GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln: durch Nachdenken: Das ist der edelste. durch Nachahmen:  Das ist der leichteste. durch Erfahrung: Das ist der bitterste. Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestätigen. Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu! Äußert Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz „Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach. Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Erfahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ feststellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen: Pfusch am Bau – Stand 2011_von Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz ZUSAMMENFASSUNG: Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“. Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden. Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h. diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden! Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten. Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium. Beruf kommt von „Berufung“! Bauherrenhilfeautor: Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz – SCHULZ Architekten, IGS Berlin + Potsdam Bildquelle:Schulz Architekten;Beweissicherung…

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Nasse Wände? Nein, danke! – Vorbeugen, erkennen, beseitigen und nachhaltig feuchtfrei wohnen! Feuchte Wände sind zunächst unsichtbar. Oft wird aufsteigende Feuchte vom Erdreich erst bei sichtbaren Flecken oder Modergeruch bemerkt, erklärt Ing. Pastner von Isotherm Pastnerit in Krems . Doch wie wird man die Feuchte los, damit sich kein Schimmel breitmachen kann? Wie und mit welchem Material kann saniert werden? Mit welchem Material können Problemstellen wie z.B. Wohnbereiche mit erdberührten Wänden (Keller) saniert und zugleich verschönert werden? Firma Isotherm Pastnerit aus „KREMS/D.“ informiert Sie umfangreich, wie dieses unliebsame Übel „erkannt, beseitigt und mit entsprechenden Materialien, wasserundurchdringlich, nachhaltig für einen behaglichen Wohnbereich saniert werden kann.“ Aufsteigende Feuchte ist ein weit verbreitetes Problem  Weshalb wird es eigentlich in unseren Bauten feucht?  Warum der Bauschaden wenn es gar keinen Rohrbruch gibt? Weshalb der Feuchte-Schimmel in Dusche, Küche, Bad beim Wäsche trocknen, Blumen überwintern (ohne heizen)? Warm und kalt ergibt „feucht“. Gerade im Sommer, wo eigentlich viele Leute ans Lüften denken, schwitzt der (kalte) Keller, genau wie auch die Getränkeflasche, die man aus dem Kühlschrank nimmt. Im Winter schwitzen schwach beheizte, mangelhaft gedämmte, daher unterkühlte Flächen, wenn warme, beheizte Raumluft dorthin streicht und an der kalten (Wand)fläche abkondensiert. Es kommt die Feuchte an warmen  Tagen aus der Luft…und kondensiert dann an kalten Flächen (Kellerwände). Lüften im Winter bringt aber Kälte in den Bau. Lüften wir aber an warmen Frühlingstagen bringen wir durch die wärmere Luftzufuhr leider die kalten Flächen wieder zum Schwitzen. Daraus schließen wir also, dass mit lüften alleine das Problem nicht zu beseitigen ist. Dauerhaft Sanieren mit üblichen, saugfähigen Baustoffen funktioniert nur dann, wenn danach ausreichend stark, trockengeheizt wird. Viel heizen und im Winter lüften kostet jedoch eine Menge Geld. Besonders wenn es an der Wärmedämmung mangelt. Ohne Heizen hilft eine  Außendämmung leider nicht gegen Schimmelbefall. Besonders gefährdet sind Wandverbauten und Anbaumöbel, sowie Kleiderkästen im Keller besonders an Außenwänden. Miefgeruch, das ist beginnender Schimmelbefall! Eine Innendämmung ist bauphysikalisch nur sinnvoll, wenn diese raumseitig verlässlich dampfdicht ist gegen Luftfeuchtigkeit. Dampfdichtigkeit ist erforderlich! Eine Dampfbremse ist zu wenig. Das Isotherm Paneelsystem mit  Nut/Feder-Dichtverlegung ist wasser- und wasserdampfdicht und auch wasserfest! Ideal hinter dem Kleiderkasten! Wichtig in der Dusche anstatt der kalten Fliesen. Behaglich warm und schön, in allen Farben. Lebensmittelechte, schimmelsichere Oberfläche, bei Bedarf auch übermalbar. Für den behaglichen Sitz- oder Liegeplatz sind Isotherm-Paneele auch…

