GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Sobald ein Bauherr mit der Frage konfrontiert ist, ob das Werk des Bauunternehmers mängelbehaftet ist oder nicht, ergibt sich für ihn – sollte er im Einzelfall nicht selbst über die notwendige Expertise verfügen – die Notwendigkeit der Beschaffung tauglicher technischer Informationen, um beurteilen zu können, ob der Vorhalt der Mangelhaftigkeit des Werkes gerechtfertigt ist. Sollte sich der Mangel des Werkes bestätigen, bestehen für den Bauherrn mehrerlei Möglichkeiten, seine Ansprüche geltend zu machen. Dies kann erfolgen durch aktive Geltendmachung von Gewährleistungs – / oder Schadenersatzansprüchen (auch irrtumsrechtliche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht), wie natürlich auch durch Rückbehalt des Werklohnes, sei es im außergerichtlichen Bereich oder als Einwendung im Prozess (sofern der Werk-/Bauunternehmer einen noch offenen Werklohn gerichtlich fordert). Für alle diese Fälle benötigt der Bauherr verlässliche und möglichst präzise technische Informationen, auf welche er seine Argumente stützen kann. Sollten Mängel nicht geradezu „offenkundig“ sein (was gerade bei „Streitigkeiten“ zwischen Bauherr und Werkunternehmer vielfach nicht gegeben ist), hat sich der Bauherr damit auseinanderzusetzen, wie er zu geeigneten Beurteilungskriterien kommt. Dies ist für den Bauherrn deshalb von Wichtigkeit, da die Fehlbeurteilung des Vorliegens einer Mangelhaftigkeit im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Werkunternehmer erhebliche Kostenfolgen haben kann, da die Verfahrenskosten von jenem (bewertet nach der „Obsiegensquote“) zu tragen sind der den Prozess (weitgehend) verliert. Die Beurteilung des Vorliegens eines Mangels können (bautechnisch) versierte Techniker, vielfach auch qualifizierte Professionisten, vornehmen, im Falle einer höheren technischen Komplexität des Mangels ist es zweckentsprechend, einen Sachverständigen aus dem betreffenden Fachgebiet beizuziehen. Dabei ist es durchaus nicht unüblich, sofern mit dem Bauunternehmer eine sachliche Gesprächsbasis besteht, sich bei Einholung eines vorprozessualen / außergerichtlichen Gutachtens auch darüber zu einigen, wer und in welchem Umfang die Kosten dieses Sachverständigen trägt, je nachdem, ob sich sachverständig die Mangelhaftigkeit als solche bestätigt oder nicht. Sollte sich im Falle der außergerichtlichen Beiziehung eines Sachverständigen keine Einigung über die Kostentragung mit dem Werkunternehmer erzielen lassen, hat der Bauherr in Vorleistung zu treten. Lässt sich im Weiteren – trotz Vorliegen eines Sachverständigenergebnisses – keine angemessene Lösung mit dem Werkunternehmer hinsichtlich der Gewährleistungs- / Schadenersatzansprüche des Bauherrn finden, stellt sich für letzteren im Falle eines anschließenden Prozesses die Frage, ob und in welcher Form er für diese von ihm ausgelegten Sachverständigengebühren Ersatz erhält. Diese Aufwendungen können vom Bauherrn grundsätzlich im Bauprozess, abhängig von Zweck und Aufgabenstellung an den Gutachter (ob das Gutachten bereits der Beweissammlung und Vorbereitung des Prozesses oder der Sachverhaltsermittlung noch unabhängig…

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Grunstückankauf Useranfrage: Mein Mann und ich haben in Österreich ein Grundstück gekauft, nun wurden wir informiert das wir 2x die Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Jeder für sich? Ist diese Handhabung in Österreich ein normaler Vorgang? Beantwortung durch Rechtsanwalt Mag. Markus Cerny, Wien, zurecht-pcp.at: Die Grunderwerbsteuer wird üblicherweise auf einem Anderkonto des Vertragserrichters (Anwalt oder Notar) erlegt. Der Vertragserrichter ist verpflichtet, eine „Selbstberechnung“ des Vertrages beim Finanzamt durchzuführen und letztlich die Steuerverbindlichkeiten für die Vertragsparteien abzuführen. Das sollte normalerweise auch aus dem Kaufvertrag hervorgehen. Bei gemeinsamen Erwerb wird die GrESt anteilig auf die Erwerber verteilt. Recherchelink: BMF- Grunderwerbsteuer…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Faur OG – Malermeisterbetrieb“, die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: www.maler-faur.at Link zur WKO Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „P.E.W. Ing. Peithner Bauges.m.b.H.