GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Nach einem Ankaufstest durch einen Bauherrenhilfe-Sachverständiger ergaben sich bei dieser Einfamilienhaus-Anlage wesentliche bautechnische Fehler und Verletzungen baurechtlicher Vorgaben. Es musste von einem Hauskauf abgeraten werden. Wir raten daher bei einem Ankauf zu einem der baugleichen Einfamilienhäuser zu einem Nachfragen ob und in welcher Form Baufehler -Stand 8.10.2020- zur Behebung gebracht wurden. Prüfen Sie Ausführungen und Verträge genau. Anbei 2 Bilder von den Häusern.

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder AKV, KSV.

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org

(Veröffentlicht am 09.11.2020)