GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Internationale Messe für Bauen, Wohnen und Energiesparen in Wien und Salzburg 2022: Die Bauherrenhilfe präsentiert sich auf den Bauen & Wohnen Fachmessen Wien (Achtung! Verschoben auf November 2022) und Salzburg mit einem eigenen Messestand. SV Günther Nussbaum wird mit Vorträgen, Informationen und Tipps rund um das Thema Bauen, Sanieren und Wohnen bei der Fachmesse vor Ort sein. An folgenden Tagen werden wir für Sie vor Ort sein: Messe Wien: 10. & 13.11.2022 (Premiere der „Bauen+Wohnen Wien“ auf November 2022 verschoben) Messe Salzburg: 11. & 12.02.2022 Wir freuen uns auf Ihren Besuch!        …

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Nach einem Ankaufstest durch einen Bauherrenhilfe-Sachverständiger ergaben sich bei dieser Einfamilienhaus-Anlage wesentliche bautechnische Fehler und Verletzungen baurechtlicher Vorgaben. Es musste von einem Hauskauf abgeraten werden. Wir raten daher bei einem Ankauf zu einem der baugleichen Einfamilienhäuser zu einem Nachfragen ob und in welcher Form Baufehler -Stand 8.10.2020- zur Behebung gebracht wurden. Prüfen Sie Ausführungen und Verträge genau. Anbei 2 Bilder von den Häusern. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder AKV, KSV. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 09.11.2020)…

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Wir begrüßen unser neues GOLD-Qualitätsmitglied Firma NEUCO GmbH! Das Gute wird durch das Bessere abgelöst Ganz nach dem Motto „der Kunde ist König“ steht die Kundenzufriedenheit für das steirische Unternehmen NEUCO an erster Stelle. Das erreicht das Team von NEUCO durch innovative Lösungen, die nicht nur Zeit und Ärger, sondern auch Geld sparen! Eine Vielzahl an Fundament- und Gesamtlösungen können am Firmengelände in Weitendorf bei Wildon  besichtigt werden. Dem Unternehmen gelingt es, augenscheinlich unlösbare Herausforderungen auf oft einfachste Weise zu lösen. Die Basis für jedes Bauvorhaben – und sei es noch so klein – beginnt mit einem Fundament! Selbst die Verankerung eines XXL-Sonnenschirms oder eines Straßenleitpflocks setzt als Basis die perfekte Verankerung voraus. Für NEUCO Grund genug, hier zeitgerechte Systeme zum Einsatz zu bringen, welche ökologisch, präzise, effizient, verlässlich und vor allem betonlos sind! Für nähere Informationen siehe auch: www.neuco.eu NEUCO GmbH Bundesstraße 1 8410 Neudorf ob WildonT: +43 (0) 3135 / 511 42 M: +43 (0) 664 / 655 04 79 E: office@neuco.eu …

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Küche&Co GmbH Küchen gibt es nicht nur in verschiedenen Stilen, Farben und Preisklassen, sondern natürlich auch in verschiedenen Formen. Bevor Sie sich für eine neue Küche oder den Umbau der alten Küche entscheiden, sollten Sie sich Gedanken machen, welche Küchenform zu Ihnen und auch zum Raum passt. Oft träumen wir von riesigen Küchen, mit viel Stauraum, die gleichzeitig aber auch noch luftig und offen sind. Aber passt diese Küche überhaupt zu Ihrem Kochverhalten und gibt Ihr Raum das her? Laufwege, Anzahl der Personen im Haushalt, Fenster und Türen sollten genauso in Ihre Küchenplanung integriert werden, wie besondere Anforderungen an die Elektrogeräte oder ob in die Küche ein Essplatz integriert werden soll.        www.kuecheco.at-inspiration-magazin-planungstipps-Kuechenformen Wir danken unserem Qualitätsmitglied Küche&Co GmbH für diesen Beitrag.

