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Holzschäden durch „Hausbockkäfer“!

Allgemeines: An den Konstruktionshölzern einer alten Dachstuhlkonstruktion liegt ein massiver Befall durch den Hausbockkäfer (lat. Hylotrupes bajulus) vor. Der Befall bzw. die zerstörten Holzteile sind konzentriert auf der Westseite der Dachkonstruktion anzutreffen und beschränken sich im wesentlichen auf die tragenden Holzbauteile. An der Dachlattung konnten keine Befallsmerkmale festgestellt werden.
Aufgrund des Zerstörungsgrades der befallenen Hölzer (vorwiegend der waagrechten Teile und teilweise die Anschlusspunkte der Sparren an die Mauerbänke) kann von einem bereits sehr lange zurückreichenden Befallszeitraum ausgegangen werden. Da jedoch Bohrmehlaustritt auch aus Holzrissen und alten Fluglöchern erfolgt, muss auch ein noch bestehender Lebendbefall angenommen werden. Die Tatsache, dass sich auf der wind- und wetterexponierten Westseite der Dachkonstruktion die bei weitem größten Zerstörungszonen befinden, lässt den Schluss zu, dass zusätzlich zum Hausbockbefall auch ein Befall durch Holzfäulepilze gegeben war. Diese benötigen zu ihrer Entwicklung erhöhte Holzfeuchtewerte (über 20% Holzfeuchtigkeit), die möglicherweise durch Feuchteeintritt in den Dachinnenraum – insbesondere vor Herstellung der Neueindeckung (EternitSchindeldeckung auf Lattung ohne Unterdach) – verursacht wurden. Eine weitere Erklärung dafür könnte jedoch auch sein, dass die durch Sonneneinstrahlung wärmebegünstigte Westseite den Befall durch den wärmeliebenden Hausbockkäfer begünstigt hat.

Schadensursachen:    

Zusammenfassend kann betreffend der Schadensursachen folgendes festgestellt werden:

Für die angeführte, wie auch für andere holzzerstörende Käferarten gilt: Der mit Abstand größte Schaden am befallenen Holz wird durch die Käferlarven („Holzwürmer“) verursacht. Die Larven ziehen nagend durch das Holz und ernähren sich von Stoffen des Holzkörpers. Die entwickelten Käfer bohren sich durch die Holzoberfläche und verursachen die für jede Art charakteristischen Ausfluglöcher als Erkennungsmerkmale für den Befall. Die Käferweibchen legen die befruchteten Eier wieder in das Holz ab und der Zyklus Ei – Larve – Puppe – Käfer (Imago) beginnt wieder von neuem. Diese vier Entwicklungsstadien zusammen bezeichnet man als Generationsdauer, wobei das Larvenstadium mit Abstand am längsten ist. Die drei anderen Stadien sind verhältnismäßig sehr kurz (zusammen wenige Tage bis Wochen). Die Generationsdauer insgesamt kann jedoch mehrere Jahre betragen (Hausbock: durchschnittlich 3 bis 5 Jahre).

Dieser Umstand ist deshalb für die Beurteilung der jeweiligen Situation so wichtig, da selbst bei vollständiger Abtötung des Lebendbefalles durch diverse Behandlungsverfahren (z.B. Heißluftluftbehandlung, Begasungsverfahren, siehe unter Bekämpfungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen) ein nicht auszuschließender Neubefall erst wieder nach mehreren Jahren erkennbar ist und weder ein Begasungsverfahren noch eine Heißluftbehandlung eine vorbeugende Schutzwirkung erzielen.

Hausbockkäfer (lat. Hylotrupes bajulus):

Der Hausbockkäfer ist der mit Abstand wirtschaftlich bedeutendste Holzzerstörer unter den holzzerstörenden Insekten. Dieser Käfer ist im Bereich von Dachstuhlkonstruktionen ganz allgemein durchaus nicht selten anzutreffen. Da er ausgesprochen wärmeliebend ist, findet man den Schädling bevorzugt an warmen Orten, wie z. B. auf im Sommer stark erwärmten Dachböden, während er in Kellern und anderen kühlen Orten kaum vorkommt. Allerdings kann er selbst starken Frost gut ertragen und bei Ansteigen der Temperatur wird die Fraßtätigkeit der Larven wieder aufgenommen.

