GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Beton schwindet, quillt, kriecht, verformt und verschließt sich und führt Längenänderungen durch. Besonders bei wasserundurchlässigen Betonbauwerken sind viele Faktoren für den Erfolg oder Mißerfolg ausschlaggebend. Schütthöhen, w/z, (Wasser-Zementwert), Umgebungstemperaturen und vieles mehr gilt es zu berücksichtigen. Darum kümmert sich aber nicht jeder Baumeister im ausreichenden Umfang…

Senioren dankbare Baupfusch-Opfer

Zu gegenständlichem Fall ist das Auftraggeber-Pärchen jeweils über 70. Da ist es schon als mutig zu bezeichnen sich noch an einen Hausbau heranzuwagen! Man baut um auch für seine Enkel etwas schönes zu hinterlassen, man baut weil man Freude hat mit der Familie im Kleingartenhaus seinen Lebensabend zu verbringen. Man baut keinesfalls um sich mit Baumängeln herumzuschlagen, man möchte eigentlich nur seine Ruhe haben, Klage, Rechtsanwalt, nie und nimma!

Baufirmen in der Übermacht

Dagegen sind Baufirmen im Regelfall Kummer gewohnt, kennen Gerichte und Anwälte nicht nur vom Hören-Sagen. Die nette alte „Bauomi“ hat mich gerufen weil der gesamte Keller unter Wasser steht, Wasser ist einfach über die Kellerfenster eingelaufen! Eigentlich ein typischer „Anfänger-Fehler“: Baufirma baut einen Keller ohne sich über die Grundwasserverhältnisse zu informieren.

„Das Haus steht im Hang und da kann es doch kein Grundwasser geben??“

Falsch! Ist das umliegende Erdreich, der Boden stark bindig, sprich nicht besonders wasseraufnahmefähig, kann Oberflächenwasser nach starkem Regen am Kellerbauwerk anstauen. Und hydrogeologisch liegt oftmals Schichtenwasser vor, das heißt über Spalten und unterirdisch wasserführende „Tunnel und Röhren“ kann massiv Wasser transportiert werden. Wehe wenn da das Kellergebäude im Wege steht. Als Grundsatz und Denkanstoß gilt: „Alles Wasser unter der Geländeroberkante = Grundwasser“. Also natürlich auch Niederschlagswasser welches im Boden versickert, oder eben nicht versickert und am Keller anstaut.

Keine Dränanlage bei Grundwasseranstau

Da hilft dann auch keine Dränanlage nach DIN 4095. Weil wenn Dränleitungen und Sickerschacht im „Grundwasser“ stehen könne die auch nichts „abtransportieren“. Im Gegenteil würden Dränschichten (Schotter…)welche rund um das Haus angeschüttet werden, bei rund um bindigen Boden, das Wasser eher „anziehen“ als abführen. Da ist es unter Umständen besser die Perimeter-Dämmplatten (extrudiertes Polystyrol, kein expandiertes, auch wenn es Hersteller gibt welche meinen das geht) VOLLFLÄCHIG und IM VERBAND auf die mit einer Dampfsperre ausgeführten Kellerwände zu kleben.

Baumeister Müllner will nur mit der Bauomi sprechen

Dem Baumeister Müllner gefallen meine unangenehmen Fragen nicht, er will mit mir nicht sprechen. Wendet sich an die Bauomi und versucht über diesen Weg da „irgendwie herauszukommen“. Was dann kommt kann ich nur mehr mit Emotionen beantworten. Ich fordere bei Baumeister Müllner Bewehrungspläne und Bauunterlagen an, er verspricht mir das per Mail zu schicken. Tagelange kommt nichts, er redet sich heraus und gibt an dass er Probleme mit seinem Mailserver hat. Interessanterweise bekommt Baumeister Müllner aber alle meine Anfragen. Die Bauomi ist verzweifelt, will mir alle ihre Unterlagen vorbeibringen. (hat natürlich kein Mail, kein Fax)

Aber ich bekomme keine Nachweise für ein WU-Betonbauwerk, keine Antworten auf meine Fragen. Obgleich ich mir schon mein Urteil gebildet habe, der Baufirma aber immer die Möglichkeit geben möchte das Gegenteil zu beweisen. Beispielsweise soll ein Faserbeton vorliegen, aber nicht in Kombinationsbewehrung, nur mit Fasern als Bewehrung. Dazu muss es einen Einzelnachweis geben, welche Fasern, welche Menge, wie werden die Wandlasten abgetragen usw. Dazu kommt dass schon einige wasserführende Risse an den Wänden erkennbar sind!  Ich muss daher davon ausgehen dass kein „Dichtbetonkeller“ vorliegt. Weiters wurde die Dämmung und die Wandabdichtung fehlerhaft ausgebracht. Es müssen also alle Wände freigelegt und die Dämmung neu verlegt werden. Vorher soll eine 2-lagige Feuchtigkeitsabdichtung aufgeflämmt werden. Die Kellerfenster müssen wasser- und schlagregendicht ausgeführt werden. Auszüge aus meinen Anfragen:

