Neue Produkthaftung ab 9. Dezember 2026: Auch Software und smarte Geräte fallen darunter
Die EU hat das Produkthaftungsrecht nach 39 Jahren grundlegend erneuert. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 ist seit dem 8. Dezember 2024 in Kraft und muss bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, Geschädigten den Schadensersatz bei fehlerhaften Produkten zu erleichtern.
Der Kern der Neuerung: Als Produkt gelten künftig nicht mehr nur klassische Waren, sondern ausdrücklich auch Software, KI-Systeme, smarte Geräte und verbundene Dienste. Sogar digitale Baupläne für 3D-Drucker werden erfasst. Wie bisher ist für die Haftung kein Verschulden des Herstellers nötig.
Was heißt das für die Bau- und Haustechnikbranche? Wer vernetzte Heizungssteuerungen, Wechselrichter, Smart-Home-Systeme oder andere Geräte mit digitalen Komponenten herstellt, importiert oder vertreibt, kann von den neuen Regeln betroffen sein. Auch der Kreis der Haftungsadressaten wird erweitert, etwa auf Importeure und Online-Plattformen.
Für Geschädigte wird die Durchsetzung einfacher: Es gibt Pflichten zur Offenlegung von Beweismitteln sowie gesetzliche Vermutungen, dass ein Fehler oder ein Zusammenhang mit dem Schaden vorliegt. Zudem sieht die Richtlinie keine Haftungshöchstgrenze mehr vor. Unter bestimmten Umständen erlöschen Ansprüche erst nach 25 Jahren.
Wichtig ist der Stichtag: Die neuen Regeln gelten für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Ältere Produkte bleiben zunächst unter altem Recht, es sei denn, sie werden danach wesentlich verändert, etwa durch ein umfangreiches Software-Upgrade. Betriebe sollten daher rechtzeitig ihre Dokumentation, Lieferverträge und den Versicherungsschutz prüfen. Wie die nationale Umsetzung im Detail aussieht, kann im Gesetzgebungsverfahren noch abweichen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir sind keine Rechtsanwälte. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Quelle:: Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte, Amtsblatt der EU – https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj| IHK Oldenburg: „Neues Produkthaftungsgesetz ab Dezember: Was ändert sich?“ – https://www.ihk.de/oldenburg/geschaeftsfelder/rechtundsteuern/beratung-recht/geschaefte-online-offline/neues-produkthaftungsgesetz-ab-dezember-was-aendert-sich–7033248 | DIHK: „Produkthaftung wird ausgeweitet“ – https://www.dihk.de/de/serviceportal/fuer-gewerbetreibende-unternehmer/recht-regeln-und-sicherheit/gesetzliche-neuregelungen/produkthaftung-wird-ausgeweitet-141684 | Hogan Lovells: „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (ProdHaftG-E)“ – https://hlc.com/de/publications/entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-des-produkthaftungsrechts-prodhaftge | Brandauer Rechtsanwälte, 01.06.2026: „Produkthaftungsgesetz (PHG) und neue EU-Produkthaftungs-Richtlinie 2024“ – https://brandauer-rechtsanwaelte.at/2026/06/01/produkthaftungsgesetz-phg-eu-richtlinie-2024-oesterreich/
Veröffentlicht am 29.09.2026

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