GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Worauf soll geachtet werden?

Der Preiskampf zwischen Baumeister und Bauunternehmer wird nicht selten auf Kosten der Bodenplatte ausgetragen – und damit auf Kosten des Kunden. Der Bausachverständige Günther Nussbaum beschreibt in der Fachzeitschrift SOLID  worauf Sie wirklich achten müssen.

Die wirklichen Anforderungen an Bewehrung, Sauberkeitsschichte oder gar an die Betonnachbehandlung kennen Bauunternehmer in der Praxis oft genug leider gar nicht. Dabei gilt doch am Bau die einfache Faustregel: Je tiefer das Bauteil, umso höher die Anforderungen.

Was aber sind eigentlich die Anforderungen an eine Bodenplatte? Hier beschreibt die OIB-Richtlinie 1 (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit) noch sehr allgemein, Ziffer 2.1: „Tragwerke sind so zu planen und herzustellen, dass sie eine ausreichende Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit aufweisen, um die Einwirkungen, denen das Bauwerk ausgesetzt ist, aufzunehmen und in den Boden abzutragen.“

Unter Ziffer 2.1.2 wird es etwas konkreter: „Für die Neuerrichtung von Tragwerken oder Tragwerksteilen ist dies jedenfalls erfüllt, wenn der Stand der Technik eingehalten wird. Die Zuverlässigkeit der Tragwerke hat den Anforderungen gemäß ÖNORM EN 1990 zu genügen.“

In der ÖNORM EN 1990 wird ein Bauwerk dann als zuverlässig beschrieben, wenn Entwurf und Bemessung nach der Normenreihe EN 1990 bis 1999 erfolgt sind. Dabei ist das Tragwerk so zu bemessen, dass die Eigenschaften des Bauwerks während der geplanten Nutzungsdauer (50-100 Jahre) sich nicht unvorhergesehen verändern.

  • Betonieren auf Schotter und einlagige Mattenbewehrung genügen nicht!

Der Statiker Christian Karner bringt es auf den Punkt:  „Hervorzuheben sind vorübergehende Situationen, wie ein sich ändernder Baugrund und im Besonderen außergewöhnliche Situationen wie Erdbebeneinwirkungen. Gebaut wird nicht nur für Schönwetteranforderungen. Geotechnische Einwirkungen sind gemäß EN 1997-1 zu bestimmen.“

Damit genügt die oft nur auf Schotter betonierte Bodenplatte nicht. Eine nur einlagige Mattenbewehrung mag zwar „üblich“ sein, ist aber sicher nicht fachgerecht. Aber auch eine doppelt, also an der Unter- und Oberseite bewehrte Bodenplatte genügt nicht automatisch. Die untere Mattenlage muss mit der oberen im Randbereich durch Randnadeln verbunden werden, genauso wie die Bodenplatte mit den Wänden dauerhaft und kraftschlüssig verbunden werden muss.

Diesbezüglich eine Stabbewehrung in den Frischbeton zu drücken ist ebenfalls nicht als fachgerecht zu bezeichnen. Statiker Karner weiß, dass die Anschlussbewehrung bereits in der unteren Lage der Bodenplattenbewehrung verankert werden muss.

  • „Eine fachgerechte Sauberkeitsschichte ist auch wirtschaftlich!“

Analog dazu sind Durchbrüche in der Bodenplatte zu sehen. Wenn ein Pumpensumpf in die Bodenplatte eingebunden wird, braucht es eine entsprechend ausgeführt Aussparungsbewehrung. Einfach die Mattenbewehrung ausschneiden genügt nicht!

Nicht zu Letzt ist das Betonieren auf Schotter und PE-Folie nicht als fachgerecht zu bezeichnen.  Beim Betonieren besteht die Gefahr dass die Bewehrung durch die Folie getreten wird, Beton ausläuft. Wer auf Schotter betoniert, riskiert Trocknungsschwindrisse und ein Korrosionsproblem aufgrund unterschrittener Betondeckung.

Statiker Karner: „Betonbewehrungen ohne Sauberkeitsschichte und gegen grob maßhaltige Flächen (grober Schotter) müssten mit der Mindestüberdeckung PLUS 7,5cm Beton betoniert werden. Demnach die untere Mattenlage auf rund 10cm Beton gelagert werden müsste. Womit eine fachgerechte Sauberkeitsschichte schon wieder wirtschaftlich wird“.

Zu Recht wird aktuell die klassische Magerbeton-Sauberkeitsschichte von einer XPS-Dämmplattenlage abgelöst,  zumindest beim Ein- und Mehrfamilienhaus.  Wer sich an diese Grundregeln hält und dann auch noch den Beton entsprechend schützt und nachbehandelt, muss verständlicherweise mit höheren Preisen anbieten. Wobei hier jeder gut investierte Euro eine Investition in die Sicherheit des Gebäudes ist.

Bau-Sachverständiger Günther Nussbaum; veröffentlicht in SOLID 4/2015

Bau-Sachverständiger Günther Nussbaum
Bau-Sachverständiger Günther Nussbaum