GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Aufgrund von heute eingesetzten modernen elektronischen Geräten wie z.B. Waschmaschine, TV, LED kann es nötig sein, Fehlerstromschutzeinrichtungen der Type A, Type B oder der Type B+ zu verwenden. In einigen Gebrauchsanweisungen wird dies bereits teilweise als Voraussetzung für den sicheren Betrieb zwingend vorgeschrieben.

Ein falscher FI-Schalter kann unter Umständen nicht oder zu spät auslösen und betroffene Personen können zu Schaden kommen. Nur ein FI-Schalter, der an die auftretbare Form des Fehler- oder Ableitstromes richtig angepasst ist, bietet ausreichend Schutz.

Ebenso wichtig zu wissen: Laut Mietrechtsgesetz ist der Vermieter verpflichtet den betriebssicheren Zustand der Elektroanlagen zu gewährleisten. Damit ist bei Verwendung von neuen elektronischen Geräten, wovon man bei heutigem, normalen Gebrauch einer Wohnung ausgehen kann, auch in bestehenden Wohnungen auf einen Fehlerstromschutzschalter der Type A zu wechseln. Bei der Schlichtungsstelle kann jeder Mieter diesen Antrag auf betriebssicheren Zustand der Elektroanlage stellen.

Weitere Informationen auf www.e-marke.at