GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

ATV bringt eine neue Serie, eine mit besonders sozialem Hintergrund: Familien mit besonderem Schicksalsschlägen und baulicher Not soll geholfen werden. Ich bin als Bau-SV für die technische Evaluierung zuständig. Was geht in kurzer Zeit, was ist machbar? (Leitartikel) Es haben sich zahlreiche Familien beworben, heute waren die ersten 2 Termine bei den Familien. Nach der Familie in Wr.Neustadt fahren wir nach Graz weiter. Hier herrschen weitgehend geordnete finanzielle und auch wohnliche Verhältnisse. Eine fast typische Familie, eine Besonderheit, ich möchte es „Generationenhaus“ nennen: Das Haus gehört den Großeltern, welche im Erdgeschoss wohnen, im 1.Stock unsere Wunschfamilie und oben am Dachboden der Onkel. Und doch, es reicht zum Leben, aber Urlaube oder Zusatzinvestitionen sind nicht möglich. Und Investitionen wären dringend nötig, Oma und Opa bleiben im EG, sind gesundheitlich selbst angeschlagen. Sohn Martin ist gelähmt, Inkontinent, leidet an offenem Rücken und Wasserkopf. Trotzdem geht er täglich in die Schule, ist zu schwer um die Treppen rauf und runtergetragen zu werden. Er schmeißt sich förmlich aus dem Rollstuhl und schleppt sich die Treppen rauf und runter. Seine Gelenke versagen langsam. Das Bad ist nicht behindertengerecht und gäbe es die Möglichkeit seine Situation zu verbessern. Doch es fehlt das Geld… Wer schlussendlich für die Sendung ausgewählt liegt obliegt einem aufwändigen Auswahlverfahren… Schlagwörter: barrierefreies Bad, Behindertenhund Königspudel, Behindertenlift, Querschnittlähmung Veröffentlicht am 4. Februar, 2009 von Bauherrenhilfe.org…

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Grüne oder dunkle Flecken in der Wohnung sind nicht nur unansehnlich, sondern auch gesundheitsschädlich. Und fraglos teuer. Oft streiten Mieter und Vermieter infolge dessen erbittert über die Frage: Wer hat Schuld? Der Volksmund weiß zu berichten: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Womit gemeint ist, dass Richter in der Regel nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Nicht zuletzt geht es in den Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter um die Ursachen der Feuchtigkeit – und damit um die Frage des Schimmelpilzwachstums. Gründe sind einerseits Baumängel, ungedämmte Wasserleitungen, undichte Flachdächer oder Dachrinnen; anderseits Fehler beim Mieter. Ein Mangel der Mietwohnung liegt vor, wenn der Wassereintritt im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Deshalb argumentieren Vermieter gern damit, dass der Mieter nicht ausreichend lüftet, die Wäsche in der Wohnung getrocknet wird oder die Möbel zu dicht an den Wänden stehen. Mieter halten entgegen, dass das Dach des Hauses undicht sei, die Wohnung mehrere Wärmebrücken aufweise oder die neu eingesetzten Fenster für die Feuchtigkeit verantwortlich seien. Was jeweils zu beweisen wäre.Das ist ein Grund, warum es gerade bei Schimmelpilzproblemen und ihren Ursachen höchst unterschiedliche Gerichtsurteile gibt. Womit die Frage nach der Beseitigung der Schäden vermeintlich ungeklärt bleibt. Was aber keine Lösung ist. Lange Prozesszeiten bis zur endgültigen Klärung helfen dem Mieter nicht. „Selbst wenn der Wachstumsprozess durch eine Trocknung zum Stillstand kommt, bildet der Pilz Überdauerungsorgane aus. In dieser Phase können die Schimmelpilze große Mengen Sporen sowie Stoffwechselprodukte, die muffig riechen, produzieren“, erklärt Karl H. Eberhard (Sachverständiger für Schimmelpilze) vom Verein BIOLYSA e.V. Wer sich bereits im Vorfeld an bestimmte Regeln hält, hat Vorteile. So sei es sicherlich erforderlich, dass der Mieter sich bei Verdacht auf einen Schimmelpilzbefall umgehend an seinen Vermieter wendet. Entscheidend, so Kornelia Grossmann (Baubiologin), sei es, dass man vorhandenen Schimmelpilz nicht „mal eben schnell“ mit irgendwelchen Mitteln behandelt, sondern die Ursache für die Schimmelpilzbildung findet und beseitigt. Kornelia Grossmann: „Hierzu sollten Betroffene einen unabhängigen Baubiologen oder Sachverständigen beauftragen. Dieser bestimmt mit modernsten Messmethoden und Computerprogrammen die Ursache.“ Danach werden die Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Ein zertifizierter Betrieb bringe an dieser Stelle Sicherheit in die Angelegenheit. Am Rande: Den Beweis der konkreten Gesundheitsgefährdung würde der Mieter ohnehin nur durch ein entsprechendes medizinisches Gutachten führen können. Eine gute Adresse für kostenlosen telefonischen Rat und bei Bedarf fachkundige, allerdings kostenpflichtige Gutachtenerstellung, sind die Beratungsstellen von BIOLYSA e.V. Die BIOLYSA-Baubiologen sind bundesweit tätig. Die Berater sind in der Regel Sachverständige und…

