Über Fehler beim konstruktiven Holzzschutz wurde schon im März 11 berichtet. Der gegenständliche Schadensfall sollte ein Pflegeheim für Behinderte werden, geworden sind es teilweise abbruchreife Bauteile, von behindertengerecht zudem keine Spur. Der geplante Betreiber und ein Planungsbüro verabschieden sich im Konkurs…
Von der fürsorglichen Mutter zum Baupfusch
Es handelt sich um gesamt 3 Bauteile welche ingesamt 29 Wohneinheiten beinhalten. Alle sollten im Sinne von „betreutem Wohnen“ vermietet werden. Aufgrund der Nichteinhaltung der ÖNORM B1601 wurde rasch nach Fertigstellung klar dass die Anlage dafür nicht in Frage kommt. Um den Kredit dennoch irgendwie abbezahlen zu können, hat die Familie im März 2010 begonnen, die Wohnungen als „normale“ Wohnungen zu vermieten. Zum „barrierefreien Bauen“ wäre die ÖNORM B1600 aus 2005 respektive die OIB-Richtlinie 4 (je nach Region) baurechtlich maßgeblich gewesen. Die „Unternorm“ ÖNORM B1601 wurde sogar vertraglich vereinbart, das war aber schon alles was an dem Fall als geklärt dargestellt werden kann.
Rechtsweg kaum möglich da sogar unklar ist wer Vertragspartner ist
Die Familie F. als Bauwerber ist da blauäugig und vertrauensvoll in das Bauvorhaben gegangen. Eine renommierte Fertigteilhausfirma als Errichter der Wohnungen, eine Firma für sonstige Arbeiten, eine vermeintlich mit Pflegeheimen erfahrener Generalunternehmer und sogar schon ein Betreiber für das Pflegeheim. Was kann da noch schief gehen? Scheinbar alles! Zuerst ist die Betreiberfirma in Konkurs gegangen, dann die Baufirma und sogar die Bauüberwachung! Der Hauptakteur -Vater & Sohn – betreibt viele Beteiligungen und hat scheinbar kein Problem mit Konkursen einzelner „Stiefkinder“. Er stellt sich sogar als „Werkvertrieb“ für die große Fertigteilhausfirma vor, unterfertigt sogar Bauverträge in diesem Sinne. Interessant dass die Fertigteilhausfirma davon nun nichts wissen möchte…
Totalschaden am Laubengang wird als Wartungsmangel abgetan!
Der neue Geschäftsführer des noch existenten Vertragspartners schreibt auf die Reklamationen der Fam.F.: „Beiliegende Aufforderung weisen wir zurück. Es handelt sich bei den angeführten Schäden nicht um Mängel sondern um unsachgemäße Pflege und Vorsorge in Folge von Witterungseinflüssen, die ausschließlich sie als Hauseigentümer betreffen.“ Nach meiner Begutachtung vor Ort versuche ich mich einzuarbeiten, erstelle eine kurze erste Mängelliste und schreibe an den Geschäftsführer: „Sehr geehrter Herr xxx, in Hinblick auf die TV-Dokumentation „Pfusch am Bau“ bitte ich um Folgendes:“
- • Sie schreiben von einer offenen Forderung in Höhe € 303.502,29 – dazu bitte ich um Übermittlung ihrer PRÜFBAREN Schlussrechnung welche sie an Fam./Firma F. übermittelt haben.
- • Wer ist dafür verantwortlich dass die von der Firma xxx errichteten Laubengänge keine Abdichtung erhalten haben.
- • Gab es eine Bauleitung (ÖBA) für das Bauvorhaben?
Auszugsweise folgender Kurzbericht zu den bautechnischen Fehlern:
- Bild 158 Loggienkonstruktion zu WDVS Grundregeln konstruktiver Holzschutz nicht eingehalten, feuchtes „Außenholz“ läuft in die Wandkonstruktion, Schlagregensicherung vorhanden?
