GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Betonage im Winter!

Bei kaltem Wetter müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine normgerechte Betonqualität im Bauteil zu erreichen. Daher sind bei der Herstellung von Betonbauteilen im Winter gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik folgende Anweisungen zu beachten: 

Anweisungen für das Einbringen des Betons (Betonage):

  • An kühlen Tagen darf die Betontemperatur zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht unter +5°C liegen.

Dies ist durch Temperaturmessungen zu prüfen und in einem Protokoll bzw. auf dem Lieferschein zu erfassen.

  • Bei einer Lufttemperatur < -3° muss die Betontemperatur beim Einbringen mindestens +10°C betragen und 3 Tage lang bei mindestens 10°C gehalten werden.[1].

Dies ist durch Temperaturmessungen zu prüfen und in einem Protokoll bzw. auf dem Lieferschein zu erfassen.

  • Mit dem Herstellerwerk sind besondere Winterrezepturen für den Beton abzustimmen.

Es soll ein schnell erhärtender Beton, mit geringem Wasser/ Zement-Wert, einem Zementgehalt > 24 kg/m³ und hoher Hydratationswärmeentwicklung verwendet werden.

  • Auf gefrorenen Bauteilen, Elementedecken, Bodenbereichen oder Baugrund darf nicht betoniert werden!

Schalungs- und Bewehrungsflächen frei von Eis und Schnee halten, jedoch nie mittels Wasserstrahl, sondern durch Wärmebehandlung, z.B. mit Flammgeräten, Infrarotheizstrahler. Den Beton zügig in die vorgewärmte Schalung einbringen und sofort verdichten. Es sollte eine wärmedämmende Schalung verwendet werden. Die Schalung (auch teilvorgefertigte Betonbauteile) ist immer auf über 0°C vorzuwärmen [2].

  • Vor der Betonage sind geeignete Materialien zur Abdeckung des Beton bereitzulegen.

(Ohne vorhandene Abdeckung und ohne vorhandenes Baustellenthermometer erfolgt durch unser Büro keine Bewehrungsabnahme.)

Anweisungen für das Nachbehandeln des Betons:

  • Das betonierte Bauteil wird solange nachbehandelt bis die benötigte Festigkeit erreicht ist.

Die erforderlichen Maßnahmen zur Betonnachbehandlung werden auch am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt.

  • Nach dem Einbau ist der Beton vor Auskühlung durch eine wärmedämmende Abdeckung zu schützen.
  • Es erfolgt eine fortlaufende Prüfung der Betontemperatur und deren Vermerk im Protokoll 

Bei einer Lufttemperatur zwischen +5° und -3° darf die Betontemperatur nicht unter +5° absinken. – Bei einer Lufttemperatur unter -3° darf die Betontemperatur nicht unter +10°C, absinken und muss mindestens 3 Tage bzw. bis eine Betonfestigkeit von ? 5 N/mm² auf mindestens +10°C gehalten werden [2]  – Schädliche Erschütterungen, Stöße oder Beschädigungen sind zu vermeiden.

  • Darunter liegende Räume sind zu erwärmen.
  • Es darf erst ausgeschalt bzw. ausgerüstet werden, wenn folgende Punkte sichergestellt sind

Die Gefrierbeständigkeit (Betonfestigkeit von ? 5) ist gegeben. Die Schutzmaßnahmen können ohne Schalung aufrecht gehalten werden.  – Es ist zu beachten, dass die volle Tragfähigkeit der Betonbauteile im Winter trotz Nachbehandlung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorhanden ist.

Sollte einer der oben genannten Punkte während der Betonage oder dem Nachbehandeln des Betons nicht beachtetet werden können, so sind die Betonierarbeiten sofort einzustellen.

Durchgefrorene Bauteile werden zu Lasten des ausführenden Unternehmens zurückgebaut. Dipl.-Ing.(FH) Jörg Gärtner – Bürogemeinschaft BAU-ING.de   – Literaturangaben: [1] DIN 1045-3 (08.2008), Abs.8.3 [2] DBV-Merkblatt: Betonieren im Winter

Bildquelle: Lafarge Zementwerke GmbH; www.lafarge.at
Bildquelle: Lafarge Zementwerke GmbH; www.lafarge.at

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