GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Im Zuge von Befund- und Gutachtenerstellung stelle ich immer häufiger fest, dass durch den mangelhaften Einbau von Außenfensterbänken massive Bauschäden verursacht werden!

Hauptsächlich treten diese Bauschäden im Bereich der Fensterleibungen (Parapetbereich) auf und werden primär auf mangelhaften Fenstereinbau zurückgeführt. Bei detaillierter Betrachtung stellt sich jedoch meist folgender Sachverhalt dar: Hauptsächliche Schadensbilder (einige Beispiele)

  • a) Putzrisse im Bereich Sohlbankabschlüsse und Außenputz, temperaturbedingte Ausdehnungen können nicht aufgenommen werden, Schlagregendichtheit nicht gegeben, Wasser dringt in diesen Bereichen ein, Gefahr von Frostschäden.
  • b) Im Bereich der hinteren Aufkantung der Fensterbänke und den montierten Abschlüssen keine Schlagregendichtheit vorhanden, dadurch tritt Wasser in den Baukörper ein, Durchfeuchtung und mögliche Schimmelbildung im Leibungsbereich innen vorprogrammiert.
  • c) Bei der nachträglichen Montage von Außenfensterbänken (Außenfassade bereits fertiggestellt) wird die Breite der Anschlussfuge mittels Dichtstoff oft falsch bemessen sowie auch nicht der geeignete Dichtstoff verwendet. Nicht geeignete Dichtstoffe können die erforderliche Dehnung und Stauchung, bedingt durch die Längenausdehnung der Außenfensterbänke nicht aufnehmen. Daraus resultieren Rissbildungen (Abrisse) zwischen Dichtstoff und Verputz bzw. zwischen Dichtstoff und Fensterbankabschlüssen. In weiterer Folge Wassereintritt im Bereich der Dichtstofffuge nicht zu vermeiden.
  • d) Bei Fenstersystemen ist es üblich eine verdecktliegende Stockentwässerung („keine sichtbaren Wasserschlitze“) anzuordnen. Dies wird oft bei der Montage der Außenfensterbänke übersehen, Entwässerungsebene wird dadurch verdeckt bzw. die Entwässerung erfolgt hinter der Fensterbankebene (hinter der Aufkantung) direkt in den Baukörper hinein.

Allgemein: Anforderungen an Außenfensterbänke

Außenfensterbänke müssen das ablaufende Oberflächenwasser von Fenster und Fassade kontrolliert ableiten. Die Neigung der Fensterbänke nach außen hin muss mindestens 5 Grad betragen. Fensterbänke müssen schlagregendicht an das Fensterprofil, sowie  schlagregensicher an den Baukörper angearbeitet werden. Der Überstand über die fertige Fassade soll 40 mm betragen, jedoch mindestens 30 mm.

Grundsätzlich sollte ein schlagregendichtes Fensterbanksystem verwendet werden, falls erforderlich eine wannenförmige Ausbildung mittels Dichtfolien auf vorhandener Unterkonstruktion. Weiters sind Abschlussprofile so auszubilden, das diese temperaturbedingte Längenänderungen der Außenfensterbänke schadensfrei ausgleichen können.

Die Anbindung der Außenfensterbänke an den Fensterstock (Futterleistenprofil) hat mittels vorkomprimierten Dichtbändern schlagregendicht zu erfolgen, für die Befestigung der Außenfensterbänke an das Fensterprofil sollten generell Niro-Schrauben verwendet werden. Als Abschlüsse für Außenfensterbänke dürfen nur Systemendstücke verwendet werden, welche temperaturbedingte Längenausdehnungen aufnehmen können (Gleitabschlüsse). Bei der Außenfensterbankmontage ist ebenfalls die erforderliche Abdichtung (Eckbereich zwischen hinterer Aufkantung Außenfensterbank und Unterseite Fensterstockprofil) auszuführen. Bei der nachträglichen Montage von Außenfensterbänken ist bei der Anordnung und Ausbildung von Dichtstofffugen auf die erforderliche Fugenbreite und auf die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes zu achten.

Weiters müssen vor Montage der Außenfensterbänke die bauseits vorhandenen Parapete abgeglichen (verschlossen) werden um schädliche Konvektion zu vermeiden. Außenfensterbänke sind weiters mittels geeigneten Halterprofilen zu befestigen, unterhalb der Außenfensterbänke ist eine Wärmedämmung anzuordnen (Pu-Schaum oder glw.), Außenfensterbänke mit Längen über 3000 mm sind zusätzlich mittels geeigneten Dehnstoßprofilen (Systemprofilen) zu verbinden, um ebenfalls auftretende temperaturbedingte Längenausdehnungen schadensfrei ausgleichen zu können.

Fazit: Es ist daher absolut wichtig und zwingend erforderlich einen fachgerechten und normenkonformen Einbau von Außenfensterbänken auszuführen, um in Zukunft vor genannte Ausführungsmängel und Bauschäden zu vermeiden.

Beispiele mangelhafter Ausführung (Bilddokumente):

Ansprechpartner:
Alfred Eckertsberger – Sachverständiger für Fenster und Türen
Email:
office@fenster-sv.com

(Veröffentlicht am 26. Sept. 2011)

1 comments

  1. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe vor 1 Jahr in der Wohnung meiner Mutter in Wien 1120, neue Fenster und Terrassentüren um ca. 10T Euro von einer Firma
    erneuern lassen. Nun ist FAKT: alles Pfusch, der Fall ist bereits bei meinem Rechtsanwalt.
    Da die Firma nicht reagiert, ist eine gerichtliche Klage von Nöten, doch ich benötige bitte ein Gutachten
    eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, bevor die DRINGEND notwendigen Austauscharbeiten erfolgen können, um grössere Folgeschäden ( Parkettböden ) zu verhindern!
    Es ist Eile geboten, bitte höflich um Ihren Rat bzw. Hilfe.
    Mit freundlichen Grüssen
    Erich Hoffmann

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