GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die jeweilige baurechtliche Vorschrift, die Bauordnung und Bauvorschrift ist keine Qual, sie ist ein Segen. Stellen Sie sich eine Welt ohne Ordnung vor!

So lästig eine staatliche Einmischung einem auch vorkommen mag, der wohlhabende Nachbar links von Ihrem Haus würde ohne zu zögern 3 Stockwerke höher bauen. Der ÖKO-Freak von rechts nebenan hätte seine Freude am überdimensionalen Windrad im Garten. Und auch mit dem Aussichtsturm des Vogelfreundes um die Ecke würden Sie nicht glücklich werden, wer weiß ob der wirklich nur nach Vögeln Ausschau hält.

Wir brauchen einheitliche, und für Alle, ungeachtet des gesellschaftlichen Standes, gültige Bauvorschriften. Wie alles aus Menschenhand gibt es Schwachpunkte. Es „menschelt“ wenn jedes Land sein eigenes Süppchen kocht. Eine einheitliche Bauvorschrift ist Grundvoraussetzung für eine einheitliche Bewertung. Planungsfehler, Architekten- und Gutachterkosten minimieren sich wesentlich bei einer Vereinheitlichung technischer Bauvorschriften. Im Jahr 2008 war es dann in Österreich auch so weit. In den meisten Bundesländern wurden die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschriften novelliert.

Grundlage der technischen Vorschriften sind die OIBRichtlinien 1 bis 6. Durch die in allen Bundesländern erfolgte Verbindlichmachung der OIB-Richtlinie 6 wird auch der Energieausweis für Gebäude in einer Gesetzesnorm standardisiert. Ähnliches wird in Deutschland mit der (MBO) Musterbauordnung erreicht!

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