Alles beginnt beim Baugrund, oder anders formuliert: Mit den Überlegungen zum Baugrund beginnt die Planungsphase!
Ein paar Begrifflichkeiten zum Grundwasser:
Grundwasser = Wasser unterhalb der Bodenoberfläche.
Grundwassersohle = die untere Grenzfläche eines Wasserkörpers.
Grundwasseroberfläche = die obere Fläche eines Grundwasserkörpers.
Grundwasserleiter (GWL) = eine geologische Form,ation, die aufgrund von Hohlräumen Wasser führen kann.
Grundwasserspiegel = Wasserspiegel in einer Grundwassermessstelle.
Archäologische Funde:
Es gibt eine landesweite einheitliche Regelung-das Denkmalschutzgesetz. Das Bundesdenkmalamt wird auf Anfrage immer bekannte Fundstellen bekanntgeben. Sollten Grundstücke unter Denkmalschutz stehen, so ist das im Grundbuch eingetragen, also für jeden einzusehen. Achtung – nicht alle bekannten Fundstellen stehen unter Denkmalschutz!
Dass Gemeinden nicht immer gerne transparent sind, ist leider richtig, weil es natürlich den Preis mindert, den ein Gemeindegrundstück im Verkauf erzielen könnte. Manche Gemeinden kommen aber dem Bauwerber entgegen: Wenn Fundstellen bekannt sind, wird das Grundstück eventuell günstiger verkauft, damit der Bauwerber Kosten für allfällige Grabungen berücksichtigen kann.
Wichtig! Wenn ein „Häuselbauer“ eine Rettungsgrabung finanzieren muss, hat er gute Chancen, alle oder zumindest einen guten Teil der Kosten zurückzubekommen, wenn er einen Subventionsantrag beim Bundesdenkmalamt stellt (Formular gibt es auf der Homepage des BDA). Infos: Archäologischer Dienst GesmbH
LINKLISTE:
- Baurechtliche Blätter zum Baugrundrisiko (Ing. DDr.Wenusch, Wien, Österreich)
- Allgemeininfos zum Baugrundrisiko (Wikipedia)
- Rechtssprechung zum Baugrundrisiko (Klaus Englert, Deutschland)
- Das BGR. aus geotechnischer u. vertragsrechtlicher Sicht (Karl Josef Witt, Deutschland)
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