Aber auch andere verbaute Hölzer und Holzgegenstände können unter den entsprechenden, für den Hausbock günstigen Entwicklungsbedingungen, befallen werden (z. B. Deckenbalken, Fensterstöcke, Teile von Holzstiegen u. a. m.).

  • + Temperaturoptimum: 28 bis 30° C
  • + Holzfeuchteoptimum: 28 bis 30% Holzfeuchtigkeit

Insbesondere zu dem angegebenen Holzfeuchtebereich ist jedoch festzustellen, dass sich die Entwicklung der Käferlarven auch bei weit niedrigeren Holzfeuchtewerten vollzieht. So werden bei Dachstuhlkonstruktionen (unter der Bedingung einer Dichtheit der Dachhaut) kaum Holzfeuchte werte dieser Größenordnung gegeben sein. Man kann bei nicht ausgebauten Dachböden eher von     Holzfeuchtewerten – über den Jahresdurchschnitt betrachtet – um die 15%  Holzfeuchtigkeit oder weniger (bis zu 10% in den Sommermonaten) ausgehen. Bei Holzfeuchtigkeiten unterhalb von 8 bis 10% (entsprechend einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 bis 50%) bzw. praktisch dauerhaft anhaltender „Trockenheit“ sterben die Larven nach einer längeren Hungerszeit ab.

Die Befallswahrscheinlichkeit durch den Hausbockkäfer nimmt auch  mit zunehmendem Alter des Holzes stark ab. Ab einem Alter von ca. 160 bis 180 Jahren ist die Befallswahrscheinlichkeit praktisch Null. Durchschnittlich kann bei 50- bis 60-jährigem Holz mit beginnendem Absterben des Hausbockbefalls gerechnet werden.

In ältere Gebäude oder Dachverbände neu eingebautes Holz ist jedenfalls gründlich vorbeugend zu behandeln, da mit dem Ausschlüpfen einzelner Käfer aus dem alten Holz immer gerechnet werden muss.

Darüberhinaus sollte von Zeit zu Zeit eine Überprüfung auch alter Dachstühle erfolgen (empfohlenes Beobachtungsintervall: alle 2 Jahre; Hauptflugzeit: Juni bis August).

Die Verbreitung der Käfer kann  einerseits durch Einbau bereits befallenen Holzes, aber auch durch Infizierung von Holzkonstruktionen in unmittelbarer Nachbarschaft von bereits befallenen Gebäuden erfolgen.

Die fliegenden Käferweibchen legen dabei  die befruchteten Eier (durchschnittlich ca. 140 bis 200 Eier) in Risse und Spalten des Holzes ab, woraus sich die Larven, verbunden mit dem gesamten, bereits beschriebenen Generationsszyklus entwickeln. Die weiblichen Käfer werden ca. 10 bis 25 mm lang, die männlichen Käfer sind kleiner und erreichen eine Körperlänge von ca. 8 bis 16 mm. Der Körper und die Flügeldecken sind schwarz bis schwarzbraun, in seltenen Fällen braun gefärbt. Als wesentliches Erkennungsmerkmal für Hausbockbefall am befallenen Holz können die ovalen Fluglöcher mit glatten (bei glatter Holzoberfläche) bis gefransten (bei rauher Holzoberfläche) Rändern sowie Abmessungen von ca. 5 bis 10 mm angegeben werden.

Befallen werden nur Nadelhölzer wie Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche und Douglasie, wobei sich der Larvenfraß vorwiegend auf das Splintholz, insbesondere der Außenzonen des Holzkörpers, beschränkt. Da die angegebenen Holzarten jedoch den überwiegenden Anteil an Bauholz darstellen, bieten die Holzkonstruktionen und Holzteile der Gebäude (insbesondere Dachstuhlkonstruktionen) dem Hausbockkäfer zumeist sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten.

