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Versicherungsdetails!

Heute kommt kein Haushalt mehr ohne elektronische Geräte aus. Bestand vor wenigen Jahrzehnten die Elektronik in den eigenen vier Wänden im Wesentlichen noch aus Fernseher, Rundfunkgerät und Stereoanlage, ist im Computer- und Internet-Zeitalter gewaltig aufgerüstet worden.

Laptops, Smartphones und Tablets gehören heute zur Standardausstattung. Auch „gewöhnliche“ Haushaltsgeräte – vom Kühlschrank über den Herd bis zur Waschmaschine – sind mittlerweile mit jeder Menge Elektronik vollgepackt. Die Digitalisierung – Stichwort: Internet der Dinge – wird dies noch verstärken. Elektronische Geräte stellen einen Wert dar. Auch in einem Durchschnitts-Haushalt kommen schnell etliche Tausend Euro zusammen. Das stellt sich die Frage, ob privater elektronischer Besitz auch versicherungstechnisch ausreichend geschützt ist.

Wann die Hausratversicherung schützt – und wann nicht

Im Falle der Beschädigung, der Zerstörung oder des Verlustes kann der finanzielle Schaden beträchtlich sein und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen kommen oft teuer. Kein Problem, mag sich mancher denken, ich habe ja eine Hausratversicherung. Die schließt üblicherweise auch elektrische und elektronische Geräte ein. Tatsächlich leistet die Hausratversicherung in vielen Fällen Schadenersatz – aber nicht in allen. Übliche versicherte Gefahren sind:

– Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Flugzeugabsturz);
– Leitungswasser inkl. Frost- und Bruchschäden;
– Sturm und Hagel;
– Einbruchdiebstahl (Einbruch, Raub).

Die Hausratversicherung deckt dagegen im Allgemeinen keine Elementargefahren (Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben) ab, mancher Versicherer bieten allerdings Schutz gegen Extra-Prämien. Vielfach nicht mitversichert sind auch Überspannungsschäden durch Blitz – ein Gefahr, die für elektronische Geräte besonders relevant ist. Ebenso ein kritischer Versicherungsfall ist Vandalismus. Wenn Geräte im Rahmen eines Einbruchs beschädigt oder zerstört werden, zahlt die Hausratversicherung meist. Findet Vandalismus dagegen „aus reiner Mutwilligkeit“ ohne Diebstahlsabsicht statt, leistet die Versicherung vielfach nicht.

Schäden, die der Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen am Hausrat verursachen, werden grundsätzlich nicht ersetzt. Die Hausratversicherung greift immer nur dann, wenn Schäden durch Außeneinwirkung oder von Dritten verursacht werden, ohne dass diese haftbar gemacht werden können.

Erweiterter Schutz durch eine Elektronikversicherung

Gerade bei elektronischen und elektrischen Geräten kommt es allerdings recht häufig vor, dass der Besitzer selbst der Schadensverursacher ist – wenn auch meist ungewollt. Dabei sind es nicht nur Bedienungsfehler, die großen Schaden anrichten können. Wer kennt nicht den Fall, dass man ein Glas Wasser oder einen Kaffee verschüttet und damit seinen Laptop außer Gefecht setzt? Oder dass das teure Handy aus der Hand rutscht und auf dem Boden zu Bruch geht? Das sind tagtägliche Schadensereignisse im Zusammenhang mit Elektronik.

Es gibt aber auch Schäden, die noch andere Ursachen haben und nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Zum Beispiel Schäden durch Materialmängel oder Konstruktionsfehler. Hier ist zwar grundsätzlich der Hersteller in der Pflicht, aber nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Danach wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen.

In solchen Fällen, in denen die herkömmliche Hausratversicherung „versagt“, leistet eine Elektronikversicherung . Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen. Abgedeckt sind in der Regel auch „Zweifelsfälle“ beim Hausratschutz wie Überspannungsschäden oder Vandalismus. Die Elektronikversicherung wird von vielen Versicherern in unterschiedlichen Varianten und Abstufungen angeboten. Häufig gibt es einen optional wählbaren Basis-, Komfort- und Premium-Tarif.

Wodurch sich Elektronikversicherungen unterscheiden

Die Tarife unterscheiden sich durch den Umfang der versicherten Geräte und durch die Versicherungssumme. Im Basistarif werden dann zum Beispiel nur normale Küchen- und Haushaltsgeräte abgedeckt, im Komfort-Tarif auch TV-, Rundfunk und Hifi-Geräte und im Premium-Tarif die gesamte Elektronik im Haushalt. Viele Tarife sehen Selbstbeteiligungen vor. Auch andere Zusammensetzungen und die Versicherung bestimmter Geräte sind möglich. Spezielle Handy-Versicherungen sind ebenfalls im Angebot.

Bei neueren Geräten wird üblicherweise der Neuwert ersetzt, bei älteren der Zeitwert. Ist eine Reparatur möglich, werden die Reparaturkosten erstattet. Ein Vergleich der Angebote empfiehlt sich jedenfalls, nicht nur hinsichtlich der Prämie, sondern auch bezüglich des Leistungsumfangs. Denn es bestehen erhebliche Unterschiede.

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