GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die Legionellenproblematik ist in Österreich kein theoretisches Thema mehr, sondern betrifft konkret Betreiber von Wohnanlagen, Vermieter sowie Hausverwaltungen. Grundlage ist insbesondere die Trinkwasserverordnung (TWV) sowie die ÖNORM B 5019, die klare Anforderungen an Betrieb und Kontrolle von Warmwasseranlagen stellen.

Wann besteht Prüfpflicht?

Eine regelmäßige Legionellenprüfung ist verpflichtend, wenn:

  • eine zentrale Warmwasseraufbereitung besteht
  • das Speichervolumen über 400 Liter liegt oder
  • das Rohrleitungsvolumen zwischen Speicher und Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt

Das betrifft viele Mehrparteienhäuser, größere Wohnanlagen sowie gewerblich genutzte Gebäude.

Prüfintervalle und Durchführung

In Österreich gilt:

  • alle 3 Jahre verpflichtende Untersuchung bei Wohngebäuden
  • bei sensiblen Einrichtungen (z. B. Pflegeheime): häufiger

Die Probenahme muss durch akkreditierte Labore erfolgen. Eigenproben sind rechtlich nicht zulässig.

Technische Grenzwerte

  • < 100 KBE/100 ml → unbedenklich
  • 100–1000 KBE → mittlere Belastung (Maßnahmen prüfen)
  • 1000 KBE → sofortiger Handlungsbedarf

Konkrete Maßnahmen bei Überschreitung

  • thermische Desinfektion (Erwärmung auf >70 °C)
  • hydraulischer Abgleich der Zirkulation
  • Entfernung von Totleitungen
  • Anpassung der Speichertemperatur (mind. 60 °C dauerhaft)

Haftung und Verantwortung

Wichtig: Verantwortlich ist der Betreiber, also meist:

  • Eigentümergemeinschaft
  • Hausverwaltung im Auftrag
  • Vermieter bei Einzelobjekten

Unterlassene Prüfungen können im Schadensfall zu zivilrechtlicher Haftung führen.

Praxisproblem in Österreich

Viele Altbauten erfüllen die technischen Voraussetzungen nicht:

  • fehlende Zirkulationsleitungen
  • schlecht isolierte Warmwasserstränge
  • stagnierende Leitungsabschnitte

Hier sind oft Sanierungskonzepte notwendig, keine Einzelmaßnahmen.

Veröffentlicht am 23.02.2026

Quellen: Trinkwasserverordnung (TWV), BGBl. II Nr. 304/2001 | ÖNORM B 5019 | AGES Österreich (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)