GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wer seine alte Öl- oder Gasheizung tauschen möchte, muss aktuell genau hinschauen, welche Förderschiene noch offen ist. Seit 2. Februar 2026 sind Neuregistrierungen im Rahmen der Sanierungsoffensive nur noch für den sogenannten „Kesseltausch“ möglich – der bisherige Sanierungsbonus für umfassende thermische Sanierungen wurde eingestellt, weil die Fördermittel ausgeschöpft sind. Bereits eingereichte Anträge bleiben davon unberührt und werden weiter bearbeitet.

Konkret bedeutet das: Wird eine fossile Heizung oder eine Stromdirektheizung durch eine Wärmepumpe, einen Fernwärmeanschluss oder eine Holzzentralheizung ersetzt, ist über die Plattform der Sanierungsoffensive weiterhin ein Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 Euro, möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein aktuelles Energieberatungsprotokoll, das bereits bei der Registrierung vorliegen muss.

Wichtig für die Praxis: Diese Bundesförderung lässt sich mit Landesförderungen kombinieren, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen und oft eigene Fristen und Bedingungen haben. Auch viele der über 2.100 Gemeinden zahlen zusätzliche Zuschüsse für Pellet-, Hackgut- oder Stückholzheizungen – ein Anruf beim Gemeindeamt kann sich also lohnen, bevor man sich nur auf die Bundesschiene verlässt. Für Herbst 2026 wird zudem ein komplett neues Fördermodell angekündigt, das ab 2027 starten soll.

Quelle: Arbeiterkammer Niederösterreich (Stand Februar 2026); Land Vorarlberg, Richtlinie Heizungstausch 2026; oesterreich.gv.at, Sanierungsoffensive; waermepumpe-austria.at

Veröffentlicht am 26.08.2026