Zumindest in einem Fall hat Architekt Sagaischek ein Baubegleitung zu einem Zubau- und Sanierungsbauvorhaben in Wien vorgenommen, an dem es wesentliche bautechnische Fehler gibt. Es stellt sich leider immer wieder die Frage, welche Pflichten die ÖBA (die örtliche Bauaufsicht) zu einem Bauvorhaben hat.
Auch wenn die ÖBA nicht das Fachwissen von 5 verschiedenen Gewerken haben kann, oder auch nicht tiefergehende Prüfungen zu den Bauleistungen vornehmen muss, so erwartet der Kunde doch, dass nach Beauftragung einer Bauaufsicht zumindest keine wesentlichen Baufehler auftreten.
Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass trotz Beauftragung von Architekten / Ziviltechnikern Kundenwünsche zu einigermaßen fehlerfreien Bauleistungen nicht erfüllt werden können. Laut Vereinsobmann Günther Nussbaum sind Ausschreibungen und Detailplanungen nahezu durchwegs fehlerhaft. Damit setzt man sich der Nachtragskostenfalle aus.
Ein Professionist muss im Rahmen einer auszupreisenden Ausschreibung keine tiefergehende Prüfung der vom Architekten erstellten Ausschreibungsunterlagen vornehmen. Erst wenn er den Auftrag zu den Bauleistungen erhält muss er sich näher mit den Baudetails auseinandersetzen. Dann ist es aber oftmals zu spät, erkennt der Handwerker Fehler in der Ausschreibung, dann wird er Nachträge naturgemäß teurer kalkulieren, als in der Angebotsphase. Damit wird jede fehlerbehaftete Detailplanung zur teuren Nachtragskostenfalle.
Manchmal ist es sogar besser, den Anbietern die Detailplanung zu überlassen, dann bleibt die Haftung auch bei den Bau- und Handwerksunternehmern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der beauftragt einen Generalunternehmer und definiert genau, welche Erwartungen an die ÖBA hat. Beispielsweise die Verantwortung zu normgerechten und richtlinienkonformen Bau- und Handwerkerleistungen.
Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „ Architekt DI Franz Sagaischek, A-3011 Purkersdorf„, die zum Hausbau, Sanierung oder auch Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.
Recherchemöglichkeiten:
Homepage: www.architekt-sagaischek.at
Info zu Fa. LAS – Bauträger GmbH Pressbaum: GF Architekt DI Franz Sagaischek: Konkursverfahren -> Firmenlöschung Juli 2009; § 40 FBG (Vermögenslosigkeit), Details siehe Firmenmonitor.at
Weitere Info zu LAS – Bauträger in Der Standard
Wer uns seine Erfahrungen zu den Arch. Sagaischek mitteilen möchte schickt uns Seine Information an: verein@bauherrenhilfe.org
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