Mit der Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) kommen auf die österreichische Bau- und Immobilienbranche neue rechtliche Anforderungen zu. Ziel ist es, den Gebäudesektor bis 2050 klimaneutral zu gestalten.
Ein zentraler Punkt ist die Einführung von strengeren Energieeffizienzstandards für Neubauten sowie schrittweise auch für Bestandsgebäude. Künftig sollen neue Gebäude weitgehend emissionsfrei errichtet werden, wobei erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen.
Auch für bestehende Gebäude sind Maßnahmen vorgesehen: Besonders ineffiziente Gebäude müssen in den kommenden Jahren schrittweise saniert werden. Dadurch entsteht ein erhöhter Druck auf Eigentümer und Bauträger, in energetische Verbesserungen zu investieren.
Für Österreich bedeutet dies eine Anpassung nationaler Regelwerke, etwa im Bereich der Bauordnungen und Energieausweise. Gleichzeitig entstehen aber auch Chancen, etwa durch Förderprogramme und innovative Sanierungskonzepte.
Die Umsetzung der Richtlinie bringt sowohl rechtliche Verpflichtungen als auch wirtschaftliche Chancen mit sich und wird die Baupraxis in den kommenden Jahren maßgeblich verändern.
Quelle: Europäische Kommission, Bundesministerium für Klimaschutz Österreich
Veröffentlicht am 20.04.2026

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