“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten P.E.W. Ing. Peithner Bauges.m.b.H.: www.pew-peithner.at Link zur WKO Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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KRULIS – Ihr Partner für’s Flachdach Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „KRULIS – Ihr Partner für’s Flachdach e.U. -> alias Ljiljana Lenglachner, FN 457164a“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Aktuell verfügt „Fa. KRULIS – Ihr Partner für’s Flachdach -> alias Ljiljana Lenglachner“ lt. WKO über keine Gewerbeberechtigung! In diesem Fall, besteht zwar das Unternehmen, Tätigkeiten dürfen jedoch ohne Gewerbeberechtigungen nicht ausgeübt werden! Bestanden hatte die Gewerbeberechtigung „Bauwerksabdichter“, die reklementierten Gewerbe Dachdecker oder Spengler waren nie Bestandteil des Unternehmens. Information zu Gewerbeberechtigungen sind beim jeweiligen Gewerbeamt (Gewerbemagistrat) bzw. bei der WKO abfragbar. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten zu KRULIS – Ihr Partner für’s Flachdach -> alias Ljiljana Lenglachner, FN 457164a: www.krulis-dach.at Informationsaustauschsystem (MIAS) -Validierung der MwSt-Nummer, MIAS ermöglicht den Check ob eine UID Nr. aufrecht erscheint. Aktuelle Prüfung (24.04.2017) der UID Nr. ATU71404946, ergab eine aufrechte UID Nr. zu Lenglachner Ljiljana, Schöffleutgasse 8/3, AT-5110 Oberndorf bei Salzburg www.firmenabc.at Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Die HBW – Holzbau Wolfsberger GmbH hat sich im März 2017 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Als moderner Holzbaubetrieb setzt die HBW – Holzbau Wolfsberger GmbH auf hochwertige Verarbeitung durch Fachpersonal. Das Unternehmen begleitet seine Kunden von der Planung über die Einreichung bei der zuständigen Behörde und die komplette Ausführung bis hin zur Schlüsselübergabe. Bei HBW – Holzbau Wolfsberger GmbH müssen nicht Sie sich an deren Hausmodelle anpassen, sondern Ihr Haus wird nach Ihren Wohnbedürfnissen und Wünschen geplant, gefertigt und montiert! Mehr Informationen finden Sie unter www.holzbau-wolfsberger.at…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „CONCEPT MB BAU GmbH/Konkursmeldung + Josip KATIC BAU GmbH/Konkursmeldung  + Milos Petrovic“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeit: Josip KATIC BAU GmbH, 1040 Wien -> KONKURS-> Info Ediktsdatei; Link zur WKO-Information zu Gewerbeberechtigung Link – Firmenmonitor.at; in der Rolle des Geschäftsführer waren oder sind: Jankovic Zoran, Katic Josip CONCEPT MB BAU GmbH, 1120 Wien -> Konkurs-> Info Ediktsdatei Beschluss vom 10.04.2017 Aufhebung: Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. Link zur WKO-Information zu Gewerbeberechtigung – Aktualisierung Sept. 2017: DAS UNTERNEHMEN SCHEINT IN DER WKO-Homepage NICHT MEHR AUF, evtl. ist das Unternehmen nicht mehr existen. Link – Firmenmonitor.at, in der Rolle des Geschäftsführer waren oder sind: Grznar Lukas, Djordjevic Boban, Djordjevic Suzana Sonja, Jankovic Zoran & Petrovic Milos Auf www.bazar.at besteht aktuell eine Veröffentlichung zum Aufruf für Geschädigte Bauherren-Bauskandal! Wer uns seine Erfahrungen zu den Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „Architekt Dipl.-Ing. Szepsi“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeit: Bonitätsauskünfte –  www.creditreform.at www.szepesi.at Konkursinformation/firmenmonitor.at, Beschluss 03.10.2016: LG St. Pölten (199), Aktenzeichen 14 Se 223/16h Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig. Konkursinformation/ firmenmonitor.at, Beschluss 01.06.2015: HG Wien (007), Aktenzeichen 3 Se 131/15g Die Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ist rechtskräftig. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte schickt uns Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org oder benutzen Sie die Kommentarfunktion. Ihre Daten und Infos werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch positive Berichte sind willkommen.

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