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Baufirma – Insolvenz; „Wichtige Information für Bauherren zu 1.2.3. Massivbau“ Ein Branchenkenner möchte die Bauherren informieren: Die Baufirma 1.2.3. Massivbau aus D-91608 Geslau, hat Insolvenz angemeldet. Da hier sehr viele Bauten noch auf die Fertigstellung warten, sind auch eine entsprechende Anzahl Bauherren betroffen. Im Rahmen der Insolvenzabwicklung werden noch Bauarbeiten durchgeführt. Für die Bauherren ist es wichtig Ihre Zahlungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen abzugleichen. Insolvenzmelungsabfragemöglichkeit…

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„Frostschäden in den Leitungen“ Wenn der Frost kommt, ist er (vorausgesetzt die Fenster etc. sind geschlossen) nicht sofort im Wohnraum. Je nach Gebäudedämmung kommen die Minusgrade aber schließlich doch ins Haus. Um Schäden zu vermeiden gibt es mehrere Möglichkeiten, Bauherrenhilfeautor Ing. Manfred Moravec beschreibt Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz der Leitungen bei nicht ständiger Nutzung:  Wenn das Gebäude nicht genutzt wird, ist es das Sicherste das Wasser aus der Heizung, den Wasserleitungen (kalt, warm), den Geräten (WW-Speicher), Spülkästen, WC-Schalen und Sifonen etc. zu entleeren. Bevor elektr. WW-Bereiter entleert werden, ist die Stromversorgung zu unterbrechen – da sonst der Heizstab durchbrennt. Wenn das richtige Gefälle (ohne Säcke und Überhebungen) vorhanden ist, kann man das Wasser einfach an der tiefsten Stelle ausrinnen lassen – dazu an der  obersten Stelle Luft geben. Ist der Leitungsverlauf nicht bekannt, sollten die Leitungen ausgeblasen werden. Gullys und WC-Schalen können mit einem Lappen ausgedunkt  bzw. durch Zugabe von Frostschutzmittel oder Salz geschützt werden. Sifone von Ablaufbecken und dgl. können üblicherweise unten geöffnet und die Wasservorlage (Geruchsverschluss) entleert oder wie WC-Schalen geschützt werden. Aufpassen in dieser Zeit: Wird die  benutzte WC Schale (wegen des gesperrten Wassers) z.B. mit einem Kübel Wasser (vom Nachbarn?) gespült ist kein Frostschutz mehr gegeben – ähnlich ist es bei Urinalen. Wird das Gebäude genutzt, ist es ratsam die Heizung zumindest auf Frostschutz zu stellen. Allerdings sollte bei der Temperaturwahl darauf geachtet werden, dass es z.B. in einem nach Süden ausgerichteten Zimmer (mit Raumthermostat) noch Plusgrade geben kann, während im nach Norden gebauten Heizraum bereits der Frost Einzug hält. Das Heizgerät schaltet sich dann nicht ein, da es nur die Meldung von der Temperatur des „warmen“ Referenzraum erhält. Sollte es während einer längeren Abwesenheit zu einem unbemerkten Heizungsausfall kommen, entsteht jedoch die Situation wie bei einem nicht beheizten Gebäude. Zur Sicherheit sollte man deshalb in solchen Situationen die Sanitäranlage w.o. schützen. In die Heizungsanlage kann man einen Frostschutz einfüllen. Dieser muss mit dem Wasser gut vermischt und im gesamten Rohrsystem sein. Bei zu geringer Konzentration könnte es sonst trotzdem zu Frostschäden kommen. Wegen Wartungsarbeiten, Reparaturen und dgl. ist vor der kalten Jahreszeit die Wirksamkeit des Frostschutzes der Heizungsanlage zu prüfen. Erst mit dieser Maßnahme ist die Heizung gegen Frost geschützt. Auch bei thermischen Solaranlagen die Prüfung des Frostschutzes nicht vergessen. Weitere Möglichkeiten zum Frostschutz sind die Einsätze von elektr. Frostwächtern oder Begleitheizungen. Bei einem Stromausfall sind diese…

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Wichtige „Aspekte“ die bei Tagestemperaturen – Nähe der 0°C unbedingt zu beachten sind!  Bauherrenhilfeautor Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider weist auf die Wichtigkeit der Beachtung von Außentemperaturen beim Bau hin: Da die Zurzeit vorherrschende Witterung einige der am Bau tätigen Firmen bereits zur Arbeitsaufnahme veranlasst hat sollten Bauherren hier genau hinschauen. Auch sogenannter Wintermörtel, der von einigen Herstellern angeboten wird, muss nach den Richtlinien „Mauern bei Frost“ verarbeitet werden. Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist unzulässig Das Mauern auf gefrorenen Mauerwerk ist unzulässig Gefrorenen Baustoffe dürfen nicht eingesetzt werden Der Einsatz von Frostschutzmitteln oder Salzen zum auftauen führt durch die sich darin befindenden Chloride zu Schäden im Mauerwerk. Während der Auftauphase werden die Salze in Wasser gelöst und in den Baustoff eingeschwemmt. Durch zusätzlichen Feuchteeintrag z.B. bei Putzarbeiten können die Salze in den Putz oder auf die Oberfläche des Putzes gelangen, was zu weiteren Schäden führt. „Mauern bei Frost“ von Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider Dipl. Wirtschaftsing. Roland Schneider…

