GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Kainrath Bau GmbH, 8362 Rittschein“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO – Kainrath Bau GmbH Firmenmonitor.at, GF Erwin Kainrath Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 31.03.2020) Bodenplatte ohne Bewehrung, Stahlfaserbeton…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Ing. Christian Alexander Stefka, 1100 Wien  &CATTEC Datenverarbeitungs Ges.m.b.H., 1040 Wien“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO Ing. Chrsistian Alexander Stefka– aufrechtes Gewerbe: Zeichenbüros (Zeichnungen nach vollständig vorgegeb.Angaben) WKO CATTEC Datenverarbeitungs Ges.m.b.H., 1040 Wien – aufrechtes Gewerbe: Handel mit Computern und Computersystemen Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org. (Zuletzt geändert am 31.03.2020)…

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Wenn Bauherr selbst Hand anlegen: Werkzeuge für den Hausbau Wer beim Hausbau Geld sparen möchte, der wird gern einmal selbst aktiv. Nicht umsonst übernehmen so manche Bauherren viele Arbeiten an ihrem zukünftigen Haus selbst, denn das Einsparpotenzial ist beachtlich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein gewisses handwerkliches Geschick vorhanden ist. Zudem eignen sich nicht alle Arbeiten für den Heimwerker, während es bei anderen sinnvoll ist, Geld in gutes Werkzeug zu investieren. Wie kann der Bauherr selbst aktiv werden? Welche Arbeiten genau übernommen werden können, hängt davon ab, wie viel Zeit der Bauherr investieren kann und über welches Fachwissen er verfügt. Nicht für alle Arbeiten ist unbedingt das Fachwissen eines Profis notwendig. Ein gutes Beispiel sind Maler- und Tapezierarbeiten. Wer ein gewisses handwerkliches Geschick mitbringt und über ein paar Erfahrungen verfügt, kann viel Geld sparen, wenn er selbst den Pinsel in die Hand nimmt. Im Vergleich zu einem gelernten Maler lassen sich bis zu 80 Prozent der Kosten sparen. Auch das Verlegen von Laminatböden und Fließen gehören zu den Aufgaben, welche mit etwas Übung selbst übernommen werden können. Bevor es jedoch losgeht, sollte sich der Bauherr überzeugen, dass alle notwendigen Werkzeuge und Materialien vorhanden sind. Wer tapezieren und malern möchte, der benötigt beispielsweise Werkzeuge wie Tapezierscheren, Cutter, Andrückroller, Schwamm, Pinsel, Malerrollen und einen Tapziertisch. Fliesenleger sollten dagegen in jedem Falle über einen Fließenschneider, einen Gummihammer, eine Wasserwaage und einen Spachtel verfügen. Generell empfiehlt sich im Vorfeld eine genaue Recherche, um sich die Arbeit nicht unnötig schwerer zu machen. Lohnenswerte Investitionen Nicht immer sind die besten Investitionen in Werkzeuge auch die offensichtlichsten. Bauarbeiten sind körperliche anstrengend und bedeuten oft, dass viele Dinge getragen oder gehoben werden müssen. Die Folge sind oft Rückenschmerzen und Probleme mit den Gelenken. Aus diesem Grund können sich professionelle Hub- und Hebegeräte lohnen, die nicht nur dabei helfen, den Körper zu schonen, sondern die Arbeit auch erleichtern. Spezielle Hub- und Hebegeräte sind besonders dann sinnvoll, wenn der Bauherr bereits bei den Rohbauarbeiten selbst Hand anlegen möchte. Auf gaener.at ist es möglich sich über verschiedenen im Handel erhältlichen Modelle einen Überblich zu verschaffen. Wer schon so früh aktiv werden will, sollte allerdings etwas mehr Heimwerkerwissen mitbringen. Dafür sind die Arbeiten hier aber auch besonders umfangreich im Hinblick auf den Gesamtbau gesehen, sodass das Sparpotenzial sehr groß ausfällt. In der Regel wird der Bauherr den Rohbau dabei aber nicht allein machen können, sondern unterstützend…

