Wer eine thermische Sanierung plant und auf die Bundesförderung gesetzt hat, muss umdenken: Seit 2. Februar 2026 können für den Sanierungsbonus keine neuen Registrierungen oder Anträge mehr gestellt werden. Die Mittel für thermisch-energetische Maßnahmen wie Fassadendämmung, Fenstertausch oder Dachsanierung sind vorerst ausgeschöpft, damit das Budget stattdessen für den Kesseltausch reserviert werden kann.
Bereits bestehende Registrierungen und Anträge sind von diesem Stopp nicht betroffen und werden regulär weiterbearbeitet. Die Sanierungsoffensive war ursprünglich als zweisäuliges Programm gestartet: Die eine Säule förderte den Heizungstausch, die zweite die thermische Sanierung der Gebäudehülle. Weil der Kesseltausch im Verhältnis zum eingesetzten Euro eine deutlich höhere CO2-Einsparung erzielt, wurde die Gewichtung nun zugunsten dieser Schiene verschoben.
Der Kesseltausch – also der Umstieg von einer fossilen Heizung auf Fernwärme, Wärmepumpe oder Holzzentralheizung – bleibt weiterhin förderfähig und kann noch bis längstens 31. Dezember 2026 beantragt werden, solange Budgetmittel vorhanden sind. Förderfähig sind dabei Lieferungen und Leistungen, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden; Arbeiten davor können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Für beide Programme zusammen stehen bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro bereit, insgesamt also 1,8 Milliarden Euro – ob und wann der Sanierungsbonus zurückkehrt, ist laut Klimaministerium derzeit aber offen.
Für Familien und private Hausbesitzer, die eine reine Dämmmaßnahme planen, lohnt sich jetzt besonders ein Blick auf die Landesförderungen, da diese unabhängig vom Bundesprogramm weiterlaufen und teils kombinierbar sind. Auch ein pauschaler Handwerkerbonus wie im benachbarten Deutschland existiert hierzulande nicht – steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe ist aber im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären. Wer ohnehin eine alte Öl- oder Gasheizung tauschen möchte, sollte den Antrag für den Kesseltausch nicht auf die lange Bank schieben, da die Mittel begrenzt sind und nach Budgetausschöpfung ebenfalls gestoppt werden können.
Quelle: sanierungsoffensive.gv.at (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft)
Veröffentlicht am 18.08.2026

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