Mögliche Bekämpfungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen:

Eine Möglichkeit der Sanierung einer Dachstuhlkonstruktion ist die chemische Behandlung des Holzes mit Holzschutzmittel, wobei jedoch im Vorfeld einer Bekämpfung einige Fragen jedenfalls zu klären sind (Befallsausmaß, Standsicherheit der Konstruktion, Art und Ausmaß der Behandlung u. a.m.).

Um die Standsicherheit des befallenen Holzes überprüfen zu können, müssen bei allen tragenden Hölzern die schadhaften, vermulmten Holzteile vollständig entfernt werden. Wo der verbleibende Restquerschnitt mehr als statisch zulässig vermindert ist (Beurteilung durch Sachverständigen oder sonstige hiezu befugte Personen), sind die Teile entsprechend zu verstärken oder gänzlich auszutauschen.

Vor Beginn der chemischen Behandlung ist das befallene Holz bis auf den letzten Fraßgang bzw. jenen Bereich des Holzes, wo keine verminderte Festigkeit mehr gegeben ist, abzubeilen, die freigelegten Fraßgänge sind gründlich auszubürsten. Die Oberflächen aller anderen Holzbauteile sind zu reinigen. Jeder, bei den Vorarbeiten für die chemische Schutzbehandlung anfallende Abfall (Holzstaub, Larvenkot, auszutauschende Holzteile u. ä.) ist umgehend vom Sanierungsbereich bzw. Gebäude überhaupt zu entfernen und zu verbrennen (bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen, sofern z. B. ein chemischer Holzschutz bereits gegeben wäre). Für chemisch nicht vorbehandeltes Holz kann eine Verbrennung als ökologisch unbedenkliche Maßnahme erfolgen.

Zusätzlich ist bei diesen Arbeiten unbedingt zu beachten: Pilzsporen, Holzstaub oder Larvenkot können bei Menschen allergische Reaktionen hervorrufen. Daher sind bei allen Arbeiten im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines Pilz- und/oder Insektenbefalls geeignete Schutzkleidung sowie Atemschutzmasken (Feinstaubmasken) zu tragen.

Alle verbleibenden sowie neu eingebauten Holzbauteile sind gegen neuerlichen Befall durch Holzschädlinge chemisch zu schützen, wobei nur Holzschutzmittel verwendet werden dürfen, für die ein gültiges Anerkennungszertifikat vorliegt und die im aktuellen Österreichischen Holzschutzmittelverzeichnis enthalten sind. Geprüfte und zertifizierte Produkte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können diesem Standard durchaus entsprechen. Ein Nachweis hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie ökologischer Aspekte (Verarbeitung und Langzeitverhalten) sollte jedenfalls angefordert werden.

Das verwendete Holzschutzmittel sollte mit einer Wirksamkeit sowohl gegen Insekten (vorbeugend wirksam – Kurzzeichen Iv; wirksam zur Insektenbekämpfung – Kurzzeichen Ib) als auch gegen Pilze (vorbeugend gegen Pilze – Kurzzeichen P) ausgestattet sein. Anmerkung: Österreichisches Holzschutzmittelverzeichnis – kostenloser Download unter  http://www.holzschutzmittel.at

Grundsätzlich dürfen diese umfassenden chemischen Sanierungsmaßnahmen nur von dazu konzessionierten Firmen, die über das erforderliche Fachwissen verfügen, ausgeführt werden.

Die beschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen entsprechen den  Richtlinien nach ÖNORM B 3802 – 3 – „Holzschutz im Hochbau; Bekämpfungsmaßnahmen gegen Pilz- und Insektenbefall“ und sind teilweise auch dieser Norm entnommen. Für neu eingebaute Hölzer ist auf jeden Fall eine Druckimprägnierung anzuraten, um einen entsprechenden Tiefenschutz des behandelten Holzes zu erzielen. Eine Abstimmung der verwendeten Holzschutzmittel (neu imprägniertes Holz und Mittel für die Verwendung im Hochdrucksprühverfahren) hinsichtlich ihrer Verträglichkeit miteinander sollte jedenfalls erfolgen.