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Es ist in der Winterzeit nicht möglich permanent von den fast immer gleichen Schimmelfällen zu berichten, aber dieser Fall ist schon spektakulär. Mieter oder Eigentümer melden der Hausverwaltung einen Schimmelbefall, fest überzeugt von einem Bauschaden. Die Hausverwaltung schickt mich zur Ursachenfeststellung…   Heute stehen gleich 6 Wohnungen in 2 Wohnhausanlagen zur Klärung an, hier der Bericht zur 1. Anlage, bei der 2. waren die neuen Fenster mangelhaft und berichte ich diesbezüglich getrennt. Ich kenne die Wohnhausanlage schon, thermisch gute Qualität, keine wesentlichen Wärmebrücken vorhanden. Ich könnte schon ohne Besichtigung sagen daß der Bewohner Probleme mit dem Raumklima hat. Aber in den meisten Fällen sind diese von ihrer „Unschuld“ so überzeugt daß es auch vor Ort schwer ist zu überzeugen. So auch in diesem Fall: 5 Faktoren bestimmen einen Schimmelpilzbefall in einer Wohnung, 1) Das Wasser in der Luft (relative und absolute Luftfeuchtigkeit) 2) Die Raumtemperaturen 3)Die Oberflächentemperaturen 4) Die Raumverstellung (Kästen an der Außenwand) und die 5) Raumnutzung. Aus Unwissenheit wird die Problematik rund um Schimmelpilze oft auf einen Nenner heruntergebrochen (ausgenommen Bauschäden) „Richtig Lüften“. Und damit bleibt das Dilemma meist erhalten, auch bei „Eigenverschulden“ bleibt der Bewohner mit seinen Problemen alleine gelassen. Luftfeuchtigkeit & Raumtemperatur In Verbindung mit der Raumnutzung und der Anzahl der feuchteproduzierenden Faktoren (Menschen, Wäschetrocknen, Pflanzen) hängt es vor allem von der Lufttemperatur ab wieviel Wasser in der Luft gebunden ist und somit nicht zur Kondensation zur Verfügung stellt. Im aktuellen Fall hat es statt der normativ vordefinierten 55% stolze 85,8% relative Luftfeuchtigkeit bei nur 16,9°C Raumtemperatur. Der Taupunkt liegt bei 14,5°C, (freies Wasser) um Schimmelpilzwachstum zu vermeiden sollte zwischen Oberflächentemperatur und Taupunkttemperatur eine Differenz von 6°Celsius vorliegen.? Also rund 20,5°C ! In unserem Fall hat die Wandoberfläche 10,9°C, sie badet also im freien Wasser! (Innenecke Glaskonstruktion) In der Ö-Norm B8110-2 wird das Normklima beschrieben bei welchem kein Schimmelbefall eintreten darf. (Bauliche Anforderungsqualität) Nämlich 55% bei 20°C. (Absoluter Wassergehalt 9,5g/m3 Luft) Wird nicht gelüftet und bleiben sonst alle Parameter gleich, und es wird nur weniger geheizt, nämlich so wie im aktuellen Fall auf 16,9°C könnte die Luft nur mehr 7,62g/m3 Luft aufnehmen. Das Überschußwasser fällt somit aus, wo ? Auf den kühleren Bauteilen! Oberflächentemperatur & Raumtemperatur Dementsprechend meist ein weiterer Kardinalfehler begangen wird: Bei der berufstätigen „Schimmelpilzfamilie“ wird beim „Von-Zu-Hause-weg-gehen“ die Heizung abgedreht. Beim „Nach-Hause-ankommen“ werden Heizkörper oder Zentrale voll aufgedreht. Das reicht um in akzeptabler Kürze die LUFT ABER NICHT DIE BAUTEILOBERFLÄCHEN aufzuheizen.

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