Organisationsprobleme beim „Fensterkomponist Bruckner“ und Qualitätsprobleme bei „Hannes Bayerl – Holz- und Baustoffhandel“
Immer wieder gibt es Probleme beim Einbau von Fenstern und Türen. In vielen Fällen vertraut der Kunde auf den namhaften Fensterhersteller. Achtet dann weiter nicht darauf welcher „Partner“ des Herstellers die eigentliche Arbeit, nämlich den Einbau, vornimmt. So kommt es dass Qualitätshersteller XY die Fenster und Türen liefert, aber ein Partner diese einbaut. Es liegen dann meistens 2 Verträge vor. Wenn es dann Mängel am Einbau gibt kümmert sich aber nicht der Qualitätshersteller darum, er wird sie zur Einbaufirma schicken. Hier ist gar nicht so selten nichts zu holen. Der Kunde darf sich dann mit dem Kleinbetrieb herumschlagen. Im aktuellen Fall hat der Kunde bei Hannes Bayerl Brucknerfenster und Türen bestellt. Dafür gab es einen eigenen Vertrag mit der Firma „Bruckner Fenster und Türen GmbH.“
Bayerl hat die Elemente nur eingebaut. Der Einbau ist dermaßen fehlerhaft dass er nur als Totalschaden bezeichnet werden kann.
Reklamation: Erfolglos. Bayerl möchte für die Mängelbehebung Geld sehen. In dem Sinne muss man vor dieser Firma warnen. Aber auch Bruckner zeigt sich uneinsichtig! Es wurden Fensterelemente geliefert welche sich als nur bedingt gebrauchstauglich herausstellen. Respektive dürfen Flügel nur auf eine bestimmte Art und Weise geöffnet werden, sonst drohen Schäden. In dem Sinne müssten Gäste jeweils zur Fensteröffnung eingeschult werden. Das ist aus unserer Sicht nicht gebrauchstauglich. Ein Mangel!
Bis dato zeigt Bruckner kein Interesse die Elemente auszutauschen. Ein Hinweis auf diesen Umstand erfolgte seitens Bruckner übrigens nicht.
An dieser Stelle unser Hinweis dass die bekanntesten Fensterhersteller auch nicht immer problemfrei liefern. Der Umstand dass ein Hersteller viel Geld in eine Endverbraucherwerbung investiert, spiegelt nicht immer automatisch auch den Qualitätsanspruch wieder. Wir berichten weiter.
Hinweis für die Auftragsvergabe in Bauangelegenheiten:
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.
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