Die EU verschärft schrittweise bis 2050 die Regeln für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) – synthetische Kältemittel, die in Klimaanlagen und Wärmepumpen weit verbreitet sind, aber ein sehr hohes Treibhauspotenzial (GWP) besitzen. Zum Vergleich: Während CO₂ einen GWP-Wert von 1 hat, erreichen manche F-Gase Werte von bis zu 23.000. Seit Anfang 2025 dürfen in der EU bereits keine neuen Single-Split-Klimageräte mit dem bislang gängigen Kältemittel R410A mehr in Verkehr gebracht werden.
Auch für das häufig eingesetzte Nachfolge-Kältemittel R32 gibt es feste Fristen: Ab 2027 gilt für neue Mono-Split-Systeme unter 12 Kilowatt ein GWP-Grenzwert, ab 2029 folgt bei kleineren Luft-Luft-Splitgeräten das vollständige Verkaufsverbot. Zusätzlich wird ab 2026 für Klimaanlagen und Wärmepumpen der Einsatz von Frischware mit einem GWP ab 2.500 für Wartung und Instandhaltung untersagt – recyceltes Kältemittel darf für diesen Zweck noch etwas länger verwendet werden. Wichtig für alle, die bereits eine Anlage besitzen: Es gibt keine Pflicht zum vorzeitigen Austausch, bestehende Geräte dürfen ganz normal weiterbetrieben und wie bisher gewartet werden.
Der Markt reagiert bereits: Hersteller setzen zunehmend auf natürliche Kältemittel wie Propan (R290), das ein sehr niedriges Treibhauspotenzial hat, aber wegen seiner Brennbarkeit eine sorgfältige technische Planung erfordert. Für alle, die aktuell über eine neue Wärmepumpe oder Klimaanlage nachdenken, kann sich ein Blick auf das eingesetzte Kältemittel lohnen, da manche Fördermodelle Geräte mit niedrigerem GWP-Wert bevorzugen. Montage und Wartung von Splitgeräten dürfen zudem ausschließlich durch zertifizierte Kältetechnikerinnen und Kältetechniker erfolgen, da unsachgemäße Eingriffe am Kältekreislauf sowohl sicherheits- als auch umweltrelevant sind.
Quelle: EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573; forum-verlag Fachwissen; Traut GmbH Fachbeitrag
Veröffentlicht am 31.08.2026

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