Als alternative Bekämpfungsmaßnahmen können, laut oben zitierter ÖNORM noch das Begasungsverfahren sowie das Heißluftverfahren angegeben werden. Überblicksmäßig kann dazu wie folgt ausgeführt werden:

  • Begasungsverfahren:

Bekämpfung bzw. Abtötung des Lebendbefalles holzzerstörender Insekten durch Begasung mit hochwirksamen, jedoch leicht flüchtigen Begasungsmitteln (ohne chemische Langzeitwirkung) wie zum Beispiel Cyanwasserstoff (Blausäure) und cyanwasserstoffentwickelnde flüchtige Verbindungen, Sulfurylfluorid u. a.

  • Heißluftverfahren:

Bekämpfung bzw. Abtötung des Lebendbefalles holzzerstörender Insekten durch Hitzebehandlung, wobei an allen Stellen des zu behandelnden Holzes eine Mindesttemperatur von 55° C für die Dauer von mindestens 60 Minuten erreicht werden muss.

Für beide der angeführten Verfahren gilt, dass die Durchführbarkeit in der jeweiligen Situation genauestens zu prüfen ist und dass weder durch ein Begasungsverfahren noch durch eine Hitzebehandlung eine vorbeugende chemische Schutzwirkung erzielt wird.

Sind  lediglich einzelne Hölzer vom Befall betroffen, reicht eine örtlich begrenzte Bekämpfung oftmals aus. Hiefür empfiehlt sich eine Behandlung der Fluglöcher mit einer  Injektionsspritze oder einem Spritzkännchen. Dabei wird die Bekämpfungsflüssigkeit (Holzschutzmittel) in die Fluglöcher injiziert. Die Bekämpfungsflüssigkeit sollte wiederholt in das Holz (Bohrloch) injiziert werden, bis es keine Flüssigkeit mehr aufnimmt. Überschüssiges Mittel sollte unmittelbar im Anschluss an die Injektion abgewischt werden, um eventuelle Schäden an beschichteten Oberflächen zu vermeiden. Nach der Behandlung können die Fluglöcher mit Wachs oder Holzkitt verschlossen werden. Diese, eher kosmetische Maßnahme würde jedoch, insbesondere auf beschichteten, Holzoberflächen unter Umständen Schäden an der Beschichtung hervorrufen und/oder eine Nachpflege der Oberfläche (im Sinne von Renovierungsanstrich z. B.) möglicherweise erschweren.

Bei jedem, für diese Behandlung zu verwendendem Mittel muss die Verträglichkeit mit vorhandenen Oberflächenbeschichtungen o. ä. vor der Verarbeitung geklärt werden.

Für diese örtlich begrenzte Bekämpfung ist jedenfalls eine regelmäßige Kontrolle des Befalles (Bohrmehlaustritt, frische Löcher) und gegebenenfalls umgehende Behandlungsmaßnahmen erforderlich. Insbesondere in den Monaten Juni bis August (Hauptflugzeit der Hausbockkäfer) sollte eine sorgfältige Kontrolle durchgeführt werden, da nur auf diese Weise ein Befallsausmaß abschätzbar wird.

Die beschriebene Behandlung (Injektion von Holzschutzmittel) kann nur bei Befallserkennung im frühesten Stadium (vereinzelt Fluglöcher erkennbar) empfohlen werden. Jedenfalls sollte ein Fachmann mit der Begutachtung des Schadensausmaßes und der Empfehlung der erforderlichen Behandlungsmethode betraut werden.

Abschließende Anmerkung:

Die theoretischen Grundlagen bezüglich Erkennungsmerkmale, Entwicklungsbedingungen u. a. der holzzerstörenden Insekten wurden der einschlägigen Fachliteratur entnommen. (Grosser D., Pflanzliche und tierische Bau- und Werkholzschädlinge; DRW Verlag 1987) DI Leopold Riegler

