Wir warnen immer wieder davor Verträge mit Firmen zu unterzeichnen welche nicht über die ausreichenden Gewerbeberechtigungen oder eine gute Bonität verfügen. Beim Bauträgervertragsgesetz (BTVG – Link zu www.ris.bka.gv.at.) ist der Käufer „recht“ gut geschützt. Aber „Recht“ muss man sich viel zu oft erst erkämpfen. Im BTVG wird dem Treuhänder eine Baufortschrittsprüfung vorgeschrieben. Das heißt es darf erst Geld fließen wenn auch ein Gegenwert vorliegt. Aber was ist ein fehlerhafter Rohbau beispielsweise wert? Und muss der Treuhänder oder Baufortschrittssachverständige Fehler erkennen? Was der Käufer oft nicht weiß: „Die Fertigstellung der in Abs. 2 Z 2 festgelegten Bauabschnitte ist nicht schwierig festzustellen, allfällige Zweifelsfragen werden mit Hilfe der allgemeinen Verkehrsauffassung in der Baubranche zu beantworten sein. Zu betonen ist, dass die Baufortschrittskontrolle primär keine Qualitätskontrolle sein soll, wesentlich ist hier stets nur der Aspekt der Sicherung des Erwerbers durch den Wertzuwachs der Liegenschaft auf Grund der Bauarbeiten.“ „Das Vorliegen geringfügiger Mängel hindert grundsätzlich nicht die Beurteilung eines Bauabschnitts als abgeschlossen, sofern die Mängel nicht so gravierend sind, dass schon nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht vom Erreichen des betreffenden Fertigstellungsgrades gesprochen werden kann; dies wäre etwa dann der Fall, wenn der zur Mängelbehebung erforderliche Aufwand im Verhältnis zu den für den jeweiligen Bauabschnitt zu leistenden Zahlungen unverhältnismäßig erscheint.“ Quelle: http://www.rechtambau.at/Artikel/Der-Baufortschritt-nach-dem-Bautr%C3%A4gervertragsgesetz-BTVG-Welche-M%C3%A4ngel-oder-Fehlleistungen-h Jedenfalls ist es speziell bei kleineren Bauträgern viel zu oft so, dass durch eine problematische Firmenauswahl, fehlende Qualitätskontrollen und bautechnische Ahnungslosigkeit massive Baufehler entstehen. Mit dem haben dann die späteren Eigentümer zu kämpfen. So auch der Fall der nun Wohnungseigentumsgemeinschaft in Munderfing. Der Erdbauunternehmer Enzinger wurde zum Bauträger und hat Ende 2012 sieben Wohnungen über seine BTI Bauträger Bauteam Immobilien GmbH errichten lassen. Zuerst wurde der für den 31.3.2013 (30.4.2013) geplante und vereinbarte Übergabetermin nicht eingehalten. Zuerst bemerkten die künftigen WEG kleinere Mängel. Die Duschwanne in einer Wohnung wackelte, der Fassadenputz zeigte Frostschäden, weil bei winterlichen Temperaturen verarbeitet wurde und so weiter. Kleinigkeiten? Bis zum Juni 2013. Da stieg offenbar erstmals das Grundwasser über die Bodenplattenhöhe. Der Keller stand unter Wasser. Laut Bauträger Enzinger hatte man vergessen, ein offenbar falsch versetztes Kellerfenster nach dem Vermauern wieder abzudichten. Die Käufer blieben geduldig. Bis zu dem Zeitpunkt, als die angekündigte Trockenlegungsfirma einfach nicht erschien. Der Keller blieb nass, es drohte die Verbreitung von Schimmelpilzen. Mittlerweile hat sich SV Günther Nussbaum mit dem…