Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Arch. Dipl.-Ing. Wolfgang Mayr, Wien 5, staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
Anlass zur Veröffentlichung:
Bei einem Zubau zu einem Dachausbau kam es zu wesentlichen bautechnischen Fehlern. Architekt Mayr steht in Folge auch für Besprechungen zu den Baufehlern nicht zur Verfügung. ZT Mayr war lt. Auftraggeberin zur ÖBA beauftragt, gab diese Leistungen intern in Folge an ein dafür fachlich nicht qualifiziertes Büro weiter. In Folge liegen in nahezu allen relevanten Details Baufehler und teure Sanierungsnotwendigkeiten vor. Es bleibt daher die Empfehlung nicht nur für ausführende Unternehmen, sondern speziell auch für die Bauaufsicht genau festzuhalten, wer wofür verantwortlich ist. Für die Pflichten der ÖBA (örtliche Bauaufsicht) gibt es leider keine genauen Regelungen, keine normativen Beschreibungen. Es hängt daher sehr davon ab, was zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart wurde. Architekt Mayr hat sich zumindest in diesem einen Fall nicht als zuverlässiger Baupartner erwiesen. Die diesbezügliche Vorgehensweise, lässt auch nur bedingt darauf hoffen, dass dies ein Einzelfall bleibt oder ist.
Aktualisierung 24.02.20
Die ÖBA beauftragte ZT Mayr an Firma LichtEinfall OG, Details lesen Sie bitte im oberen Absatz.
FirmenABC _> LichtEinfall OG, 1140 Wien, pers. hafender GF Hr. Aliti Armend und Hr. Schmid Felix
WKO -> aufrechtes Gewerbe: Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter (Zeichenbüro). Betonung auf Reinzeichnung aufgrund von Planungen Befugter!!!
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.
Recherchemöglichkeit
Homepage: www.wmayr.at
Hauptverband der gerichtlich beeideten SV Österreichs
Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform.
Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.
(Veröffentlicht am 14.02.2020)