GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wer aktuell neu baut oder saniert, stößt zunehmend auf eine Vorgabe, die viele überrascht: Immer mehr Gemeinden schreiben die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück vor, statt es einfach in den öffentlichen Kanal zu leiten. Hintergrund ist, dass stark versiegelte Flächen bei Starkregen die Kanalsysteme überlasten und gleichzeitig die Grundwasserneubildung verringern.

Technisch bedeutet das für viele Grundstücke die Errichtung eines Sickerschachts oder einer Versickerungsmulde. Damit das funktioniert, muss der Untergrund ausreichend durchlässig sein – bei lehm- oder tonhaltigem Boden ist das oft nicht der Fall – und der Grundwasserspiegel muss mindestens 1,5 Meter unter der Anlage liegen. Die technische Planung regelt die ÖNORM B 2506.

Für den Garten selbst lohnt sich der Trend ohnehin: Kiesflächen, wasserdurchlässige Terrassenplatten und Hochbeete kombinieren die Pflicht zur Versickerung mit praktischem Nutzen, da gesammeltes Wasser in Trockenperioden direkt den Pflanzen zugutekommt. Wer ein Bauvorhaben plant, sollte die Versickerungspflicht vor der Einreichung beim Gemeindeamt bzw. der Baubehörde abklären, da eine nachträgliche Umsetzung deutlich teurer wird.

Quelle: Bauherrenhilfe.org (Versickerungspflicht von Regenwasser, März 2026, mit Bezug auf ÖNORM B 2506 und Landesbauordnungen); Land Niederösterreich, Leitfaden „Naturnahe Oberflächenentwässerung“; hausbaumagazin.at

Veröffentlicht am 26.08.2026