Mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz und dem Mieten-Wertsicherungsgesetz gelten seit Jahresbeginn 2026 neue Spielregeln für Mietsteigerungen. Erstmals seit Bestehen der Zweiten Republik greift der Staat dabei auch in bisher freie, ungeregelte Mietsegmente ein. Konkret dürfen Vermieter die Miete künftig nur noch einmal pro Jahr erhöhen, jeweils zu einem fixen Stichtag.
Besonders spürbar wird die Neuerung bei hoher Teuerung: Liegt die Inflation über drei Prozent, darf nur noch die Hälfte des darüberliegenden Werts an die Miete weitergegeben werden. Bei sechs Prozent Inflation steigt die Miete somit maximal um 4,5 statt um die vollen sechs Prozent. Für Neubauwohnungen, große Wohnungen über 130 Quadratmeter und vermietete Privathäuser gilt diese Formel bereits jetzt, für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen wird sie stufenweise bis 2028 eingeführt.
Parallel dazu fließt heuer rund eine Milliarde Euro zusätzlich in den Wohnbau, mit dem Ziel, 20.000 neue Wohnungen zu schaffen und 5.000 zu sanieren. Für den Kauf der ersten eigenen Immobilie bis 500.000 Euro entfallen zudem die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren, was eine Ersparnis von bis zu 11.500 Euro bedeuten kann. Wer aktuell einen Mietvertrag hat oder eine Wohnbeihilfe beantragen möchte, sollte sich direkt beim zuständigen Bundesland informieren, da die Regelungen dort unterschiedlich ausgestaltet sind.
Quelle: ad-hoc-news.de, konsumentenfragen.at, vigoimmobilien.at (Stand 2026)
Veröffentlicht am 17.08.2026

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