GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Der Rechnungshof hat im Oktober 2025 in einem vielbeachteten Bericht empfohlen, eine gesetzliche Pflichtversicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen einzuführen. Hintergrund sind jährliche Schäden von durchschnittlich über einer Milliarde Euro durch Hochwasser, Muren, Sturm und Hagel – 2024 waren es laut Versicherungsbranche sogar rund 1,7 Milliarden Euro. Damit liegt das Land im weltweiten Vergleich bezogen auf die Wirtschaftsleistung auf einem der vorderen Plätze bei Naturkatastrophenschäden.

Das Problem in der Praxis: Eine normale Eigenheim- oder Haushaltsversicherung deckt Elementarschäden oft nur bis zu einer Grenze von rund 5.000 Euro auf „Erstes Risiko“ ab – bei einem zerstörten Keller oder einer beschädigten Fassade reicht das häufig nicht annähernd aus. Der Versicherungsverband (VVO) schlägt daher vor, die Naturkatastrophendeckung künftig verpflichtend an die bestehende Feuerversicherung zu koppeln, ähnlich wie es in Frankreich, Belgien oder der Schweiz bereits gehandhabt wird.

Eine gesetzliche Umsetzung gibt es derzeit noch nicht, das Finanz- und Landwirtschaftsministerium wurde vom Rechnungshof aber aufgefordert, ein entsprechendes Modell zu entwickeln. Parallel dazu fordert der Rechnungshof auch strengere Baubeschränkungen in Gefahrenzonen, etwa in der Nähe von Wildbächen oder an steilen Hängen. Bauherren und Hausbesitzer sollten das Thema daher im Blick behalten, da sich die Rechtslage in den kommenden Jahren voraussichtlich ändern wird.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwälte und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

Quelle: news.ORF.at, Wirtschaftskammer Kärnten (wko.at), durchblicker.at

Veröffentlicht am 07.09.2026