Bei Abnahmebegehungen zu Gewährleistungsende gebe ich jeden „bautechnische Fehler“ bekannt, auch wenn es -noch- keinen Folgeschaden dazu gibt. Oftmals höre ich dann den Bauträger oder Hausverwalter sagen:? „Warten wir ab ob was passiert, ohne Wasserschaden brauchen wir ja nichts zu tun“ Welch fatale Fehleinstellung. Der Idealfall tritt ein wenn ein fehlerhaftes Baudetail sofort zu sichtbarem Wasserschaden führt. Zumindest gegenüber dem Fall dass geringfügige Wassereintritte nicht sofort und sichtbar zu Schäden führen. Sondern erst nach Jahren ein dann aber massiver Bauschaden eintritt. So auch hier, ein undichter Türanschluss führte wetterseitig und über Jahre zu verdeckten Wassereintritten in die massive Ziegel-Holzkonstruktion. (Ziegelwände, Holzdecken) Nach einiger Zeit traten Wasserflecken im Eck Wand-Decke auf, die Hausverwaltung ignorierte den Schaden beharrlich, auch der Gutachter der Versicherung tat nichts. Bei meiner Begutachtung reichte die Information dass es seit einigen Jahren immer wieder zu Feuchteflecken kommt. Ich holte mir das ok für eine Deckenöffnung, dahinter der schlimmste Feind im Haus: (Neben Gasexplosionen)Der echte Hausschwamm! (Bilder unten)
30.000 gegen 1.000 Euro
Darüber eine nagelneu sanierte Wohnung. Die wird nun zur Baustelle, wie auch die direkt betroffene. Der Befall muss großzügig -1,5m über den Befall- herausgeschnitten werden. Der holzzerstörende Pilz hat teilweise auch das -mürbe- Mauerwerk durchwachsen. Hier muss der Putz abgeschlagen, die Wand geflämmt und chemisch behandelt werden. Schadenssumme rund 30.000 Euro – eine ordentliche Türstaffelabdichtung und Verblechung hätte rund 1000 Euro gekostet…
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