GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wenn ein Kunde sein feuchtes Kellergeschoß trocken bekommen möchte, dafür auch einen Baumeister mit der Trockenlegung und Abdichtung beauftragt, dieser dann den Keller komplett freilegt, seine Arbeiten erledigt, und den Arbeitsgraben wieder zuschüttet. Dann sollte man nicht glauben dass dabei auf die Abdichtung vergessen werden kann…

Ein feuchtes Haus in 4731 Prambachkirchen

Der Kunde hat sein Elternhaus geerbt, möchte das Kellergeschoss endlich trocken legen. Am Telefon erhalte ich die Info dass an einen Bau- und Zimmermeister eine Mauerwerkstrockenlegung beauftragt wurde. Ich denke an die üblichen Fehler bei Injektionsverfahren, wie beispielsweise falsche Injektionsmittel, zu geringe Vortrocknung oder Bohrlochabstände. Die Normenreihe der ÖNORM B3355 „Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk“ gibt hier gute Grundlagen vor. Aber es kommt anders, der Keller wurde rundum freigegraben und sollte laut Offert „abgedichtet“ werden.

Keine Trockenlegung – Eine Bauwerksabdichtung

Spitzfindige Begrifflichkeiten, die B3355 ist ausschließlich bei nachträglichen Abdichtungsarbeiten anzuwenden. Hier soll zwar auch nachträglich abgedichtet werden, die Arbeiten sind  aber auch nachher gleich wie bei Neubauten vorzunehmen. Da sind wir dann bei der ÖNORM B2209-1 „Abdichtungsarbeiten Bauwerke – Werkvertragsnorm“, es wird eine hautbildende Außenabdichtung auf die Kellerwände aufgebracht. Dazu sollte man den Leuten mitteilen dass bei alten Bauwerken kein 100%-Erfolg erzielbar ist. Werden dabei doch nur die Außenwände, und nicht die Bodenplatte abgedichtet. Es kann also zu einer Feuchtebelastung der Mauern bei nasser Bodenplatte kommen. Je nach Betonqualität (bei vorhandener Bodenplatte) können allfällige Risse verpresst und verdichtet werden. Allenfalls kann von einer Spezialfirma eine „Schleierinjektion“ vorgenommen werden. D.h. es wird der Boden unter der gesamten Bodenplatte „vergelt“, sprich wasserundurchlässig gemacht.  Aber die Bodenplatte macht bei diesem Fall einen trockenen Eindruck…

Hangwasser schießt über die Mörtelfugen in den Keller

Der Kunde versteht die Welt nicht mehr, da wurde im Vorjahr aufwändig aufgegraben und lt. Offert abgedichtet, sogar eine Drainage wurde eingebaut, nur jetzt hat er noch mehr Wasser im Keller als zuvor! Was ist da passiert? Die gutachtliche Beurteilung fällt kurz aus, und wundert es mich immer wieder wie leicht Baulaien Opfer von Baupfusch werden. Eine fachgerechte Dränanlage nach bspw. DIN4095 „Dränung zum Schutz baulicher Anlagen“ Spülrohre sollen demnach bei jedem Richtungswechsel der Dränleitung angeordnet werden, hier keine Spur von einem Spülrohr, auch Kontrollschächte fehlen gänzlich. Also keine Möglichkeit die Dränleitungen zu prüfen und bei Verschlämmung zu spülen. Treffer 1: Keine dauerhaft wirksame Dränanlage! Und auch für Treffer 2 braucht es nur 2 Minuten Ortsbegehung: KEINE ABDICHTUNG HINTER DER PERIMETERDÄMMUNG, das Hangwasser läuft was ungebremst gegen die nackte Kellermauer!!

Wasserschäden aufgrund fehlerhafter Dränanlage

Und warum läuft nun mehr Wasser in den Keller? Die Dränanlage ist Schuld! Der Boden ist bindig, wenig wasserdurchlässig. Schotter und Dränanlage „ziehen“ das Wasser zum Bauwerk, wo vorher maximal feuchte Erde am Bauwerk anstand ist es nun Stauwasser… Ich rufe den Baumeister gleich vor Ort an, dieser gibt an dass er keine Abdichtung aufgebracht hat weil der Untergrund, das Mauerwerk so schlecht war (!). Ich frage noch warum er das dem Bauherren nicht gesagt hat, er hätte einen Glattstrich auf die rauen Kellerwände sicher gerne beauftragt. Untragbar ist es jedoch eine Leistung die eigentlich der Hauptgrund für den Auftrag war, einfach wegzulassen…

Öl-Unfall und ATV „Pfusch am Bau“

Damit ist der Fall aber noch nicht erledigt, beim Aufstellen des Dachstuhles ist ein Hydraulik-Zylinder geplatzt, Öl ergoß sich über das Holz und das Grundstück. Die Versicherung des Zimmermeisters möchte die tatsächlich entstandenen Schäden bei weitem nicht übernehmen. Und es gibt weitere Mängel, die Maurer waren beim Innenputz schwer besoffen, die Fenster und Türen sind schlecht eingebaut und so weiter. Wir nehmen nicht alles vorweg, im Herbst folgen weitere 8Staffeln von „Pfusch am Bau“.

Und es wird eine Neuerung geben, wir zeigen diesmal in eigenen kleinen Filmchen „wie es richtig geht“! Der Pfusch muss ein Ende haben!

Wieder ein persönlicher Beitrag von Günther Nussbaum-Sekora, Bau-Sachverständiger, zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024, Luftdichtheitsprüfer, Gebäudethermograf, Sonderfachmann für Gebäudeabdichtungen, Spengler und Dachdeckerarbeiten