Wenn der eigene Garten zur Pflicht wird: Neue Regeln gegen Ambrosia & Riesenbärenklau
Immer mehr Bundesländer verpflichten Grundstücksbesitzer inzwischen aktiv zur Bekämpfung invasiver Pflanzenarten auf dem eigenen Grund. Betroffen sind vor allem die Beifußblättrige Ambrosie (Ragweed) und der Riesenbärenklau, die sich durch den Klimawandel immer weiter ausbreiten. Burgenland hat bereits 2021 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz zur Ragweed-Bekämpfung erlassen, die Steiermark zog mit einem eigenen Neophyten-Gesetz nach.
Der Grund für den gesetzgeberischen Druck ist handfest: Die Pollen von Ragweed gelten als hochallergen und verursachen laut Schätzungen allein in Deutschland jährlich rund 50 Millionen Euro an Behandlungskosten – Tendenz durch wärmere Sommer steigend. Der Riesenbärenklau wiederum ist phototoxisch: Schon der bloße Hautkontakt mit dem Pflanzensaft kann in Kombination mit Sonnenlicht zu schweren Verbrennungen und Blasenbildung führen, besonders gefährlich für spielende Kinder.
Wer eine dieser Pflanzen im eigenen Garten entdeckt, sollte sie fachgerecht entfernen – kleinere Bestände am besten samt Wurzel ausgraben und über den Restmüll entsorgen, keinesfalls über den Kompost. Größere Bestände lassen sich über Apps wie Flora Incognita oder iNaturalist bei den zuständigen Landesstellen melden. Insgesamt sind in heimischen Lebensräumen bereits rund 1.300 gebietsfremde Pflanzenarten nachgewiesen, ein Teil davon gilt als ausbreitungsfähig und ökologisch problematisch.
Für Gartenbesitzer bedeutet das: Ein regelmäßiger Rundgang durchs eigene Grundstück ist heute nicht mehr nur Hobby, sondern zunehmend eine gesetzliche Sorgfaltspflicht.
Quelle: Land Niederösterreich (noe.gv.at), Stadt Graz (graz.at), Klimawandelanpassung Steiermark (klimawandelanpassung.at), Neobiota Austria (neobiota-austria.at)
Veröffentlicht am 07.08.2026

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