Ein besonderer Härtefall, zu sehen auch in der ATV-Doku „Pfusch am Bau“, 3.Staffel am Montag 24.10.2011 um 21:20. Ein Herr Radakovits hat mit seiner Baufirma, bzw. mit der seiner Frau ein Kleingartenhaus errichtet. Einzug 2007. Auszug 2011. Warum? Dachstuhl von holzzerstörenden Pilzen zerfressen, Keller keine weisse sondern eine feuchte Wanne…
Mängelabwehr durch „gelogenen“ Konkurs
Dieser Fall ist ein Besonderer, also ob nicht jeder „Fall der Woche“ ein Solcher wäre… Der Kunde ruft beim „Baumeister Radakovits“ an und reklamiert dass a) der Keller abgesoffen ist und b) es immer wieder beim Dach reinregnet. Dieser mimt das Opfer und gibt an dass er in Konkurs ist, bei ihm also nichts mehr zu holen ist. Das klappt gut! Seine Kundschaft sucht frustriert andere Firmen welche den im Keller aufgetretenen Riss abdichten und den Keller trockenlegen. Als kurz danach Wasser aus einem weiterem Kellerwandriss auftritt sucht der Kunde den Kontakt zum Baugutachter. Nach Durchsicht der Baubilder zeigen sich rasch massive Baufehler am Keller, statt weisser eine feuchte Wanne usw.
Der Kunde ist sauer, wir rufen Herrn Radakovits an, recherchieren und finden heraus dass die Firma nicht in Konkurs ist. Radakovits hat aber scheinbar die Firma verkauft. Nun scheint ein Herr XXX und Herr XXX als Gesellschafter und Geschäftsführer der „RBa XXXGmbH.“ auf. (Eintrag in FirmenABC nicht mehr aktuell!) Diese erreiche ich auch prompt, jedoch sind die beiden erstmals überfordert. Geben am Telefon auch an dass es die Firma nicht mehr gibt!!! Doch da dürften sie rechtlich nicht damit durchkommen, sogar die Firmenbuchnummer ist gleich geblieben. Wieder ein Abwehrversuch wie vormals bei Herrn Radakovits? Ich führe die vorliegenden Mängel in einem Mail an und bitte um Stellungnahme. Auch ATV schreibt über die Produktionsfirma ON-Media beide an. Wieder keine Antwort…
Vom Regen in die Traufe – auch die Nachfolger stellen sich tot
Auch wenn Baumeister XXX damals vielleicht nicht Geschäftsführer war, so hat ja rein rechtlich die Firma RBaXXX GmbH. gebaut, da ist er heute Geschäftsführer. Die Klage wird sich an genau dieses Unternehmen wenden. Wer da falsche Angaben macht und behauptet die Firma gibt es nicht mehr kann schnell mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Der 2.Geschäftsführer Herr. XXX dürfte auch schon im Vorfeld mit der Baufirma gearbeitet und Pläne gezeichnet haben. Für die geschädigte Familie geht es um Alles. Sie wollen herausfinden wer nun am Firmenstandort sitzt. Sie fahren unter dem Pseudonym „Müller“ nach Kirchfidisch und suchen nach dem Büro. Dazu diese Story:
„Am Samstag, den 03.09.2011 wollten wir herausfinden, wer hinter der Firma RBaXXX GmbH in Kirchfidisch steckt. An der Adresse fanden wir ein neu errichtetes und leerstehendes Mehrfamilienhaus. Nach Auskunft der Nachbarn ist die Firma RBaXXX nicht bekannt und wir wurden zur Fa. XXX zum nächsten Haus weitergeschickt. Frau XXX war alleine zu Hause und wir stellten uns als Fam. Müller betreffend einer Haussanierung vor. Frau XXX erzählte uns sehr freundlich über Firmenzusammenlegungen in Wien und Burgenland. Konkret betrifft das den Baustoffhandel, Tischlerei und Baumeisterarbeiten. Wir besuchten mit Frau XXX das Büro im neuen Mehrfamilienhaus. Siehe Fotos. Auf der Visitenkarte sind die beiden Geschäftsführer XXX und XXX aufgelistet. Auf der Rückseite der Karte wurde die Handynummer von XXX Josef notiert. Laut Aussage von Frau XXX, ist Herr XXX auf Grund der vielen Bauprojekte in Wien oft in der Filiale Wien 10. Inzersdorferstrasse 117 (alte Büroadresse der „Firma Radakovits“).“
Ein Schelm wer hier Böses denkt, ich rufe Herrn XXX an, der sagt mir nach meiner Vorstellung dass er mit dieser Firma nichts zu tun hat. Ich frage nach warum er dann in der Filiale Inzersdorferstrasse in Wien sitzt. Herr XXX gibt an dass er hier nur der Vermieter ist! Also an dieser Stelle muss gesagt werden dass die Firma Tischlerei XXX sicher nichts mit den Mängeln am von der Firma R BaXXX…. errichteten Kleingartenhaus zu tun hat! Das wird eine grundsolide gute Firma sein, nehmen wir mal an. Was mir an der Geschichte und der halben Bauwirtschaft immer wieder nicht gefällt ist dieser Umgang mit Wahrheiten und Beziehungen. Was Frau XXX noch schön als „zusammengelegte Firmen“ bezeichnet schrumpft plötzlich auf „ich bin nur der Vermieter“ zusammen. Jemand nimmt es mit der Wahrheit nicht so ganz genau. Wer hier nicht hartnäckig dran bleibt, der bleibt als in der Bauwirtschaft unbedarfter Kunde … über!
