GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Baufirma Karl Seidl hat 2005 ein luxuriöses Einfamilienhaus mit ausgedehntem Dichtbetonkeller  gebaut.  Doch dicht blieb der Keller nicht lange, der Kunde beauftragt eine Leckortung und lädt alle beteiligten Firmen sowie den Architekten (ÖBA) zur Besprechung. Seidl kommt trotz Zusage nicht, sagt plötzlich alles ab…

Haustechnikfirma aus Salzburg extra angereist

Gleich vorweg, die Ursache für die Wassereintritte ist noch ungeklärt, es könnte die Haustechnikfirma, der Schwarzdecker oder eben die Baufirma „schuld“ sein. Beispielsweise hat die Haustechnikfirma zur Rohrbefestigung vermutlich die äußere Elementwand durchgebohrt, aber der Fliesenleger hat auch die Poolabdichtung nicht wirksam hergestellt, beim Spengler liegen Fehler an den Blecheinfassungen vor und beim Baumeister gibt es Auffälligkeiten bei der Dichtfuge und bei der Bewehrung. Demnach wurde im Vorjahr einvernehmlich vereinbart dass Seidl am 3.3.11 mit seinem Personal die Grabarbeiten vornimmt und eine Leckageortung stattfindet. Die Kosten bekommt Seidl ersetzt wenn Seidl keine Fehler gemacht hat, beziehungsweise wird eine Quotelung nach Schadensanteil vorgenommen. So die Vereinbarung. Der Hausherr möchte ohne wenn und aber die Ursache fachgerecht beheben.

Vereinbarung ohne Rücksprache gebrochen

Nun war also dieser Termin, der Architekt, der Schwarzdecker und Spengler, und die Haustechnikfirma ist extra aus Salzburg angereist. Obwohl unklar ist ob die Hautechnikfirma schadenskausal mitgewirkt hat fuhr der Techniker extra aus der Ferne an. Hier werden Reklamationen noch ernst genommen – vielen Dank auf diesem Wege! Nur leider war der Weg umsonst. Keine Baufirma Seidl am Termin, der verzweifelte Bauherr ruft an, nun ist ein neuer Mitarbeiter zuständig. Der weiß von dem Termin leider nichts, ist aber prompt eine Viertel-Stunde später da! Nur ohne Personal, alles bisher gesagt muss nochmals erklärt werden, sein Vorgänger hat keine Unterlagen übergeben. Am nächsten Tag folgt prompt die Absage, die Firmenleitung hat entschieden dass man hier nichts mehr macht. Keine Grabarbeiten, keine Unterstützung bei der Suche nach der Ursache. 2005 hat man gut verdient, aber für den undichten Keller steht man nun nicht mehr zur Verfügung.

Absage statt Entschuldigung

Keine Entschuldigung für den geschmissenen Termin (Schaden geschätzte 900 Euro für unnötige An- Abfahrten), man erklärt sich einfach für nicht zuständig. Der Hausherr ist verzweifelt, sieht nur mehr den Klagsweg als Lösung. Doch dafür muss erstmals die Ursache gefunden werden. Wir werden weiter von den Ergebnissen der Schadensevaluierung berichten, vielleicht in der ATV-Doku Pfusch am Bau…  Günther Nussbaum-Sekora

1 comments

  1. Sehr geehrter Herr Nussbaum-Sekora,

    als Spezialist für wasserdichte Rohr- und Kabeldurchführungen bin ich immer wieder überrascht, wie wenig Augenmerk auf die, für viele Bauschäden verantwortlichen, Mauerdurchdringungen gelegt wird.
    Wie Sie erwähnen tritt der Hauptwasserschaden im Bereich des Technikerraums auf. Kein Wunder, denn wie man sieht befinden sich in diesem Abschnitt die meisten Rohre, die durch die Wand nach aussen geführt werden. Wie Sie sicher wissen regelt die ÖNORM B7209 genau, welche Einbauteile bei welchem Lastfall (drückendes/nicht drückendes Wasser) zu verwenden sind. Oft werden anstelle von breiten Klebeflanschen oder Fest- Losflanschen (drückendes Wasser) nur Kunststofffutterohre eingelegt. Die große Herausforderung dabei ist, eine Verbindung zur Bitumendichtungsbahn herzustellen. Da viele dieser Kunststofffutterrohre aus PP sind kommt es hier zwischen der bituminösen Abdichtung und dem Kunststoff zu keiner dauerhaften Verbindung und das Wasser kann hinter die Bitumenbahn eindringen (auf PP haftet so gut wie nichts; siehe z.B. auch Brunnenschaum).
    Mein Fazit: Wenn man schon einen Keller mit bituminösen Abdichtsystemen ausführt, dann sollte man dies auch normgerecht tun und die Durchführungen in das Gesamtkonzept mit einbeziehen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Wammerl

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