2 comments

  1. Das Alter des Holzes hat eine andere Wirkung auf den Hausbock. Die Bundesanstalt für Materalprüfung in Berlin (BAM) hat festgestellt, dass sich der Hausbock in Holz aus dem 13. Jahrhundert völlig normal entwickelt.
    Nadelholz baut in den ersten 30 Jahren nach dem Einschlag einen Geruch auf, der das Hausbock-Männchen anlockt. Nach etwa 60 – 80 Jahren ist dieser Geruch an der Oberfläche verflogen. Dann wird kein Hausbock mehr angelockt. Sind die Insekten aber da, dann fressen die Larven munter weiter, und zwar so lange, wie genügend Holz für die Eiablage vorhanden ist. In pulverisiertes Holz werden keine eier mehr abgelegt.
    Wird in eine alte, nicht befallene und nicht imprägnierte Dachkonstruktion neues Holz eingebaut, das imprägniert ist, dann ist die Lockwirkung da. Es wurde schon beobachtet, dass dann ein Befall im alten Holz eintritt. Genau so ist es, wenn alte Nadelholzkonstruktionen an- oder abgebeilt werden. Dann werden Holzzonen freigelegt, die diese Lockwirkung noch haben.
    Insofern bestimmt das Alter der Konstruktion auch die Maßnahme zum vorbeugenden Schutz oder zur Bekämpfung. KVH-Holz hat diese Lockwirkung nicht mehr, kann aber auch befallen werden.

  2. Die Injektion von Holzschutzmittel in das Holz bringt beim Hausbock keinen Erfolg. Der Hausbock lebt im Splint. Der Splint ist in den meisten Fällen bei Balken und Sparren an den Kanten zu finden. Die Bohrlochinjektion führt aber in die Mitte des Bauteils. Hier lebt kein Hausbock. Dort ist Reifholz oder Kernholz, das die Larven des Hausbocks meiden. Diese „Bohrlochtränkung“ beim Hausbock wurde in der neuen DIN 68 800 Teil 4 wieder aufgeführt, obwohl klar ist, dass damit der Hausbock nicht bekämpft werden kann. Damit läßt sich aber gut Geld verdienen.
    Das Problem ist noch viel gravierender, seit im Dezember 2011 für Lösemittel-basierte Holzschutzmittel der Einsatz in Innenräumen und angrenzenden Räumen durch das Deutsche Institut für Bautechnik untersagt wurde (Fußnote 3 im Prüfbescheid).
    2008 wurde im Rahmen einer EU-Untersuchung für die Borsalze festgestellt, dass sie die erwachsenen Larven von den holzzerstörenden Insekten nicht abtöten. Auch die Wasser-basierten Mittel und die Emulsionen dringen nicht tief genug ein, um fressende Larven zu erreichen. Somit wird dann nur noch verhindert, dass aus den fertig entwickelten Puppen Insekten schlüpfen. Das Fraßgeräusch hört erst in diesem Entwicklungsstadium auf. Das wird wissenschaftlich mit Schlupfverhinderung beschrieben, obwohl es im Sinne einer Bekämpfung (=Abtötung) als Versagen anzusehen ist.
    Das heißt in der Praxis, dass nach der Behandlung von Holz die Larven bis zur Verpuppung weiter fressen, u.U. auch mehr als 5 Jahre lang. Das ist die Zeit der Haftung des Verarbeiters nach BGB. Damit ist also im Rahem der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kein Bekämpfungserfolg garantiert!!
    Heute, im April 2012, gibt es für die Insektenbekämfung als erfolgversprechende Verfahren nur noch das Heißluftverfahren, die Mikrowellenanwendung oder die Begasung. Mit Chemie geht es nicht mehr zuverlässig!!
    Wenn Ausfluglöcher am Holz mit einem Bleistift markiert werden, dann erkennt man neue Löcher daran, dass sie keine Markierung haben., Selbst wenn jedes Jahr Insekten fliegen, dann ist immer noch genügend Zeit zu planen, wie die Sanierung abgewickelt werden kann. Bitte keine Hektik aufkommen lassen. Bis durch den Hausbock ein Sparren mit dem Querschnitt 8 x 16 cm statisch total geschädigt ist, vergehen Jahrzehnte. Neue Untersuchungen zeigen auch, dass die „Fraßmehlhäuchen“ im Dachbereich nicht von holzzerstörenden Insekten stammen, sondern von deren Fressfeinden.