GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Eine Fallprüfung für ATV Pfusch am Bau. Ein Rohbau mit Bodenplatte, gebaut von einer „Limited“ aus London mit Niederlassung in Berlin und Schraum in 4053 Haid. Alexander Mayer  alias „Aerotherm“ hat mit eigenem Wandsystem gebaut. Klingt ja mal nicht schlecht, doch schon erste Recherchen ergeben nichts Gutes…

 2x Briefkastenfirma?

Die Firmenadresse Glockenblumenweg 131a in Berlin dürfte jedenfalls eine Briefkastenadresse sein, an der angegeben Anschrift residieren je nach Internetquelle 13 – 24 Firmen. Wohlgemerkt, da gibt es laut Angaben kein Bürohaus… Die Recherche zur Londoner Adresse – dem „Stammsitz“ – ist ungenau, „Company-Check“ gibt zum „Company House status: Dissolved“ an, was soviel wie „gelöscht“ heißt. Ms. Ulrike Mayer wird als „Current Directors“ angegeben. Eine andere Webseite gibt an dass die Firma vorher „ARI GOLD MANAGEMENT LTD“ hieß. Interessant der Hinweis auf einer anderen Webseite dass zu „EC1V 4PY“ bzw. vermutlich der Adresse 145-157 St John Street 8354 Firmen registriert sind?!?  Auf myHammer ( my-hammer ) findet sich noch eine Euro Bau Construction LTD von Ulrike Mayer, gleiche Adresse in 4053 Haid. (Schauraum) Auf cdrex ebenfalls als gelöscht vermerkt?

Blindtext im Impressum

Auch auf einer Homepage Home4me.eu weist nichts auf ein greifbares Unternehmen hin. Sogar im Impressum vom HOME 4 ME findet sich „Blindtext“ ala „Dies ist ein Mustertext“ mit nun einer anderen Londoner Adresse wieder.

Schlüsselfertig gekauft – mit Eigenleistungen

Vertraglich vereinbart wurde laut Auftragsschreiben ein Haus um Euro 151.664,40 brutto, davon schon abgezogen 42.000 Euro für Eigenleistungen. Die Beschreibung der Eigenleistungen erscheint unklar:

Für die Errichtung und Ausführung des Bauwerkes werden von der Firma AEROTHERM 2 Mitarbeiter, das sind ein Bauleiter, der die einzelnen Gewerke und Ausführungen des Bauherren kontrolliert und abnimmt, sowie ein Baustellen-Assistent gestellt. Alle Arbeiten werden vom Bauherren und seinen Helfern unter laufender begleitender Kontrolle eines Baustellen-Assistenten und des Bauleiters durchgeführt. Vorraussetzung sind eine fachliche Qualifikation der Helfer und die Erstellung eines Bauzeitenplanes, der die Bereitstellung der jeweiligen Helfer zum nötigen Termin vorschreibt… falls ein Bauherrn-Helfer die nötige Qualifikation nicht mitbringt bzw. erreicht behalten wir und vor, dessen Austausch gegen einen ausreichend geeigneten Helfer zu verlangen“

Meine Güte, was ist ein „qualifizierter Helfer“, und was ein „Baustellen-Assistent“, und wer ist nun für den Bauzeitenplan verantwortlich? Für die Gewährleistung wird der deutsche §13 VOB/B für einen Haftrücklass das österr. Gegenstück, die ÖNORM B2110 vereinbart. Eine deutsche Richtlinie wird aber nicht das österr. Gewährleistungsrecht ersetzen können.

80.382,13 Euro für Abbruchbescheid und Rohbau-Totalschaden

Die Begehung erfolgt im Rahmen von Dreharbeiten für ATV-Pfusch am Bau (Start der Staffel 4 am 7.5. um 20:15) und ergibt sich auch daraus kein besseres Bild. Im Gegenteil. Es werden zwar Systemwände verbaut, aber das System weist augenscheinlich keinerlei relevante Zulassungen auf. Gebaut wird nicht nach geltenden Normen und Richtlinien, also braucht es zumindest eine Einzelzulassung, eine statische Berechnung. Der im Vertrag genannte Bauleiter ist ein Externer, die Firma ASS-Bau GmbH aus St.Valentin wird als Baupartner genannt. Herr Ing.Pardametz scheint bei der WKO als Baumeister auf, hat aber auch den nun vorliegenden Pfusch nicht verhindern können. Die leidenden Häuslbauer geben dazu an dass beim Wändeaufstellen auch nie jemand der vertraglich vereinbarten Herren da waren. Die Baulaien haben demnach die Wände alleine und nach Angaben der Baufirma errichtet !! Nach einem Telefonat mit Herrn Ing.Pardametz distanziert er sich mittlerweile von Alexander Mayer. Er hat scheinbar zu Beginn auch an ein seriöses Unternehmen geglaubt…

Jedenfalls ist die Liste an Baufehlern schon in der halbfertigen Rohbauphase groß: 

  • Bodenplatte fehlerhaft, Bewehrung nicht ausreichend überdeckt
  • Bodenplatte fehlerhaft, Schalung beim Betonieren ausgebrochen
  • Bodenplatte zu groß
  • Wände ohne Nachweis zur Erdbebensicherheit
  • Installationen in Wänden teilweise gebrochen
  • Abbruchbescheid von der Baubehörde aufgrund fehlerhafter Einreichplanung (bauseits)

Alexander Mayer wurde zur Nachweisführung die Wände und Statik betreffend aufgefordert, diese blieben aber bis dato aus.

1 comments

  1. Baukasten Baumanagement

    Hinweis zu einem in diesem Artikel möglichen Link zur Website HOME 4 ME .

    Auf der HP von HOME$ME wir ein Styroporschalungssystem der Fa.
    EUROMAC 2
    Parc Industriel de Fürst
    Rue Phillippe de Consigny
    F-57730 Folschviller
    in Bild und Schrift dargestellt und beschrieben.

    Die in diesem Artikel angehängten Bilder zeigen jedoch ein gänzlich anderes Wandsystem das auch uns nicht bekannt ist.

    Wir wollen deshalb aufklären, da wir im Sinne unserer Tätigkeit auch diese Styroporschalungssteine der Fa. EUROMAC2 im Programm haben und diese auch mehrfach ohne Probleme im Selbstbau unter Aufsicht bzw. von unseren Baupartnern verbaut wurden. Auch gibt es für die Wand, Decken und Dachsysteme der Fa. EUROMAC2 sämtliche relevanten und geforderten Zulassungen.
    Wir wollen damit vermeiden, das unsere bestehenden bzw. laufenden und zukünftigen Kunden bezüglich des Bausystems verunsichert werden.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit
    Baukasten Baumanagement

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