GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Gottfried Helmut Bugajski, A-9220 Velden am Wörther See“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Achten Sie speziell auf aufrechte Gewerbeberechtigungen, zB „Setzung Bodenplatte“ bzw. Baumeisterarbeiten darf das Unternehmen nicht ausführen! Recherchemöglichkeit: Link zur WKO -> bestehend aufrechte Gewerbe:  – Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer verbunden mit Kraftfahrzeugtechnik gemäß § 94 Z 43 GewO 1994 – Handelsgewerbe: eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen – Erdarbeiten unter Ausschluß jeder einem bewilligungspflichtigem Baugewerbe vorbehaltenen Tätigkeit (§ 5 Abs.2 Z.3 GewO 1994) Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 30.03.2021)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Bel Domo Schöner Wohnen GmbH | René Tiefenbacher | Praktica Bauservice e. K., D-83395 Freilassing“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: Fa. Bel Domo Schöner Wohnen GmbH www.u1229601.sandbox.at.heise-webseiten.de Wir empfehlen vor Beauftragung die Recherche einer aufrechten Gewerbeberechtigung. Fa.: Praktica Bauservice e.K, D-83395: lt. Unternehmen24.info recherchierten wir eine aufrechte Gewerbeberechtigung zu Handel mit Baustoffen und die Vermittlung von Bauleitstungen. Auch hierzu empfehlen wir vor Beauftragung die Recherche zu korrekt aufrechten Gewerbeberechtigung. Aktualisierung März 2021 BG Linz (452), Aktenzeichen 26 S 233/18i; Schuldenregulierungsverfahren zu Hr. Ing. René Tiefenbacher -> Bekannt gemacht am 10. Oktober 2018, Aufhebungsbekanntmachung am 12.Februar 2019, der Zahlungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Schuldenregulierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 15.01.2026, Beschluss vom 8. Februar 2019 Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 26.03.2021)…

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Jeden Sommer, wenn die Temperaturen steigen, sehnen sich viele nach einem eigenen Pool. Lange Zeit war dieser Traum noch ein Luxus, den sich nur die wenigsten Menschen leisten konnten. Doch der Badespaß vor der eigenen Haustür muss nicht extrem teuer sein. Pools sind zwar immer noch nicht billig, aber dank innovativer Lösungen gibt es mittlerweile bezahlbare Komplettsets, die sich viele Familien leisten können. Welche Pool-Arten es gibt und was es dabei sonst noch zu beachten gibt, darum geht es in diesem Beitrag. Pool-Arten: Diese Varianten gibt es Quick-Up-Pool: die Variante zum Aufblasen Wer eine schnelle und einfache Lösung für den spontanen Badespaß im Sommer sucht, für den ist ein einfacher Quick-Up-Pool vielleicht schon ausreichend. Pools in dieser Variante haben einen Durchmesser von bis zu fünf Metern und lassen sich fast überall aufstellen. Swimmingpool: die elegante Lösung für langfristigen Badespaß Swimmingpools gibt es in zahlreichen verschiedenen Ausführungen. Einige werden vollständig im Boden versenkt und andere gar nicht oder zumindest nur teilweise. Auch bei den verwendeten Baumaterialien gibt es große Unterschiede. Folgende Swimmingpool-Varianten gibt es: Stahlwand-Folienbecken Diese Pools sind rund oder oval und werden mit einem Stahlkorpus errichtet, welcher mit einer wasserdichten Folie ausgekleidet wird. Der Durchmesser beträgt maximal acht Meter bei einer Tiefe von höchstens 1,5 Meter. Kunststoffbecken Kunststoffbecken bestehen aus Polyester oder einem glasfaserverstärkten Kunststoff. Der Aufbau nimmt nicht viel Zeit in Anspruch, da der Pool meist in einem Stück geliefert wird. Als Käufer muss man lediglich eine passende Grube vorbereiten. Schwimmbecken aus Beton Betonpools sind enorm stabil und langlebig. Über die Größe und Form kann der Besitzer selbst entscheiden. Ein Schwimmbecken aus Beton ist jedoch sehr teuer, da beim Bau hohe Arbeitskosten anfallen. Gemauertes Schwimmbecken Schalsteine oder Styroporbausteine sind eine gute Alternative zu Beton. Form und Größe sind auch hier variabel. Auf eine Bodenplatte werden die Steine gemauert und hinterher mit Beton ausgegossen. Swimmingpool aus Edelstahl Diese Pools haben eine edle Optik und durch den Edelstahl heizt sich das Wasser sehr schnell auf. Das Wasser bleibt auch viel länger warm als bei anderen Pool-Varianten. Schwimmteich Ein Naturteich ist eine günstige Alternative zum klassischen Pool. Wer darin schwimmen möchte, muss jedoch viel Platz einplanen. Da sich ein solches Ökosystem zum größten Teil selbst erhält, fallen die laufenden Kosten sehr gering aus. Ist eine Genehmigung erforderlich? Ab einer Wassermenge von 100 Kubikmetern ist in den meisten deutschen Bundesländern eine Genehmigung notwendig. Die…

