Lüftung- auch ein Thema bei der Sanierung?
Die DIN 4108 Teil 2 fordert eine Luftwechselrate von mindestens 0,5 h-1. Es fehlt in dieser Norm aber eine Angabe wie und von wem dieser Luftwechsel sicherzustellen ist. Es ist unstrittig, dass die 12fach empfohlenen Luftwechsel pro Tag der DIN 4108 nicht allein vom Nutzer erbracht werden kann (alle 2 h eine Stoßlüftung, auch nachts), sodass der freien permanenten Lüftung über Fugen eine ganz besondere Bedeutung zukommt.
Bei einem Einbau neuer Fenster ist diese Lüftung nach Teil 7 der DIN 4108 als nichtkontrollierter Luftaustausch über Fugen nicht zulässig. Messungen zeigten, dass bis zum Bestand des Jahres 1970 Luftwechselraten von 8- 10 h-1 nicht unüblich waren. Bei einer der DIN 4108-7 entsprechenden Bauweise ergeben sich nutzerunabhängige Luftwechselraten von 0,1-0,3 h-1. Somit reduziert sich, nach einer Sanierungsmaßnahme, ein Großteil der bisherigen Belüftung und muss durch den Nutzer, über veränderte Lüftungsgewohnheiten, ersetzt werden.
- Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig?
Seit 2002 fordern die jeweils gültigen Energieeinsparverordnungen (EnEV) grundsätzlich für alle neu errichteten Gebäude eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und den Bewohnern eine feuchtetechnisch und hygienisch sinnvolles Wohnklima zu ermöglichen muss immer die Notwendigkeit von lufttechnischen Maßnahmen geprüft und ggf. eine Lüftungstechnische Anlage (LTA) ausgewählt werden.
Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Belüftung der Räume in einem Gebäude zur Folge. Dies gilt insbesondere bei der Sanierung. Werden undichte Fenster durch neue dichte Fenster ersetzt, so tritt die Problematik eines nicht mehr ausreichenden Luftwechsels häufig zutage. Gemäß der DIN 1946-6 ist eine Modernisierung eines Gebäudes immer dann lüftungstechnisch zu berücksichtigen, wenn bei einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr wie 1/3 der Fenster erneuert oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
- Berechnungstools zur Überprüfung sind bereits vorhanden
Voraussetzung ist eine realistische Aufnahme des Ist- Zustandes, um ein Abschätzung der Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu erhalten. www.wohnungslueftung-ev.de
Welche Lüftungsstufen sind in der Norm festgelegt?
- Lüftung zum Feuchteschutz – Nutzungsunabhängige Lüftung (Minimal) in Abhängigkeit von Dämmniveau des betrachteten Bauwerks zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden.
- Reduzierte Lüftung – Erhöhte notwendige Lüftung um den hygienischen Mindeststandard und den Bautenschutz bei einer zeitweiligen Abwesenheit des Nutzers zu gewährleisten.
- Nennlüftung – Beschreibt die Stufe der notwendigen Lüftung zur Gewährleistung der gesundheitlichen und hygienischen Erfordernisse bei einer Normalnutzung des Gebäudes/ der Wohnung. Über aktive Fensterlüftung kann der Nutzer teilweise herangezogen werden.
- Intensivlüftung – Dient zum Abbau von Belastungsspitzen wie Kochen, Duschen oder Waschen. Der Nutzer kann zur aktiven Fensterlüftung herangezogen werden.
Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?
Eine Grundlüftung zum Feuchteschutz und zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderung ist nutzerunabhängig sicherzustellen. Insbesondere für den Mietwohnungsbereich könnte damit die häufigen Streitigkeiten und Schadensfälle um Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall deutlich reduziert werden. Bei Anwesenheit des Nutzers und erhöhten Zusatzlasten hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass diese Lasten z.B. über Fensterlüftung abgeführt werden. Somit erscheint eine Kombination aus Anlagen- und Nutzerlüftung der praktikable Weg zu sein. Dabei sind allen Beteiligten die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Durch Sanierungsmaßnahmen und einer fortwährenden Tendenz zu energiesparenden Maßnahmen ist eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Normen und mögliche Lösungsansätze dringend angeraten, um kostspielige Folgeschäden zu vermeiden. Alexander Dupp – öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk
Artikel „PDF“ zum Download „Lüfungskonzept“; Alexander Dupp – öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk
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