GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Auf Baustellen gilt seit Jahresbeginn eine verschärfte Trennpflicht für Baurestmassen. Wer Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten oder faserverstärkte Gipsplatten entsorgt, darf diese nicht mehr gemeinsam mit anderem Bauschutt deponieren, sondern muss sie getrennt sammeln und einer Verwertung zuführen. Grundlage dafür ist die Deponieverordnungsnovelle, deren stufenweise Umsetzung bereits 2024 mit anderen Materialien wie Calciumsulfatestrichabfällen begonnen hat.

Bereits seit 2024 mussten bestimmte Baustellenabfälle wie technisches Schüttmaterial, etwa Tragschichten aus dem Straßenbau, verpflichtend dem Recycling zugeführt werden. Mit der neuen Stufe ab 2026 wird dieser Kreis nun um Gipsbaustoffe erweitert, was in der Praxis vor allem Trockenbau- und Sanierungsprojekte betrifft. Eine Ausnahme gilt weiterhin, wenn Materialien durch Verunreinigung – etwa ölverunreinigter Beton – gar nicht mehr verwertet werden können.

Für Bauunternehmen bedeutet das einen spürbaren organisatorischen Mehraufwand: Container und Sammelstellen müssen klar nach Materialarten getrennt werden, und das idealerweise schon direkt am Abbruchort, nicht erst im Nachhinein. Auch Abfallsammelzentren, die von Privatpersonen angefahren werden, müssen ihre Annahme- und Verwertungslogik anpassen, um die getrennt gesammelten Gipsabfälle tatsächlich weiterzuverarbeiten. Eine Sonderregelung gilt nur für asbesthaltige Gipsplattenabfälle oberhalb eines Grenzwerts von 0,008 Massenprozent – diese dürfen weiterhin nicht der regulären Verwertung zugeführt werden, sondern müssen gesondert entsorgt werden.

Besonders betroffen sind Trockenbau-Betriebe, Abbruchunternehmen und größere Sanierungsprojekte, bei denen laufend Gipskartonabfälle anfallen. Wer schon jetzt saubere Trennkonzepte auf der Baustelle etabliert, spart später Zeit, vermeidet Nachsortierungskosten und umgeht mögliche Probleme bei der Anlieferung an Sammelstellen. Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat dazu bereits praxisnahes Informationsmaterial für Betriebe bereitgestellt, das konkrete Trennhinweise für den Baustellenalltag enthält.

Quelle: Recyclingportal.eu, unter Berufung auf den Österreichischen Baustoff-Recycling Verband (BRV) und die Deponieverordnungsnovelle

Veröffentlicht am 18.08.2026