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Industrie- und Gewerbeböden müssen höchsten Ansprüchen gerecht werden. Schließlich sind die mechanischen und dynamischen Belastungen erheblich. Je nach Branche spielen individuelle Faktoren eine Rolle. Dieser Beitrag gewährt einen Einblick in die vielfältigen Optionen. Wesentlichen Eigenschaften guter Industrieböden Böden für Gewerbe und Industrie müssen erheblichen Beanspruchungen standhalten. Mit gewöhnlichen Bodenbelägen für Privathaushalte ist die Belastbarkeit nicht vergleichbar. Zentrale Eigenschaften sind: Stoß- und Druckbelastung: Ob schwere Maschinen, die über Jahre auf einer Stelle stehen und Druck auf den Untergrund ausüben, Stöße durch den Transport von Gütern oder schwere und bewegliche Objekte – Industrieböden müssen enormen Stoß- und Druckbelastungen aushalten. Hinzu kommt die Beanspruchung auf stark frequentierten Flächen im Gewerbe, die den Oberflächen einiges abverlangt. Ein Höchstmaß an Abriebfestigkeit, Widerstandskraft und Verschleißfestigkeit ist elementar. Temperaturschwankungen: Neben den mechanischen Beanspruchungen müssen Böden thermische Herausforderungen meistern. Als eine der anspruchsvollen Branchen gilt dahingehend die lebensmittelverarbeitende Industrie. Die Lebensmitteltauglichkeit ist ebenso Voraussetzung für die Verwendbarkeit wie eine hohe Temperaturbeständigkeit. Einen Eindruck zu hochbelastbaren und hygienischen Industrieböden für den Lebensmittelbereich vermittelt Hersteller Remmers mit Sitz in Niedersachen. Das Unternehmen fertig Hochleistungsböden für Betriebe von der Getränkeabfüllung über die Fleischverarbeitung bis hin zur Milchproduktion. Rutschhemmung: In vielen Unternehmen kann es durch den Einfluss von Feuchtigkeit rutschig werden. Wie das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zur Gleitsicherheit von Bodenbelägen bestätigt, werden rund 20 Prozent der meldepflichtigen Arbeitsunfälle durch Ausrutschen, Stolpern oder Stürzen verursacht. Um vorzubeugen, müssen Böden rutschhemmend sein. Erzielt wird das mit speziellen Beschichtungen beziehungsweise Versiegelungen. Abhängig von ihrer Rutschhemmung werden Bodenbeläge fünf R-Gruppen zugeordnet (R9 bis R13). R13 stellt dabei die höchste Rutschhemmung dar. Chemikalien: Die Verwendung von Chemikalien darf gewerblichen beziehungsweise industriellen Böden nichts anhaben. Nicht nur für eine gründliche Reinigung, sondern auch in Hinblick auf zu verarbeitende Substanzen. Vielerorts bestehen Risiken durch umweltbelastende Stoffe, die keinesfalls durch den Boden hindurch ins Grundwasser sickern dürfen. Elektrische Entladung: Der Schutz vor elektrostatischer Entladung (ESD) ist insbesondere bei Industrieböden entscheidend. Nicht nur zum Schutz von Arbeitnehmern und dessen Gesundheit, sondern auch für sensible Bauteile und Güter. Bei Microchips kann eine elektrostatische Entladung bereits im niedrigen Bereich unter 10 Volt kostspielige Schäden verursachen. Elektrostatisch ableitfähige Böden beugen vor. Ihr Aufbau ist besonders komplex. Auf den Untergrund (z. B. Estrich, Beton, Gussasphalt) folgt eine Grundierung und darauf wiederum die Leitebene. Letztere ist dafür verantwortlich, dass elektrostatische Ladungen kontinuierlich abfließen. Die Leitebene wird von Deckschicht und Beschichtung verdeckt.

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          Wir begrüßen unser GOLD-Mitglied Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg! Wir haben uns im Besonderen auf die Bereiche Immobilienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, den „Private Client“-Bereich samt der Beratung von Unternehmen (Familienunternehmen) sowie auf Land- und Forstrecht spezialisiert. Bau- und Bauträgervertragsrecht – Prozessführung ! Eine unserer weiteren Kernkompetenzen im Bereich des Immobilienrechts betrifft die Erstellung von Bauverträgen und Bauträgerverträgen sowie die Errichtung von Entwicklungsverträgen und städtebaulichen Verträgen mit und für Bauträger, Projektfinanzierer und Private. Ebenso haben wir uns auf die Führung von streitigen Gerichtsverfahren, insbesondere auf Bauprozesse, spezialisiert und vertreten Sie hier vor allen österreichischen Gerichten. Homepage: www.orsiniundrosenberg.atTelefonnummer:  +43/1/90 1 90Fax geschäftlich: +43/1/90 1 90 – 99 E-Mail: kanzlei@orsiniundrosenberg.atAdresse: Annagasse 8, A-1010 Wien                …

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Pabst Gesellschaft m.b.H, A-3361-Aschbach Markt“die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO, gewerberechtlicher GF Hr. Ing. Martin Haberl, Hr. Ing. Franz Pabst . In der Rolle Prokurist Hr. Ing. Jürgen Lehenbauer Firmenmonitor.at Homepage: www.pabst-gruppe.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 30.09.2020)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Anelia Daud, A-1120 Wien“die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Frau Anelia Daud ist in Österreich nicht als Architektin eingetragen, darf daher auch keine Behördenpläne zeichnen. Zu Visualisierungen werden dem Kunden nach  – Wucherpreise verrechnet. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: FirmenABC, Firmengründung 07/2019 WKO – aufrechtes Gewerbe: Erstellung von Reinzeichnungen aufgrund von Planungen Befugter! Homepage:www.dauddesign.com Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 30.09.2020)…

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