GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Mit 1. Jänner 2026 sind in Österreich neue Regelungen zur Mietwert-Sicherung in Kraft getreten. Ziel dieser gesetzlichen Anpassungen ist es, Mietsteigerungen stärker zu regulieren und gleichzeitig mehr Planbarkeit für Mieterinnen und Mieter zu schaffen. Für Bauherren und Eigentümer ergeben sich dadurch neue Rahmenbedingungen bei der Vermietung.

Begrenzung von Mietsteigerungen

Eine zentrale Änderung betrifft die Anpassung von Mieten an die Inflation. Liegt die Inflation über drei Prozent, darf künftig nur mehr ein Teil dieser Steigerung an die Mieter weitergegeben werden. Dadurch sollen starke Mietanstiege abgefedert werden.

Besonders relevant ist dies bei langfristigen Vermietungen, da sich die mögliche Mietentwicklung künftig langsamer gestalten kann als in der Vergangenheit.

Mindestlaufzeit bei Mietverträgen

Für neu abgeschlossene Mietverträge gilt ab 2026 eine Mindestbefristung von fünf Jahren. Diese Regelung betrifft insbesondere Vermieter mit mehreren Wohneinheiten und soll die Wohnsicherheit erhöhen.

Für Bauherren bedeutet dies eine längere Bindung bei der Vermietung und eine entsprechend angepasste Finanzplanung.

Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen

Die neuen Regelungen können Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Mietobjekten haben. Besonders bei Neubauprojekten mit Vermietungsabsicht ist eine realistische Kalkulation der langfristigen Einnahmen wesentlich.

Bauherren sollten daher bereits in der Planungsphase die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Fazit

Die Änderungen im Mietrecht bringen mehr Stabilität für Mieter, stellen Eigentümer jedoch vor neue Herausforderungen. Eine sorgfältige Planung und wirtschaftliche Bewertung von Bau- und Vermietungsprojekten gewinnt dadurch weiter an Bedeutung.

Quellen und Mehr:

Bundesministerium für Justiz
https://www.bmj.gv.at

Österreichisches Parlament
https://www.parlament.gv.at

(Veröffentlicht am 17.02.2026)