Mail v. 5.5.2010: Sehr geehrter Herr Baumeister Müllner, am 27.4.10 habe ich vor Ort das von ihnen errichtete Kellerbauwerk besichtigt. Demnach augenscheinlich Kellerfenster im Bereich unter dem Bemessungswasserstand angeordnet wurden. Dementsprechend der Keller mit Grundwasser vollgelaufen ist. Nach Rücksprache mit Frau xxxxx möchte diese nicht auf die Kellerfenster verzichten, bitte um ihre Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Demnach ich davon ausgehen muss dass ein Planungs- und Ausführungsfehler ihrer Firma vorliegt. Wurde ein WU-Betonbauwerk ausgeführt? Weiters bitte ich um Information ob für die Kellerdurchdringungen Dichtmanschetten verwendet werden/wurden, wenn ja welche. Und ich bitte um Info wie die Dampfbremse am Dach an die Wände angeschlossen werden soll – Bild 2183.

Dann gab es ein Treffen bei welchem seitens Müllner zugesagt wurde die entsprechenden Nachweise und Vorschläge zu liefern. Gekommen ist nichts. Bei der Besprechung war dann noch unklar mit welchen Baudetails überhaupt weitergearbeitet werden soll. Und die Aushubarbeiten sollen nun statt 12.000 über 20.000 Euro kosten.

Am 20.5.2010 habe ich höflich urgiert: „Sehr geehrter Herr Baumeister Müllner, nach Rücksprache mit Frau xxxxxxxx bitte ich um Info mit welchen Maßnahmen die Kellerlichtschächte wasserdicht hergestellt werden sollen.Weiters bitte ich um Info zum Qualitätsnachweis WU-Beton-Bauwerk, Bewehrungsplan, Betonprüfung Lieferwerk.Bitte mailen sie mir ein Leistungsverzeichnis.Wird die Bodenplatte abgedichtet ? Wie werden die Außenwände dicht gemacht? (Riss in der Außenwand)“

Darauf hin nimmt Baumeister Müllner Kontakt auf, nur leider mit der Bauomi. Die soll mir doch die Unterlagen bringen!

Es bleibt nichts anderes übrig, ich schreibe eine offizielle „gutachtliche Stellungnahme„, übermittle diese am 22.5.2010: „Sehr geehrter Herr Baumeister Müllner, anbei mein Schreiben, im Namen von Frau xxxxxxxx bitte ich um ihre Stellungnahme bis zum 2. Juli 2010.“

Gleichzeitig informiere ich die Baufrau, die nette Bauomi: „Sehr geehrte Frau ::::::, ihr Baumeister hat leider trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht reagiert, ich habe damit keine Unterlagen erhalten welche mir aufzeigen dass die festgestellten Baumängel NICHT vorliegen. Daher meine negative Annahme dass der Keller in allen relevanten Bereichen mangelhaft ist. Die Dämmung sollte entfernt und alle Wände abgedichtet werden, auch die Lichtschächte sollten neu montiert und gedämmt werden. Nachdem die Dämmung auch fehlerhaft verlegt wurde der beste Weg zu einem mängelfreien Bauwerk. Ich habe dem Baumeister Müllner eine Frist bis 2.Juli gesetzt, warten wir ab was dabei rauskommt. Weitere Details wollte ich schriftlich nicht ausarbeiten, da empfiehlt sich die örtliche Begehung, da diese einfacher und günstiger ist als schriftlich etwas anzuführen.“

Mittlerweile hat mir die Bauomi das Leistungsverzeichnis zum Auftrag geschickt. Vielleicht ein Grund warum der Baumeister mir das nicht schicken wollte: „Einrichten der Baustelle und Räumen der Baustelle“ um Pauschal Euro 8.000!  Gesamt rund xxxxxxx soll der Keller, der Rohbau, das Dach sowie Innenputz und WDVS kosten. Der Preis wäre ok, vorrausgesetzt alles wird richtig gemacht….

Günther Nussbaum-Sekora

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