Mindestrücklage im Wohnungseigentum: 1,13 Euro pro Quadratmeter
Die Rücklage ist das finanzielle Polster einer Eigentümergemeinschaft für spätere Reparaturen und Verbesserungen am Haus. Seit der WEG-Novelle 2022 gibt es dafür einen gesetzlichen Mindestbetrag. Er richtet sich nicht nach den Nutzwerten, sondern nach der Nutzfläche.
Eingeführt wurde die Mindestrücklage mit 0,90 Euro pro Quadratmeter. Seit dem 1. Jänner 2024 betrug sie 1,06 Euro. Mit dem 1. Jänner 2026 wurde sie durch die gesetzliche Valorisierung auf 1,13 Euro pro Quadratmeter angehoben, ein Plus von rund 6,6 Prozent.
Bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern ergibt das einen Mindestbeitrag von 90,40 Euro im Monat. Gegenüber dem früheren Wert sind das 5,60 Euro mehr pro Monat. Berechnet wird der Betrag aus der Gesamtnutzfläche aller Wohnungseigentumsobjekte und dann auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt.
Entscheidend ist: Die Mindestrücklage ist nur die Untergrenze, kein freier Betrag der Hausverwaltung. Das Gesetz verlangt grundsätzlich eine angemessene Rücklage, und bei älteren Häusern mit absehbaren Sanierungen reicht das Minimum oft nicht aus.
Eigentümer sollten daher ihre aktuelle Vorschreibung prüfen und bei der nächsten Eigentümerversammlung nachfragen, ob die Höhe zum Zustand des Hauses passt. Die jeweils gültigen Beträge veröffentlicht die Wirtschaftskammer auf der Seite des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.
Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information. Wir sind keine Rechtsanwälte und bieten keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt.
Quelle:
- Brandauer Rechtsanwälte: Mindestrücklage im Wohnungseigentum steigt ab 1. Jänner
- FM Forum: Anhebung der Mindestrücklage mit 01.01.2026
- WKO, Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder: WEG-Novelle 2022, Rücklage
Veröffentlicht am 08.10.2026

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