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Einfache Schritte zur Veränderung Eine gute Wohnung sollte nicht nur funktional und praktisch, sondern auch schön eingerichtet sein. Ein attraktives Arrangement hat einen Einfluss auf das Komfortgefühl. Dies lässt sich mithilfe ein paar Lösungen erzielen. Es gibt zum Beispiel eine ganze Vielfalt an unterschiedlichsten Wanddekorationen. Dazu zählen auch Tapeten und Fototapeten. Diese haben ein großes dekoratives Potential. Da sie viel Platz in Anspruch nehmen, beeinflussen sie den Look des Raumes und dessen Wahrnehmung maßgeblich. Ein weiterer Vorteil ist eine große Freiheit bei der Motivwahl einer Fototapete. Paris, New York, Tokio (oder auch eine weitere berühmte Stadt), karaibische Meereslandschaft, geometrische Formen im 3D-Format oder Reproduktionen von bekannten Kunstwerken – das sind nur einige der vielen Motive, die zur Auswahl stehen. Denkt man darüber nach, wie schnell und wirkungsvoll sich der Look der Wohnung auffrischen lässt, bieten wir hierbei Hilfe an! In unserem Artikel haben wir ein paar wertvolle und praktische Tipps zusammengestellt! Erster Schritt: Die Wahl der Stelle für die Dekoration Bevor man mit der Arbeit loslegt, muss ein guter Plan her! Auch beim Einrichten ist es nicht anders. Noch bevor man eine bestimmte Dekoration (oder ein paar Dekorationen aussucht), sollte man gut überlegen, welchen dekorativen Effekt man erzielen möchte. Weißt man das, kann man leichter bestimmen, wo eine Dekoration platziert werden soll und was die gewünschte Tapete oder Fototapete darstellen sollte. Paris, schwarz weiß, ein Bergpanorama, eine Landschaft mit Sonnenuntergang oder Pferde im Galopp – es gibt unzählige Möglichkeiten! Eine bereits erworbene Dekoration muss sich in das bestehende Arrangement selbstverständlich gut einfügen. Im weiteren Verlauf des Artikels werden wir darüber noch zu sprechen kommen. Jetzt konzentrieren wir uns erstmal auf der Wahl der bestmöglichen Stelle für die Wanddekoration. Welche Optionen hat man denn? Großformatige Dekorationen exponiert man normalerweise in geräumigen Räumen, zum Beispiel an der größten Wand im Wohnzimmer. Dort stehen als zentrale Dekorationen im Mittelpunkt. Sie können aber auch bei der Einrichtung des Schlafzimmers zum Einsatz kommen. Sie verleihen dem Raum einen persönlichen und einzigartigen Charakter. Tapeten eignen sich hingegen sehr gut für Flure und Gänge. Sie werten die oft schmalen und dunklen Räume optisch auf und bringen Farben und somit auch positive Stimmung ins Spiel. Fototapeten kann man auch bei der Verschönerung von Badezimmern einsetzen. Ist die ausgesuchte Dekoration wasserfest (und am besten laminiert), kann man sie sogar im Duschbereich anbringen. Zweiter Schritt  – die Wahl des bestmöglichen Motivs Weiß man bereits, welche…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Reinhold Wais (ARW-Wais), A- 2325 Himberg, Rauchenwartherstraße 15“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: WKO – aufrechtes Gewerbe: Handel mit Baustoffen und Handelsagent Homepage: www.fensterundtueren.info Weitere Unternehmen zu Hr. Reinhold Wais Freiraum GmbH, FN 493773m, auch an der Rauchenwartherstraße 15 gemeldet – www.freiraum-gmbh.com; Firmenmonitor.at – aktuell konnte kein aufrechtes Gewerbe zum Unternehmen Freiraum GmbH recherchiert werden. Für weitere Details empfehlen wir die Nachfrage beim hiesigen Bauamt bzw. bei der WKO-NÖ Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 23.03.2021)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „FEWIG – Komplettwintergärten GmbH, A- 3371 Neumarkt an der Ybbs“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Recherchemöglichkeit: WKO – aufrechte Gewerbeberechtigung: Handel, Tischler (gewerberechtlicher GF Gerhard Sitz) & Baugewerbetreibender gemäß § 94 Zif. 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Zu- und Umbauten von Wintergärten bei Ein- und Zweifamilienhäusern Firmenmonitor.at Homepage: www.fewig.com Gesellschafter lt. FirmenABC – Hr. Gerhard Sitz, Fr. Eva-Maria Oberleitner, Hr. Martin Jenisch Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           mailto:verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 15.03.2021)…