Wir berichten weiter über den Fall, wer jetzt schon mehr wissen will klickt oben die gutachtliche Stellungnahme an. Ein vollständiges Gutachten habe ich hier vorab nicht empfohlen. Nachdem sowieso geklagt werden wird soll nur ein klagsvorbereitendes Schreiben erstellt werden. Niemand ist gut beraten eine Klage ohne „Privat-Gutachten“ anzustreben. Da wäre man Gott und dem Gerichtsgutachter auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Besser den Weg vorgeben, Kenntnis über Mängel sollte man schon lange vor dem Rechtsweg haben…
AKTUALISIERUNG vom 7.2.2014, aufgrund unserer Berichterstattung ist der Unternehmensverkauf gerichtlich rückgängig gemacht worden. Die ursprünglich genannten neuen Geschäftsführer haben damit den Verkauf
über das Gericht rückgängig gemacht. Waren in das ursprüngliche Bauvorhaben nicht wirksam involviert.
Der Beitrag wird demnach entsprechend anonymisiert.
Wieder ein persönlicher Beitrag von Günther Nussbaum, Bau-Sachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, Luftdichtheitsprüfer, Gebäudethermograf, Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen, Spengler und Dachdeckerarbeiten
Der Anwalt von Herrn DI.Fxxx / Ing. Stefxx verlangt folgende Richtigstellung: Nämlich dass er niemals für die betroffene Familie Bauleistungen erbracht hat. Der Anwalt meint dass dafür ausschließlich der frühere Firmeninhaber EVA Radkovits (Radakovits?) verantwortlich sei, und dass Herr Ing.Stefxx derzeit einen Prozess gegen den früheren Firmeninhaber am LG Eisenstadt führt. Es geht hier um die Kaufrückabwicklung. Laut Angaben wurden die Herren Fxxx und Stefxx betrogen. … Aber etwas anderes habe ich ja gar nicht behauptet. Und wäre die „Richtigstellung“ hier problemlos möglich gewesen. Die Kommentarfunktion steht hier jedem offen. Ich bleibe aber bei meiner rechtslaienhaften Meinung dass die beiden Herren in die Schadensersatzforderung, respektive in die Sanierung hätten einsteigen müssen. Die Firma ist ja die Gleiche geblieben, demnach hätten die Herren Stefxx und Fxxx Ihrer Verantwortung nachkommen sollen. Wenn gleich Sie auch nicht selbst gebaut hätten, bzw. damals noch gar nicht im Unternehmen waren!
Jetzt wird es richtig frech: Ich erhalte ein neuerliches Schreiben von Anwalt Mag.Schneider. Am Briefkopf steht „Mein Anwalt ist Schneider“. Und das Anschreiben erinnert auch mehr daran als an ein seriöses Anwaltsschreiben:
(Auszugsweise) …Ich fordere Sie letztmalig auf, anstelle Ihres weinerlich -ausweichenden Kommentars, der völlig sinnlos ist, eine ordnungsgemäße Richtigstellung durchzuführen und den Beitrag zu löschen, andernfalls ohne weiterer Verständigung gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. An sich sollte mein Schreiben nicht allzu schwierig zu verstehen sein …“
Wer auf die Art und Weise für seinen Klienten schreibt erwartet doch nicht wirklich eine positive Antwort? Oder freut Anwalt sich dann sowieso wenn der Klient eine Klage betreibt? Ich habe ja bereits festgehalten dass BM Fxxx / Ing.Stefxx damals nicht gebaut haben bzw. weder Gesellschafter noch Geschäftsführer waren. Dennoch wäre aus meiner rechtslaienhaften Sicht die Verantwortung zu übernehmen gewesen. Das die beiden nun den EX-Geschäftsführer Radakovits klagen sollte da nichts zur Sache tun. Aber in einer allfälligen Klage wird diese Frage sicher gelöst werden können…