Im Bau- und Wohnrecht steht eine der größten Umstellungen der letzten Jahrzehnte bevor, da die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) schrittweise in nationales Recht übergeht und klare Vorgaben für Energieeffizienz und Emissionen im gesamten Gebäudesektor festlegt. Ziel ist ein nahezu emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050, was bedeutet, dass nicht nur Neubauten strengeren Anforderungen unterliegen, sondern auch bestehende Gebäude langfristig energetisch verbessert werden müssen. Dadurch entstehen neue Pflichten für Energieausweise, Sanierungsfahrpläne und die Planung von Heizsystemen, wobei fossile Heizungen zunehmend zurückgedrängt werden und erneuerbare Systeme wie Wärmepumpen oder Fernwärme stärker in den Vordergrund rücken.
Für Bauherren, Planer und Unternehmen bedeutet das vor allem, dass Energieeffizienz bereits in der frühen Planungsphase berücksichtigt werden muss, da spätere Anpassungen oft teuer oder technisch schwierig sind. Gleichzeitig steigt der Dokumentationsaufwand erheblich, da Genehmigungen zunehmend an energetische Nachweise gekoppelt werden und Projekte ohne klare Nachhaltigkeitsstrategie kaum noch umgesetzt werden können.
Quelle: HLK: „EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275/EU – Umsetzung und Folgen“ (2026) (hlk.co.at)
Veröffentlicht am 02.06.2026

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