GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Ab 2026 tritt schrittweise die zweite Generation der Eurocodes in Kraft – jener europaweit harmonisierten Normen, die festlegen, wie Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit von Bauwerken nachzuweisen sind. Für den Umstieg von der bisherigen ersten Generation gilt eine Übergangsfrist bis 2028, in der beide Normgenerationen parallel angewendet werden dürfen.

Kern der Neuerung sind präzisere Sicherheitskonzepte, die auf jahrzehntelanger Praxiserfahrung aufbauen. Dadurch lassen sich Bauteile künftig wirtschaftlicher dimensionieren, ohne dass das bisherige Sicherheitsniveau sinkt. Neue Bemessungsregeln für Beton und Stahl berücksichtigen zudem höhere Materialfestigkeiten und modernere Baustoffe.

Besonders spannend für die Baupraxis: Die neuen Eurocodes bilden erstmals auch Recyclingbeton systematisch ab. Das kommt vor allem Sanierungs- und Umbauprojekten zugute, bei denen der Einsatz von wiederaufbereitetem Material bisher normativ schwierig zu begründen war. Kreislauffähiges Bauen wird damit planerisch einfacher und rechtlich abgesicherter.

Für Bauherren bedeutet der Wechsel konkret: Bei neuen Angeboten sollte klar angefragt werden, welche Normgeneration der Kalkulation zugrunde liegt. Ändert sich das während eines laufenden Projekts, gehört das schriftlich als Nachtrag vereinbart, inklusive Auswirkungen auf Kosten, Termine und Haftung.

Wer ohnehin ein Bestandsgebäude verstärken statt neu bauen möchte, sollte prüfen lassen, ob die neuen Regeln hier zusätzliche Spielräume eröffnen. Gerade bei älteren Tragwerken kann das den Unterschied zwischen Abriss und wirtschaftlicher Sanierung ausmachen.

Quelle: wisehomes.at – Eurocodes 2. Generation: was ab 2026 für Bauprojekte gilt; baublatt.at – Neue Dynamik für Kreislaufwirtschaft im Bau

Veröffentlicht 16.09.2026