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Spenglerei Schütz hat einen sehr großen Part zur Spendenaktion Fam. Reiter geleistet. Wir bedanken uns für  den unglaublichen Einsatz und der tollen fachlichen Ausführung zu Dach-und Spenglerarbeiten im Rahmen der Spendenaktion! Spenglerei Schütz aus Pichl bei Wels, ist ein traditioneller Handwerksbetrieb, im Unternehmen arbeiten ausschließlich bestens ausgebildete Facharbeiter, welche regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen durchlaufen, um seinen Kunden immer neueste Techniken und Materialien anbieten zu können. Die vielen bereits realisierten Dächer und Fassaden von zufriedenen Kunden zeugen von der Leistungsfähigkeit und Kompetenz des gesamten Teams. Ihre Arbeit beginnt mit der Überprüfung des Zustandes Ihres Daches, um Sie umfassend bezüglich aller nötigen Folgeschritte beraten zu können, egal ob im Sanierungs.- oder Neuerrichtungsbereich. Profitieren auch Sie vom umfangreichen Know-how des Unternehmens in dem Qualität gelbt wird. Leistungsspektrum: Fa. Schütz garantiert eine umfangreiche Beratung und vollste Zufriedenheit bei der Durchführung all ihrer Arbeiten. Das Unternehmen bietet Ihnen Leistungen rund um Flach– & Steildächer, Fassaden, Spenglerarbeiten, Reparaturarbeiten, Wartungsdetails, mobile Spenglerei, Schwarzdecker.- Abdichtungsarbeiten, Kunstspenglerarbeiten und Industrieklettern in der Neuerrichtung sowie im Sanierungsbereich. Mit dem Einsatz hochwertiger Materialien, ihrer jahrelangen Erfahrung gewährleisten sie stets die vollste Zufriedenheit – vom einfachen Flachdach bis hin zur mobilen Spenglerei. Firmendetails: WKO-Info Mobile Spenglerei – Christoph Schütz, Schnittering 48, A- 4632 Pichl bei Wels office@​mobile-spenglerei.at  | 0664/1774273 | Homepage: mobile-spenglerei.at…

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„Recht hat, wer Recht bekommt.“ Und wer bekommt Recht?“ Leider spielen hier auch menschliche und zwischenmenschliche Umstände eine Rolle. Recht bekommt meist derjenige, der schon im Vorfeld am besten auf eine mögliche Auseinandersetzung vorbereitet ist. Und „Wer schreibt – der bleibt“ ist am Bau eine alte Binsenweisheit. Für den VERBRAUCHER wie auch für den UNTERNEHMER gilt gleichermaßen:

Verträge sind immer Willensübereinkünfte BEIDER Parteien

SCHRIFTLICHKEIT

Ergo sollten niemals Verträge unterfertigt werden, welche unverständlich formuliert,  oder nicht verstanden werden. Eine Woche später zu unterschreiben, um sich noch vertiefend zu informieren, wird Ihnen weniger Schaden zufügen, als in Eile und Unkenntnis für Sie nachteilige Vereinbarungen zu akzeptieren. Formal ist es auch zulässig mit Kugelschreiber bei Vertragsunterzeichnung noch eine Zusatzformulierung in gerade noch leserlicher Handschrift hinzuzufügen. Natürlich vor Unterschrift sämtlicher Vertragsparteien und nach allseitigem Einverständnis. Auch ein Sideletter auf dem man sicherheitshalber formuliert was genau man mit dem Vertrag bezweckt, ist zulässig, wenn man diesen im Hauptvertrag als vertragsgegenständlich erklärt. Rein theoretisch wären auch Formulierungen auf Klopapier geschrieben nicht unzulässig.

Verträge sind „Schlechtwetterbedingungen“, nicht für Schönwetter gemacht

FACHCHINESISCH

Der „technicus terminus“ ist auch für Fachleute oft schwer zu verstehen. Was ein „Patentsaumstreifen“, eine „Drillbewehrung“, ein „Schalungsanker“ oder eine „Aufbrennsperre“ ist, hinterlässt oft auch bei Bauleuten ein Kopfschütteln. Der Verbraucher aber unterschreibt unkritisch unverständliche Angebote! Analog dazu normative Begrifflichkeiten. Was in einer Norm als „regensicher“ bezeichnet wird, versteht sich in der anderen als „regendicht“. Und der Preisunterschied zwischen „regensicher“ nun „erhöht regensicher“ ist beträchtlich. Und überhaupt, muss mein Unterdach „erhöht regensicher“ sein, oder genügt „regensicher, ist ersteres wirklich „wasserdicht“? Damit gilt auch hier für beide Seiten, also für den VERBRAUCHER wie für den UNTERNEHMER: Was im Dunklen liegt muss beleuchtet werden. Sind Normen, und damit die diesbezüglich durchaus oft kritisch zu bewertenden Inhalte überhaupt automatisch geschuldet?

NORMEN UND RICHTLINIEN VERTRAGLICH VEREINBAREN?

Unserer Erfahrung nach sind Normen zwar nicht zwingend geschuldet, aber es wird im Streitfall danach beurteilt. Ein Sachverständiger wird im Regelfall das tun, was er nicht sollte. Streng nach Normen beurteilen. Normen sind einem ständigen Wandel unterworfen und werden nicht immer von neutral-sachverständigen Personen geschrieben. Auch im Baubereich soll es so etwas wie Lobbyisten geben und in Normenausschüssen sitzen nicht immer nur Sachverständige. Und gar nicht so selten, wird eine Norm kurze Zeit nach Erscheinen wieder umgeschrieben. Die dann „neue Norm“ hat sich in der Praxis nicht bewährt oder man kam zu dem Schluss, dass man es doch besser anders macht. Ein Sachverständiger sollte ihnen auch abseits normativer Anforderungen mitteilen können, was fachlich einwandfrei ist und was nicht. Der VERBRAUCHER wird dennoch gut beraten sein, fachspezifische Normen und Herstellerrichtlinien zu vereinbaren. Der UNTERNEHMER wird sich aber gut überlegen, ob er sein Werk normgerecht anbietet oder nicht. Zwischen Unternehmern ist die jeweilige Norm nicht automatisch geschuldet, aber auch hier wird im Streitfall danach beurteilt werden. Ausgenommen es wurden Normen explizit ausgeschlossen. Dann wäre die Beurteilung nach „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ der nächste Schritt:

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