- Bild 155, 156 Fixverglasung Stiegenhaus, Lifthaus Schlagregendichte Ausführung zu Fixverglasung nicht vorhanden Oberputz fehlt
- Augenscheinlich kein Sicherheitsglas
- Bild 161, Massivbau Stiegenhaus, Lifthaus Feuchtigkeitsabdichtung Sockel und Bodenplatte fehlt
- Bild 147, 152, 176 Laubengang Holzkonstruktion Konstruktiver Holzschutz – Stuhlsäulen direkt am Boden – fehlt, Feuchtigkeitsabdichtung fehlt unter d.Verfliesung, Spritzwasserschutz fehlt Der Laubengang ist teilw.einsturzgefährdet
- Bild 180, 181, Flachdach Sturmsicherung augenscheinlich fehlerhaft, Windlastberechnung und Verlegeplan bitte übermitteln
- Hängerinne Mitteltrakt überlastet, Gegengefälle, Rinne läuft über
- Scharfe Kanten auf Folienabdichtung
- Bleche direkt am Untergrund befestigt, nicht zulässig
- Blechüberstände Tropfnasen zu gering, Wasser auf Fassade
- Bild 193, Trockenbau Ausführung augenscheinlich nicht luftdicht, Kondenswasser läuft im Winter aus den Ausseninstallationen, Revisionstürchen Installationsschacht fehlerhaft, nicht brandsicher, nicht luftdicht, absturzgefährdet
- Stiegenhaus ohne Gebäudeabdichtung im Sockelbereich, Wasserschäden an den Innenwänden zum Technikraum und Stiegenhaus bereits erkennbar
- Vermutlich ist der gesamte Massivhausbereich ohne wirksamer Gebäudeabdichtung im Sockelbereich
- Diverse sonstige Fehler wie fehlende Randsteine, und die teilw. Nichterfüllung der baubehördlichen Auflagen sind hier nicht thematisiert. Hierzu wird auf den allfällig sonstigen Schriftverkehr zwischen Fam. F. und der ARGE verwiesen
Vertragspartner nur Generalunternehmer – hat selbst nicht gebaut
Die Antwort kommt nicht gleich, zuerst ein Schreiben dass man sich in einem laufenden Verfahren befinde und keine Auskunft gäben möchte. Nach meinem Hinweis dass Briefpapier in täuschender Absicht verwendet wurde wird dies auf das Schärfste zurückgewiesen und es folgt doch eine Antwort: “ Wir sehen Ihre Anmerkung im letzten Absatz als Druckausübung durch Sie auf uns, obwohl Sie wissen dass es bereits ein Beweissicherungsverfahren und einen Rechtsstreit hinsichtlich unserer offenen Forderung von über € 300.000,– gibt. Darüber hinaus halten wir fest, dass die F.OEG (Familie F.) bezüglich der Mängelbehebung bereits die Firma Fertigteilhausfirma geklagt hat. Im Übrigen stellt sich die Firma xxx als Generalunternehmer, schließlich und endlich jedoch haftet für eine eventuelle nicht korrekte Ausführung die jeweilig ausführende Subfirma, was auch vertraglich so vereinbart wurde. Die xxx selbst hat keine Leistungen ausgeführt.“
Familie F. schwört dass es keine Klage zur vermeintlichen Forderung gibt!
Eine Rechnung zur Untermauerung der Behauptung zu offenen Forderungen erhalte ich nicht, und gibt Fam. F. an dass es auch keine Klage gibt. Fam. F. vermutet dass dieser offene Betrag behauptet wird um einen Betrag den Mängelforderungen entgegen halten zu können. Diese Drohung zu einer 300.000-Euro-Klagsführung hat bis dato auch gewirkt, Fam.F. wußte bis dato nicht wie das weitergehen soll. Geht nun aber über „Pfusch am Bau“ in die Offensive und an die Öffentlichkeit, wobei sich bei einem gemeinsamen Gespräch herausstellt dass die Forderungen tatsächlich nicht zu Recht behauptet werden. Der neue Geschäftsführer gibt glaubhaft an keinen Überblick über die Zahlungen in diesem Fall zu haben. Nur unverständlich warum man zuerst mit Klage droht, bzw. angibt es gäbe schon eine Klage, und erst auf öffentlichen Druck einlenkt…
Baupfusch trotz Bauaufsicht ?
Es stellt sich also heraus dass die Familie F. auch bei der ÖBA auf die falschen Konzipienten gesetzt hat, 1. weil der Bauaufsicht die Mängel nicht aufgefallen sind, und 2. weil auch hier ein Konkurs angefallen ist. Die Fertigteilhausfirma steht zu allfälligen Mängeln und sichert eine Behebung zu, scheinbar auch für Dinge die nicht in ihrer Verantwortung liegen! Dieser Fall könnte also entgegen den Erwartungen doch ein Happy-End nehmen.
Anbei auszugsweise Bilder von meiner Erstbegehung. Günther Nussbaum-Sekora, Bausachverständiger www.bauherrenhilfe.at
1 comments
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Dieses Objekt hat ja schon viele Gerichte beschäftigt wegen betrügerischer Renditeversprechen an Anleger, miserabler Bauqualität, miserabler Betreuung etc. So jetzt will die XXXXXXXXX also die primitiv Wohnungen an Einzelanleger verkaufen. Offensichtlich findet sich immer wieder Jemand, der sich betrügen lasst und noch nicht sieht, wie hier abgezockt wird. Schlimm.