GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bau und Wohnen in Österreich werden zunehmend durch energie- und klimapolitische Zielsetzungen geprägt. Eine wesentliche gesetzliche Grundlage stellt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz dar, das seit 2024 in Kraft ist und auch 2026 für Neubauten gilt.

Dieses Gesetz sieht vor, dass in neuen Gebäuden keine fossilen Heizsysteme wie Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden dürfen. Stattdessen müssen erneuerbare Energiesysteme wie Wärmepumpen, Fernwärme oder andere klimafreundliche Heizformen eingesetzt werden.

Darüber hinaus spielen bauordnungsrechtliche Vorschriften der Bundesländer eine zentrale Rolle. Diese regeln unter anderem Anforderungen an Bauverfahren, technische Standards, Energieeffizienz und Nutzung.

Auch auf europäischer Ebene werden rechtliche Vorgaben weiterentwickelt. Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden langfristig zu senken und klimaneutrale Gebäude zu fördern.

Zusätzlich bestehen verschiedene Förderprogramme, die den Umstieg auf energieeffiziente Systeme und die Sanierung bestehender Gebäude unterstützen. Diese Maßnahmen ergänzen die gesetzlichen Vorgaben und sollen die Transformation des Gebäudesektors fördern.

Die rechtlichen Anforderungen im Bau- und Wohnbereich entwickeln sich weiterhin in Richtung Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

(Veröffentlicht am 24.02.2026)

(Quellen: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Erneuerbare-Wärme-Gesetz | Bundesministerium für Klimaschutz | oesterreich.gv.at – Energie und Bauen | Europäische Kommission – Gebäuderichtlinie)