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Für das Erstellen von Einreichplänen gibt es recht genaue Vorgaben, befugt ist dazu bei Holzbauten der „uneingeschränkter Zimmermeister“, allgemein der Baumeister und der „befugte Architekt und Ziviltechniker„. Bei gegenständlichem Fall hat die Baufrau zu ihrem Altbau „dazugebaut“. Dabei Baumeister Günther Gugler als „gewerblichen Architekt“ mit der Einreichplanung beauftragt.

Gugler spricht von Entwurf – die Bauherrin von Einreichplan

Die Baufrau reklamiert am 26.3.2010 per Mail dass der beauftragte Einreichplan Mängel aufweist und die Baubehörde diesen nicht akzeptiert.  Baumeister Gugler kontert mit den Angaben dass er lediglich mit einer „Genehmigungsplanung“ und nicht mit einer „Ausführungsplanung“ beauftragt wurde. Zeitgleich gibt er aber an für das Stiegenhaus doch eine Ausführungs- und auch Detailplanung erstellen zu wollen. Eine „Genehmigungsplanung“ umfasst alle Arbeiten zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.

Mängelmeldung der Baufrau an Baumeister Gugler:

  • a)       Der von Ihnen verfasste Einreichplan weist nicht die bedungenen Eigenschaften eines Einreichplanes auf, entspricht in den wesentlichen Details nicht dem Baugesetz und ist somit nicht gebrauchsfähig.
  • b)      Im Detail weist Ihr Plan für das Stiegenhaus im Obergeschoss eine Durchgangshöhe von 1,70 m aus und dies entspricht nicht den baubehördlichen Vorschriften und ist auch nicht realisierbar; die Darstellung des Kellerausganges ist falsch, die Durchgangshöhe beträgt ca. 1,60 m und ist somit ebenfalls unrealisitisch.
  • c)       Des weiteren überragt die Dachrinne das Nachbargrundstück. Hiermit möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, diese gravierende Mängel bis zum  7.4.2010 zu beheben, sodass der Plan gebrauchsfähig ist oder es wird mir das gezahlte Honorar rückerstattet. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, weitere Schritte zu setzen.

Baufrau kontaktiert Gutachter

Es gibt leider auch Baumängel am gegenständlichen Bauvorhaben, Frau Putz kontaktiert mich und bittet um Hilfe. Die Gespräche mit der Baufirma verlaufen gut und gibt sich der Bauunternehmer einsichtig. Es findet eine Baubesprechung statt und alle zu sanierenden Details werden konstruktiv besprochen, die Sanierungszusage erfolgt in der Woche darauf auch schriftlich. Leider kann ich bei Baumeister Gugler nicht erfolgreich vermitteln. Ich schreibe am 16.1.2011 zuerst ein Mail mit einer kurzen Vorstellung und Einleitung, beschreibe die Grundvorgaben zum Einreichplan, welche teilweise ebenfalls nicht eingehalten wurden:

  • * Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100
  • * Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:200 oder 1:500
  • * Ansichten des Gebäudes von allen notwendigen Seiten
  • * Schnitt durch das Stiegenhaus mit den Legenden für die Fußboden-, Wand- und Dachaufbauten –> Inklusive Bemaßung!
  • * Dachdraufsicht
  • Wichtige Informationen im Plankopf:
  • * Grundstückseigentümer
  • * Bauwerber
  • * Planverfasser
  • * Bauführer
  • * Grundstücksnummer
  • * Einlagezahl
  • * Katastralgemeinde

Herr Baumeister Gugler ruft mich am 18.1.11 an und gibt sich einsichtig, sichert zu sich darum zu kümmern und vor Ort Naturmaße zu nehmen und den Plan so zu korrigieren dass eine Einreichung möglich wird. Er beschwert sich aber dass er eigentlich keinen Einreichplan beauftragt bekommen hat, er hätte nur einen ENTWURFSPLAN zeichnen sollen !!! Dass diese Angaben nicht korrekt sind ergibt sich mir erst später aus dem Mailverkehrt den mir die Baufrau danach übermittelt. Siehe oben – hier spricht Gugler klar von Einreichplanung, teilweise sogar von Detailplanung!

Nach Zusage kein Ton mehr

Am 9.2. schreibe ich Gugler erneut an, gebe meinem Bedauern Ausdruck dass bis dato aus der einvernehmlichen Lösung nichts geworden ist. Mittlerweile hat sich die Baufrau verzweifelt an „Pfusch am Bau“ von ATV gemeldet. Ich bitte Baumeister Gugler neuerlich um Kontakt in Richtung Baufrau, möchte diese TV-Berichterstattung verhindern. Am 10.2. antwortet Gugler u.A. mit dem Hinweis dass er tätig wurde und bei der Behörde vorgesprochen hat. Laut Aussage der Baubehörde sollen die Unterlagen ausreichend für einen positiven Bescheid sein!?  Es sei die Baufrau welche eine Bauverhandlung gem. §18 Blgld. BG abgesagt haben soll. Das wird vermutlich damit zusammenhängen dass laut Baubehörde eben doch nicht vollständige Unterlagen vorliegen!

Intervention durch Bauherrenhilfe Günther Nussbaum-Sekora

Eigentlich geht es nur um ein paar Arbeitsstunden, daraus sollte kein Streit entstehen. Ich biete Baumeister Gugler daher an 3 Std. für die Naturmaßnahme aus der Vereinskassa zu bezahlen. So daß diese Sache aus der Welt geschafft werden kann. Antwort erhalte ich keine, ausgenommen indirekt über den Bürgermeister!

Intervention durch Bürgermeister / Baubehörde

Es soll der Bauwerber nicht glauben dass bei Behörden nur der Amtsschimmel wiehert. Gerade am Land ist es doch so dass man sich oftmals kennt und Probleme nicht nur am Papier löst. Die Baufrau ist mit den Nerven am Ende, hat heute Samstag (!) ein Gespräch mit dem Bürgermeister gehabt. Dieser wiederum hat am Tag davor bei Gugler interveniert und um eine Lösung zurFertigstellung gebeten.  Gugler hat abgelehnt mit der Angabe dass ihm 3 Stunden Kostenersatz zu wenig seien! Hierzu muss ich anmerken dass ich dieses Angebot nicht mit der Baufrau abgesprochen habe.

Hier ging es mir darum „dem Kinde einen Namen zu geben“, also Gugler zu signalisieren dass ein Entgegenkommen da sei. Eigentlich, aus meiner rechtslaienhaften Sicht, handelt es sich um einen werkvertragsrechtlichen Gewährleistungsmangel, die Baufrau hat einen Einreichplan bestellt und diesen in einer für die Zwecke der Einreichung nicht tauglichen Ausführung erhalten.

Im Detail wird auf die „Planungsmängel“ im Zuge der TV-Sendung „Pfusch am Bau“ eingegangen, ausgenommen es wird vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung erzielt… Günther Nussbaum-Sekora (Das Artikelbild zeigt nur einen Auszug aus dem uns vorliegenden Einreichplan)

1 comments

  1. Aktualisierung Günther Nussbaum-Sekora: Mittlerweile gibt es wieder Gespräche zwischen Baumeister Gugler und der Baufrau. Demnach gute Hoffnung besteht dass hier eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann. Vielen Dank schon zwischendurch.

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