Wer aktuell ein Haus plant, kommt an einem Thema nicht vorbei: der Vorgabe, dass neue Heizsysteme in Neubauten auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Grundlage dafür ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das die reine Neuinstallation von Öl- oder Gaskesseln als alleinige Wärmequelle in Neubauten untersagt. Stattdessen setzen die Regelungen auf Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen oder Solarthermie.
Für Bauherren bedeutet das vor allem frühzeitige Planung: Wer eine Wärmepumpe einbaut, sollte schon bei der Gebäudehülle auf gute Dämmung und niedrige Vorlauftemperaturen achten, damit das System effizient arbeitet. Auch die Anbindung an ein Fernwärmenetz kann sich lohnen, sofern das Grundstück entsprechend erschlossen ist. Baufirmen und Planer sollten Kunden aktiv auf diese Vorgaben hinweisen, um spätere Nachbesserungen zu vermeiden.
Auch für Bestandsgebäude gibt es Bewegung: Über mehrere Förderprogramme wurde der Austausch alter Öl- und Gaskessel finanziell unterstützt, unter anderem im Rahmen der Initiative „Raus aus Öl und Gas“, mitfinanziert über den EU-Wiederaufbauplan NextGenerationEU. Ziel war es, tausende fossile Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen zu ersetzen. Wer eine Sanierung plant, sollte sich vorab genau informieren, welche Förderungen aktuell laufen, da sich Fördertöpfe und Bedingungen regelmäßig ändern.
Für Familien, die neu bauen, lohnt sich außerdem ein Blick auf die Betriebskosten: Wärmepumpen sind in der Anschaffung oft teurer, punkten aber langfristig mit niedrigeren laufenden Energiekosten. Wer unsicher ist, welches System zum eigenen Gebäude passt, sollte eine unabhängige Energieberatung in Anspruch nehmen, bevor die Heizungsentscheidung fällt.
Quelle: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Erneuerbare-Wärme-Gesetz, BGBl. I Nr. 8/2024 (ris.bka.gv.at); Europäische Kommission, Vertretung in Österreich (Projekt „Heizkesseltausch“)
Veröffentlicht am 24.08.2026

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