GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Robin Modulbau GmbH“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.

Aktuell konnte keine aufrechte Gewerbeberechtigung recherchiert werden.

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.

Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.

Aktualisierung:
4.06.2018 KONKURS, die Schließung wurde angeordnet.
Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Link zur Ediktsdatei

Recherchemöglichkeiten:
Robin Modul Bau GmbH, FN436293h
Nach heutiger Rücksprache mit der WKO ist kein aufrechtes Gewerbe zu Robin Modul Bau GmbH gemeldet. Empfehlen bei jeglicher Geschäftsanbahnung eine aufrechte Gewerbeberechtigung anzufordern, bzw. kann die Berechtigung bei der WKO bzw. beim jeweiligen Gewerbeamt
hinterfragt werden.
Ein in Österreich existierendes Unternehmen benötigt zur Tätigkeit ein aufrechtes Gewerbe.

Firmenmonitor.at – FB Neueintragung Juli 2015, lt. Firmenbuchmonitor-handelsrechtlicher GF: Spitalar Stojan; Gesellschafter: ROBIN SKUPINA, proizvodnja, trgovina in storitve d.o.o. = slowenisches Unternehmen.
Damit ein slowenisches Unternehmen in Österreich seinen Tätigkeiten ausführen darf benötigt es eine Bewilligung unseres Bundesministerium´s für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, ob eine Bewilligung vorliegt kann man im Dienstleisterregister abfragen.
Aktuell blieb die Abfrage zu ROBIN SKUPINA, proizvodnja, trgovina in storitve d.o.o. erfolglos. Link zum Dienstleisterregister

Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at

Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:              verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion.

Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.