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Zumindest in einem Fall hat Architekt Sagaischek ein Baubegleitung zu einem Zubau- und Sanierungsbauvorhaben in Wien vorgenommen, an dem es wesentliche bautechnische Fehler gibt. Es stellt sich leider immer wieder die Frage, welche Pflichten die ÖBA (die örtliche Bauaufsicht) zu einem Bauvorhaben hat. Auch wenn die ÖBA nicht das Fachwissen von 5 verschiedenen Gewerken haben kann, oder auch nicht tiefergehende Prüfungen zu den Bauleistungen vornehmen muss, so erwartet der Kunde doch, dass nach Beauftragung einer Bauaufsicht zumindest keine wesentlichen Baufehler auftreten. Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass trotz Beauftragung von Architekten / Ziviltechnikern Kundenwünsche zu einigermaßen fehlerfreien Bauleistungen nicht erfüllt werden können. Laut Vereinsobmann Günther Nussbaum sind Ausschreibungen und Detailplanungen nahezu durchwegs fehlerhaft. Damit setzt man sich der Nachtragskostenfalle aus. Ein Professionist muss im Rahmen einer auszupreisenden Ausschreibung keine tiefergehende Prüfung der vom Architekten erstellten Ausschreibungsunterlagen vornehmen. Erst wenn er den Auftrag zu den Bauleistungen erhält muss er sich näher mit den Baudetails auseinandersetzen. Dann ist es aber oftmals zu spät, erkennt der Handwerker Fehler in der Ausschreibung, dann wird er Nachträge naturgemäß teurer kalkulieren, als in der Angebotsphase. Damit wird jede fehlerbehaftete Detailplanung zur teuren Nachtragskostenfalle. Manchmal ist es sogar besser, den Anbietern die Detailplanung zu überlassen, dann bleibt die Haftung auch bei den Bau- und Handwerksunternehmern. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der beauftragt einen Generalunternehmer und definiert genau, welche Erwartungen an die ÖBA hat. Beispielsweise die Verantwortung zu normgerechten und richtlinienkonformen Bau- und Handwerkerleistungen. Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „ Architekt DI Franz Sagaischek, A-3011 Purkersdorf„, die zum Hausbau, Sanierung oder auch Immobilienankauf führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Recherchemöglichkeiten: Homepage: www.architekt-sagaischek.at Info zu Fa. LAS – Bauträger GmbH Pressbaum: GF Architekt DI Franz Sagaischek: Konkursverfahren  -> Firmenlöschung Juli 2009; § 40 FBG (Vermögenslosigkeit), Details siehe Firmenmonitor.at Weitere Info zu LAS – Bauträger in Der Standard Wer uns seine Erfahrungen zu den…

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Im Dschungel neuer technischer Lösungsmöglichkeiten ist die moderne Heizungsanlage ein wichtiges haustechnisches Utensil, um sein Haus energieeffizient zu gestalten. Bekannterweise beginnt eine optimale Nutzung der Energie mit dem Wirkungsgrad, mit denen die technische Anlage betrieben werden kann. Da die Heizungsanlage eine Vorrichtung ist, um ein Gebäude zu erwärmen, wird deren Effizienz durch die Wärmeverteilung im Gebäude sowie die Wärmespeicherung sehr stark optimiert.

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Achtung! An der Liegenschaft Gernotgasse 81, in 1220 Wien, werden Wohnungen zu einem massiv fehlerhaft errichteten Gebäude verkauft. Wir raten vor jedem Immobilien-Ankauf zu einem Ankaufstest von einem Sachverständiger/Baumeister/Holzbau-Meister/Architekten/Bauingenieur. Unserer internen Auswertung nach liegen bei 2 von 10 Häusern Ausschlußgründe zu einem Kauf und bei 4 von 10 Häusern aufwändige Sanierungs- oder Reparaturnotwendigkeiten vor. Bei nahezu jedem sind die vorliegenden Unterlagen und Pläne mangelhaft, Fertigstellungsanzeigen sind oftmals nicht, oder nicht vollständig vorhanden. Bildquelle: BHH.org Generell empfehlen wir zum um Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen ins Boot zu holen, er prüft den Status-Quo vom Gebäude und informiert ebenso zu etwaigen Sanierungsmaßnahmen. Weitere Info in Beitrag „Drum prüfe wer sich ewig bindet – Immobilienkauf“ Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Bericht nicht korrekt, oder zu Unrecht erfolgt ist, so kontaktieren Sie uns bitte. Informieren Sie uns auch, wenn sich zu der vorliegenden Berichterstattung eine Änderung ergeben hat. Bei entsprechender Nachweisführung und dem Wegfall „öffentlicher Interessen“ wird eine Aktualisierung oder Löschung dem Bauherrenhilfe-Fachgremium vorgelegt. Beitragsquelle: FB-Bauherrenhilfe.org (Veröffentlicht am 19.03.2020)…

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Holzbau Fischer GmbH hat sich 2020 qualifiziert das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel Silber zu tragen. Als moderner Holzbaubetrieb, der bereits seit 1960 neben der Zimmerei mit der Fertighausproduktion ein zweites Standbein hat, setzt Holzbau Fischer auf hochwertige Verarbeitung durch gelerntes Fachpersonal und legt großen Wert auf individuelle Lösungen. Mehr Informationen finden Sie unter www.fischerfertighaus.at Qualitätshäuser aus dem Burgenland.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Leontiuc Architekturbüro GmbH, A-1230 Wien“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO, Arh Dr. Leontiuc Flaviu Cristian Firmenmonitor.at; Firmengründung 2018 Homepage: www.leontiucarchitekten.at FirmenABC Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org. (Zuletzt geändert am 10.03.2020)…

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