GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „BS Bauservice GmbH, 4600 Wels, FN 405042a“ die zum Hausbau bzw. Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen  ein (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden), wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.

Aktualisierung 18.01.2017 – Konkurseröffnung 17.01.2017 -> Link zur Ediktsdatei

Recherchemöglichkeit:
Homepage: bs-bauservice.at
Infolink-WKO; aktuell werden lt. WKO-Homepage folgende aufrechte Gewerbe angezeigt:
Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklasse 1
Firmenmonitor
moneyhouse.at
Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.

Wer uns seine Erfahrungen zu erwähnten Unternehmen mitteilen möchte schickt uns  Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org, oder nutzt die Kommentarabgabe unterhalb des Beitrags.
Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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