens geringer als bei der kleinen Klappe.
Aber es reicht auch hier: Die Dachdeckung muss bis auf den Dachstuhl abgetragen, die Dachkonstruktion selbst kann behandelt werden. Der Trockenbau muss vermutlich größtenteils erneuert werden. Je nach Qualität der verbleibenden Dampfbremse. (Luftdichtheitsebene) Architekt und Baufirma wehren sich noch, rufen einen eigenen „Schimmelsachverständiger“ hinzu. Dieser widerspricht jedoch nicht, die Beteiligten sind solvent, fürchten um ihren Ruf, demnach habe ich Hoffnung daß diese Sanierung schnell durchgezogen werden wird!
Aber es gibt noch ein Sorgenkind: Wasser und Schimmel im Wohnkeller. Aber über die Probleme zu Bodenplatten ohne Dampfsperre habe ich schon geschrieben… (Siehe auch mein Fachartikel im Bereich Presse)
Günther Nussbaum-Sekora
http://www.bauherrenhilfe.org
Bau-Sachverständiger
zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024
Luftdichtheitsprüfer & Gebäudethermograf
Sachkundiger für Schimmelpilzsanierungen – TÜV Akademie
Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen,
Spengler und Dachdeckerarbeiten
Trockenbauarbeiten
4 comments
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Guten Tag
ich möchte das Jahr mein Dach neu machen sprich (Kalt-Dach)
Keindachbodenausbau, also alte Ziegel und Latten runter,
ich wollte wissen wegen der Verschalung wie stark darf das
Holz mit Baufäule versehen sein?
Kann die Blaufäule weiter wachsen wenn das Holz nicht
mehr feucht wird?
Oder sollte man eines ohne Befall kaufen was wessentlich
teurer ist
Oder hat das nur mit der Optik zu tun?
Mfg Glück
Sehr geehrter Herr Glück,
prinzipiell hat Bläue-also was hier gemeint ist: der sichtbare Ausbruch der Bläuepilze keinen großen Einfluß auf die Festigkeit/Tragfähigkeit des Holzes.
Da Bläuepilze sich nur von den Inhaltsstoffen des Splintholzes, vor allem der nährstoffhaltigen Parenchymzellen, ernähren und weder Lignin noch Cellulose verwerten können, führt der Befall durch Bläue nicht zu ernsthaften statischen Problemen.
Der Befall kann auch bei schon lange ausgetrocknetem altem Holz erfolgen, wenn dieses einer erhöhten Feuchtigkeit ausgesetzt wird. Ein klassischer Fall hierfür ist die sogenannte „Anstrichbläue“. Wenn Feuchtigkeit durch Risse in der Beschichtung an das zuvor trockene Holz gelangt, und sein Feuchtegehalt dadurch auf 30% bis 80% steigt, dann keimen die mit eingetragenen Pilzsporen aus und die Bläue kann sich entwickeln.
Wenn das Holz, wie Sie schreiben, nicht mehr nass wird, dann ist ein Auskeimen der Bläuespuren eher unwahrscheinlich, aber prinzipiell möglich.
Von einer Behandlung mit Bläueschutz-Grundierung ist im Innenbereich grundsätzlich abzuraten.
Besser ist es, kammergetrocknete Hölzer für den Innenausbau zu verwenden, da ein eventuell vorheriger Befall mit Stamm- oder Schnittholzbläue durch die technische Trocknung abgetötet wird.
Mit zünftigen Grüßen
Zimmermeister Thomas Näther.
Sehr geehrter Herr Glück!
Die Zulässigkeit von Verfärbungen durch Bläuepilze hängt von der Holzart und Anforderung ab. Bläuepilze beeinträchtigen die Holzfestigkeit nicht, es kann allenfalls die Durchlässigkeit für Flüssigkeiten verstärkt werden.
Verfärbungen für Bauholz-sägerau sind bei Standard-Qualität nach ÖNORM din
4074-1 zulässig. Bei Sichtqualität nicht. Bei Brettschichtholz nur für Industriequalität zulässig, bei Sichtqualität bis max.5% der Oberfläche, bei Auslesequalität nicht zulässig. Wenn es sich um die Verwendung der Bretter am eigenen Alt-Dachstuhl handelt wird sowieso nichts gegen die Wiederverwendung einzuwenden sein. Es wäre dann nur sicherzustellen dass es sich wirklich um Bläuepilze handelt, und nicht allenfalls um Schimmelpilze, die zwar auch kein Problem für die Holzfestigkeit aber für die Hygiene darstellen. Und allenfalls nicht um holzzerstörende Pilze! MFG Nussbaum
Sehr geehrter Herr Näther
Danke für die Information jetzt verstehe ich was es mit der Fäule auf sich hat.
Mfg
Glück