GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Immer wieder hört man es muss vereinbart werden wenn man eine fachgerechte Bauanschlussfuge, beispielsweise nach RAL-Richtlinie fordert. Oder die Normen müssen vereinbart werden. Grundsätzlich wird im Besonderen bei privaten Bauherren immer nach „bautechnischen Fehlern“ bewertet.

Diese orientieren sich nicht unbedingt nach Normen und Richtlinien.

In erster Linie muss eine Leistung fehlerfrei, richtig verarbeitet, bauschadensfrei, entsprechend funktionell und haltbar sein. Bewerten wird im Schadensfall der Sachverständige, schön wenn es Normenverstöße gibt, notwendig aber nicht. Wenn eine Konstruktion nicht funktioniert braucht es keinen Normenverst0ß. Zugegebenermaßen ist es bequem und von Vorteil wenn einer nachweisbar ist, das spart ungute Diskussionen. Beim Beispiel der Bauanschlussfugen zu Tür- und Fenstereinbau höre ich es auch immer wieder. „Eine Bauanschlussfuge nach Norm war nicht vereinbart“. Das bedeutet innen luftdicht verkleben, außen winddicht. In der Fuge beispielsweise mit PU-Schaum oder sonstigen Dämmstoffen ausfüllen, dämmen. Wer sich die innere luftdichte Ausbildung spart riskiert schwere Bauschäden. Die feucht-warme Raumluft drückt es winterlich durch den Überdruck im Raum in die Fuge. Der Dämmstoff ist nicht luftdicht, auch nicht der PUR-Schaum, die warme Raumluft kondensiert im Außenbereich und der Bauteil wird durchfeuchtet. Was so enden kann wie bei den Bildern gezeigt. Nach einigen Jahren treten Schäden auf, das kann auch schneller gehen…

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