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Die Profis wissen schon was sie tun! Ein Wunschdenken dem viele Bauherren/Baufrauen unterliegen. In dem Fall hat ein Bauherr -fast- rechtzeitig die Prüfung seines WU-Betonkellers (Dichtbeton, weisse Wanne) beauftragt. Diese hat nicht länger als 1 Std. gedauert. Bauträger, Baufirma, alle da. Doch der Bauherr ist erst stutzig geworden als das Fugenblech zwischen Bodenplatte und Betonwänden hervorstand…

Der Bauherr hat mir zur Vorbereitung ein Leistungsverzeichnis geschickt. Da war noch von Pentaflex-Fugenprofilen die Rede, Dichtbeton, 30cm Bodenplatte usw. Klang so weit gut und vertrauenserweckend. Bei der Ortsbegehung zeigte sich aber anderes. Nur um einige Fehler kurz zu nennen. (Ein Blogeintrag kann kein Gutachten darstellen):

  1. Die Dämmung unter der Bodenplatte war mit EPS (expandiertes Polystyrol, Produktbezeichnung Styropor) statt XPS (expandiertes Polystyrol, Styrodur) gedämmt.
  2. Die Bodenplatte war nicht auf einer Sauberkeitsschichte verlegt, das nicht fugenfrei verlegte EPS führt zur einer Verkrallung am Untergrund (Fixpunkte, Zwängung)
  3. Die Bodenplatte war unterschiedlich dick, 27-32cm, Spannungsrisse können die Folge sein
  4. Die Fugenbleche wurden nicht fachgerecht befestigt, stehen an mind. 1 Stelle vor die Außenwand
  5. Die Wände sind mit Faserbeton, und Stahlbewehrung ausgeführt – nicht zulässig bei Stauwasser und Wohnkeller
  6. Trennrisse aufgrund ungünstiger Fenster-Rohranordnung
  7. Die Bodenplatte wies keine Dampfsperre auf

Aber es beginnt fast immer bei der Planung und Vorbereitung: Folgende Konstruktionsschritte sind bei der Planung von WU-Bauwerken durchzuführen:

  1. Ermittlung des Bemessungswasserstands und der Beanspruchungsklasse
  2. Festlegung der Nutzungsklasse
  3. Bestimmung der Mindestwanddicken
  4. Druckgefälle i und rechnerische Rissbreite wk festlegen
  5. Konstruktion hinsichtlich Zwangbeanspruchung optimieren
  6. Fugenaufteilung und Abdichtungssystem festlegen
  7. Einbauteile, Durchdringungen festlegen
  8. Bauphysikalische Anforderungen aus der Nutzung bestimmen

Dazu ein kurzer Auszug aus dem Gutachten: „Festgestellt wird nach der gemeinsamen Begehung mit Bauträger und Baufirma, dass die Punkte1,2,4,5 und 8 nicht, bzw. fehlerhaft erarbeitet wurden. Weiters liegen Verarbeitungsfehler im Bereich der Fugenprofile und der Außenwände vor. Von einer „Dichtbetonkonstruktion“ kann daher nicht mehr gesprochen werden. (Siehe Bilddokumentation auf den nachfolgenden Seiten) Demnach seitens Bauträger/Baufirma vorgeschlagen wird die Wände mit einer Abdichtung nach

ÖNORM B2209-1 2-lagig bituminös abzudichten. Die Beschichtung mittels Bitumendickbeschichtung lehne ich aus qualitativen Gründen ab. Bevor einer normgerechten Abdichtung der Außenwände mittels 2 Lagen Flämmbahnen zugestimmt werden kann sollen folgende Leistungen erbracht werden: –> Ermittlung des *Bemessungswasserstandes (HGW 100 oder mind. HGW 50) um festzulegen ob die vorgesehenen Kellerfenster in einer wasserdichten Ausführung eingebaut werden müssen. –> Statischer Nachweis der Tragfähigkeit der nicht stahlarmierten Außenwände, hier wurden lt. Angaben nur Kunstfasern eingelegt. Dies ist meines Wissens nach bei dauerhaft anstauendem Grundwasser nicht zulässig. (WUBETON) Es sind lt. Angaben KEINE sonstigen Stab- oder Zusatzbewehrungen eingebracht worden. Teilweise bestehen bereits statisch wirksame Trennrisse!

*Bemessungswasserstand: Der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu erwartende Grundwasser-, Schichtenwasser- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und zu erwartender zukünftiger Gegebenheiten: der höchste planmäßige Wasserstand der letzten 50/100 Jahre (HGW 50/100)

–> Statischer Nachweis zur Bodenplatte, Bewehrungsplan, Qualitätsnachweis Betonsorte. Bei der Bodenplatte wurde keine Dampfsperre ausgeführt, respektive mit der DS unter den Wänden in Verbindung gebracht. Demnach bei Trennrissen in der Bodenplatte mit Wasserschäden zu rechnen ist. Demnach soll ein Qualitätsnachweis zur Bodenplatte erbracht werden. Jedenfalls soll eine Abdichtungsbahn -bspw. EKV5 AL- am Boden verflämmt, und bis an die Wände geführt werden. Idealerweise werden die Zwischenwände abgebrochen um die Abdichtungsbahn über die gesamte Fläche wirksam aufzubringen, und bei den Außenwänden seitlich hochzuziehen. (Bis knapp unter FOK) Diese Maßnahme wäre nicht nötig wenn die Fehlerfreiheit der Bodenplatte nachgewiesen werden kann. Weiters sind nachträglich in die Außenwände eingebrachte Rohrdurchdringungen entsprechend in die Abdichtung einzubinden und mit bspw. EPDM-Schraubdichtung abzudichten.

Noch Fragen ? Schreiben sie mir ein Mail: bauherrenhilfe@gesetz.at? — Oder lesen sie meinen letzten Artikel zum Thema: Juni09

 

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