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Ein Bauträgervertrag ist ein besonders modifizierter Immobilien-Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Immobilienkäufer. Im Wesentlichen spricht man von einem Bauträgervertrag, wenn Sie mit einem Bauträger einen Kaufvertrag über eine erst zu errichtende Wohnung abschliessen und bereits vor Fertigstellung des Gebäudes Zahlungen leisten sollen. Das österreichische Bauträgervertragsgesetz soll Sie als Käufer absichern und sieht zwingend Sicherstellungen für eine etwaige Rückforderung von Kaufpreiszahlungen vor. Grundsätzlich bestehen 3 Sicherungsmodelle. Das Grundbücherliche Modell: Sie werden sofort Miteigentümer der Liegenschaft und bezahlen entsprechend dem Baufortschritt Kaufpreisraten (häufig). Das Pfandrechtliche Modell: Als Sicherheit erhalten Sie ein Pfandrecht auf der Liegenschaft (selten). Die Bankgarantie: Dieses Schuldrechtliche Modell beruht auf der Garantie einer Bank (häufig). Wichtige Inhalte eines Bauträgervertrages sind insbesondere folgende Punkte: Vertragsgegenstand, Pläne, Bau- und Ausstattungsbeschreibung Entgelt, Fälligkeit spätester Übergabetermin zu übernehmende Lasten Sicherungsmodell Treuhänder Vorliegen einer Baubewilligung Zur freundlichen Information Mag. Peter Graf – Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky & Graf Rechtsanwälte…

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Aktualisierung vom 10.2.2012: Der Anwalt von unten angeführtem Bauunternehmer gibt bekannt dass dieser nicht mehr als Bauunternehmer aktiv ist, es bestehe also kein Anlass mehr diesen mit vollen Namen zu nennen. Die Redaktion schließt sich dieser Meinung an und anonymisiert den Beitrag. Es besteht kein Grund mehr andere vor diesem Bauunternehmer zu warnen, weswegen auch kein Anlass besteht seinen Namen negativ zu erwähnen.
Ein altbestehendes Souterrain-Lokal in Wien, es sollen die eigenen Arbeiter untergebracht und entsprechende Umbauarbeiten, sowie der Einbau von Nassräumen erfolgen. G.N.wird beauftragt, er stellt sich als Baufirma und Generalunternehmer vor. Man müsse sich keine Sorgen machen, Baumeister,- Trockenbau,- Elektriker,-Installateur,- Fliesenleger,- und Malerarbeiten, alles aus einer Hand.

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Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche Wenn Sie eine neue Wohnung vom Bauträger erwerben, können Sie auch selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. In der Entscheidung 5 Ob 147/97x = SZ 70/129 = MietSlg 49/25 stellte der Oberste Gerichtshof klar, dass der Erwerber selbst (und nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft) berechtigt ist, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche an der Wohnung und an allgemeinen Teilen der Liegenschaft gegenüber dem Bauträger geltend zu machen.  Dieses Thema war umstritten, da die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und daher klagen und geklagt werden kann (§ 18 Wohnungseigentumsgesetz 2002). Die unteschiedlichen Interessen der Eigentümergemeinschaft dürfen jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb dennoch grundsätzlich an einem Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer festgehalten werden  muss. Soweit aber Gemeinschaftsinteressen nicht gefährdet sind, bedarf es eines solchen Mehrheitsbeschlusses (oder eines diesen substituierenden Beschlusses des Außerstreitrichters) nicht (5 Ob 253/00t = MietSlg 52.548). Sofern Baumängel an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z.B. Bausubstanz) bestehen, können Sie die daraus entstehenden Ansprüche daher auch selbst aussergerichtlich oder gerichtlich einbringlich machen. Urteil des OGH 5 Ob 99/03 z vom 13.5.2003. Autor: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte Bildquelle: Vavrovsky – Graf Rechtsanwälte…

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